Arbeitslose
Das Partnereinkommen wird doch nicht angerechnet, dafür beschneidet die Regierung die Pensionszahlungen. Leidtragende seien vielfach Ältere mit schlechten Jobchancen, kritisieren die Grünen
18. Juni 2026, 17:33
Zweigstelle des Arbeitsmarktservice: Auch Menschen ohne Job spüren das Sparpaket. Notwendiger Anreiz oder herzlose Kürzung?
Das Sparpaket macht nicht vor Menschen halt, die ihre Arbeit verloren haben: Rund 60 Millionen Euro möchte die Bundesregierung bei der Notstandshilfe einsparen. Diese Leistung bekommen Versicherte ohne Job dann ausbezahlt, wenn sich der Anspruch auf Arbeitslosengeld erschöpft hat.
Allerdings erfolgt der Einschnitt anders als geplant. Ursprünglich hätte auf Betreiben der ÖVP eine frühere Einschränkung zurückkehren sollen: Wie bis zum Jahr 2018 der Fall, sollte das Einkommen des Partners oder der Partnerin wieder angerechnet werden . Die Notstandshilfe wäre dann um den über einer bestimmten Freigrenze liegenden Betrag geschmälert worden.
Die SPÖ hat das in den Verhandlungen verhindert. Das Comeback der Anrechnung würde Frauen zurück in die Abhängigkeit von den Männern treiben, lautete ein Argument. Das Sparziel haben die Sozialdemokraten aber nicht wegbekommen. Deshalb soll die gesamte Summe nun über einen alternativen Weg hereinkommen. Aus roter Sicht ist dieser das geringere Übel.
Verlust summiert sich
Die konkrete Maßnahme: Um Bezieher der Notstandshilfe für das Alter abzusichern, zahlt die Arbeitslosenversicherung für die spätere Pension ein. Im Wesentlichen reduziert die Regierung nun die Bemessungsgrundlage, nach der die Beiträge berechnet werden, um ein Viertel. Das allerdings erst, wenn die Person zumindest ein Jahr Notstandshilfe erhalten hat. Laut Sozialministerium traf dies im Vorjahr auf rund 40 Prozent der Bezieherinnen und Bezieher zu.
Markus Koza, Sozialsprecher der Grünen, hat berechnet, wie viel das Betroffene kosten könnte. Als Beispiel dient der Bezieher einer durchschnittlich hohen Notstandshilfe, der vor der Pension sechs Jahre lang arbeitslos war – das sei der Durchschnitt jener Männer, die aus der Arbeitslosigkeit in die Alterspension gehen. In diesem Fall ergibt sich dann, wenn die neue Einschränkung voll gegriffen hat, ein Verlust von etwa 20 Euro pro Monat. Das läppert sich bei einer durchschnittlichen Restlebenserwartung auf knapp 6000 Euro zusammen.
Motivierend oder perfide?
Gibt es dafür eine Rechtfertigung abseits des Sparzwangs? Kommt darauf an, wen man fragt. Den mit der ÖVP verbandelten Unternehmensvertretern geht die Form der Notstandshilfe schon lange gegen den Strich. Weil die mit 92 oder 95 Prozent des Arbeitslosengeldes bemessene Leistung unbefristet fließt, fehlt in den Augen der Kritiker der Anreiz zum Arbeiten. Nach dieser Logik könnte die Aussicht auf eine geringere Pension Betroffene zum Umdenken bringen. Außerdem lässt sich argumentieren, dass die Übernahme von Pensionsbeiträgen an sich schon eine großzügige Leistung sei – da sei eine gewisse Kürzung vertretbar.
Der Grüne Koza vertritt die Gegenposition. Die Maßnahme der Regierung wäre nur dann sinnvoll, wenn die Betroffenen eine echte Chance hätten, der Arbeitslosigkeit zu entgehen, argumentiert er. Doch ohne Angebote wie einen Rechtsanspruch auf eine geförderte Beschäftigung sei das nicht der Fall – denn vielfach handle es sich um ältere Menschen, die bei Betrieben abblitzten. Rund 43 Prozent der Arbeitslosen im Alter über 50 Jahren stecken länger als ein Jahr in dieser Situation.
Somit handle es sich um "eine perfide Kürzung", der trotz allen Bemühens nicht zu entkommen sei, urteilt Koza und zieht einen Vergleich: Bei den sogenannten "Luxuspensionen" möchte die Regierung etwa 15 Millionen einsparen, also nur ein Viertel so viel wie bei der Notstandshilfe. (Gerald John, 18.6.2026)
Read the full article at Der Standard →