Strafrecht
Neue Anklage in Causa Buwog: Grasser muss sich wegen mutmaßlicher Steuerhinterziehung verantworten
Die Causa rund um die Privatisierung der Bundeswohnungen geht weiter. Die WKStA erhebt erneut Anklage – gegen Ex-Finanzminister Grasser sowie die Ex-Lobbyisten Meischberger und Hochegger. Es geht um die Versteuerung der Provisionen
Renate Graber
Jakob Pflügl
Grasser war vom OGH zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden, unter anderem wegen Untreue.
Man könnte die Causa Buwog fast schon eine Never-Ending-Story nennen: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) erhebt in der Angelegenheit erneut Anklage. Diesmal geht es um mutmaßliche Steuerhinterziehung rund um jene Provisionen, die unter anderem der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser bekommen hat. Das teilte die WKStA am Mittwoch in einer Aussendung mit – allerdings ohne Namen zu nennen. Sie schreibt darin nur von einem früheren Finanzminister und "zwei Unternehmern". Mit ihnen sind gemeint: die früheren Lobbyisten Walter Meischberger und Peter Hochegger.
"Hintergrund der Anklage sind die gerichtlich festgestellten Bestechungszahlungen rund um die Privatisierung der Bundeswohnbaugesellschaften (Buwog) sowie die Einmietung der Finanzdienststellen in den Linzer 'Terminal Tower' ", heißt es in der Mitteilung der WKStA. "Wie durch ein Urteil des Obersten Gerichtshofs rechtskräftig entschieden wurde, flossen bei diesen Vorgängen rund zehn Millionen Euro an 'Schmiergeldern'." Diese sollen nicht ordnungsgemäß versteuert worden sein. Die Anklage ist laut WKStA von der Oberstaatsanwaltschaft Wien bzw. vom Justizministerium genehmigt worden. Sie Anklage ist nicht rechtskräftig, für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
4,9 Millionen Euro Schaden
Zur Erinnerung: In der Causa Buwog geht es um die Privatisierung von Bundeswohnungen im Jahr 2004. Kurz zusammengefasst lautete der Vorwurf, dass eine Gruppe um Grasser den Verkauf manipuliert und die Wohnungen einem Konsortium rund um die Immofinanz zugeschanzt habe. Dafür sollen Grasser und Co eine Provision in Höhe von insgesamt 9,6 Millionen Euro kassiert haben.
Grasser und seine Mitstreiter wurden in der Causa im März 2025 vom Obersten Gerichtshof (OGH) rechtskräftig zu Freiheitsstrafen verurteilt. Der Ex-Finanzminister fasste eine Haftstrafe von vier Jahren aus, Meischberger dreieinhalb Jahre und Hochegger eine Zusatzstrafe von drei Jahren, teilweise bedingt. Grasser und Meischberger büßen ihre Strafen gerade im elektronisch überwachten Hausarrest ab. Hochegger wartet noch auf seine Fußfessel, DER STANDARD hat berichtet.
Laut WKStA betrifft die nunmehrige Anklage "ausschließlich die Frage der Versteuerung" der Geldflüsse. Konkret sollen die drei Angeklagten die Bestechungsgelder in ihren Einkommenssteuererklärungen "bewusst verschwiegen" haben. Dadurch soll ein Steuerschaden in der Höhe von insgesamt 4,9 Millionen Euro entstanden sein. Zudem sollen sich die drei dabei "aktiv und wechselseitig unterstützt" haben. Zwar gab es in dem Fall auch Selbstanzeigen – diese könnten aber nur dann von einer Strafe befreien, "wenn man den Sachverhalt rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß offenlegt". Dies ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht geschehen.
Beschuldigte bestreiten
Peter Hochegger überrascht diese rechtliche Argumentation. Auf Anfrage sagte er dem STANDARD, dass ihm die Finanz einst mitgeteilt habe, dass seine Selbstanzeige korrekt erfolgt sei. Und er habe schließlich auch rund 1,3 Millionen Euro an Steuern bezahlt. Meischbergers Anwalt hat zunächst keine Stellungnahme abgegeben. Der Verteidiger von Grasser, Norbert Wess, teilte dem STANDARD mit: "Wir prüfen derzeit, ob die gegenständliche Angelegenheit nicht allenfalls gegen ein Doppelbestrafungs- und/oder Doppelverfolgungsverbot verstoßen könnte, da die nunmehrige Anklage letztendlich ein- und denselben Lebenssachverhalt betrifft, nämlich den Buwog-Sachverhalt."
Laut WKStA beträgt der Strafrahmen eine Geldstrafe bis zum Zweifachen des hinterzogenen Betrags, sprich: in Summe maximal rund zehn Millionen Euro. Zusätzlich sei eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren möglich. Zur Erinnerung: Alle drei Beschuldigten sind in Privatinsolvenz. (Renate Graber, Jakob Pflügl, 17.6.2026)
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