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AustriaMedicine7 days ago

Marmalade has gotten her name back

Starting Sunday, jams of all kinds can again be called 'Marmelade' in Austrian retail. This change comes after the UK secured the right during its accession negotiations in the 1970s to restrict the term 'marmalade' in the EU to products made only from citrus fruits. With the Brexit in 2020, this restriction was lifted. Austria has now implemented the 'EU Breakfast Directive,' which brings changes to other products and includes positive developments for people with lactose intolerance.

„Brexit“-Spätfolge

Ab Sonntag darf Marmelade jeder Sorte im heimischen Handel wieder so heißen. Weil es sich Großbritannien in seinen Beitrittsverhandlungen in den 1970er Jahren ausbedungen hatte, durften in der EU nur Produkte aus Zitrusfrüchten als Marmelade bezeichnet werden. Mit dem Brexit 2020 war der Weg frei für eine Änderung. Mit der nun in Österreich umgesetzten „EU-Frühstücksrichtlinie“ gibt es Änderungen bei anderen Produkten und Erfreuliches für Menschen mit Laktoseintoleranz.

Online seit heute, 12.05 Uhr

In Großbritannien gilt die dort hochgeschätzte „marmalade“ aus Orangen und maximal anderen Zitrusfrüchten als einzige, die dieses Namens würdig ist. Alles andere firmiert unter der Bezeichnung „jam“. Die Konvention in anderen Ländern, Fruchtaufstriche aller Art im Handel als Marmelade zu bezeichnen, wurde 1979 per EU-Recht untersagt.

Nur die „auf die geeignete gelierte Konsistenz gebrachte Mischung von Wasser, Zuckerarten und einem oder mehreren der nachstehenden, aus Zitrusfrüchten hergestellten Erzeugnisse: Pülpe, Fruchtmark, Saft, wässriger Auszug, Schale“ durfte laut Verordnung Marmelade genannt werden, alles andere sei Konfitüre und bei sehr hohem Fruchtanteil maximal „Konfitüre extra“.

Briten fürchteten „unlauteren Wettbewerb“

Begründet wurde das in den Erläuterungen damit, dass es durch die Unterschiede zwischen den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften „zu unlauterem Wettbewerb kommen und dadurch der Verbraucher irregeführt werden könnte, mit den entsprechenden direkten Auswirkungen auf die Schaffung und das Funktionieren des gemeinsamen Marktes“.

Als andere Länder, etwa Griechenland und Dänemark, 2001 eine Sonderregelung vereinbarten, die Ausnahmen für Produkte im heimischen Handel vorsah, schloss sich Österreich nicht an, obwohl das Thema bereits beim EU-Beitritt 1995 als klassisches Beispiel für unnötige Brüssel-Diktate herangezogen wurde.

Für Großbritannien ist Marmelade nur echt, wenn sie aus Orangen gemacht ist

Ausnahmeregeln für kleine Hersteller und heimischen Markt

Erst nachdem die Debatte 2003 noch einmal hochgekocht war, bekam auch Österreich seine Sonderregel, die besagte, dass Produkte, die nicht über EU-Grenzen hinweg verkauft werden, wieder Marmelade heißen dürfen. Das galt allerdings nur für kleinere Hersteller zur Vermarktung auf lokalen Märkten, für den Großhandel und Supermärkte galt die Regelung nicht.

Trotz allem verschwand der traditionell österreichische Begriff nie aus dem Sprachgebrauch und darf sich dank der 2024 in der EU beschlossenen und nun in heimische Verordnungen überführten Richtlinie demnächst auch wieder auf allen Verpackungen finden.

Mit der neuen Richtlinie müssen jetzt umgekehrt britische Produkte auf dem EU-Markt angepasst werden. Es solle weiterhin eine Unterscheidung zwischen Zitrus- und Nichtzitrusmarmelade möglich sein, heißt es im EU-Text: „Um Verwirrung bei den Verbrauchern zu vermeiden, sollte daher unionsweit die Bezeichnung ‚Zitrusmarmelade‘ — wobei ‚Zitrus‘ durch den Namen der verwendeten Zitrusfrucht bzw. Zitrusfrüchte ausgetauscht werden könnte — für das bisher als ‚Marmelade‘ definierte Erzeugnis verwendet werden.“

Änderungen auch bei Honig und Fruchtsaft

Neben den Bezeichnungsregeln wird mit der Novelle auch der Mindestfruchtgehalt von Marmelade angepasst: von bisher 350 auf 450 Gramm pro Kilogramm, bei „Extra“-Produkten auf 500 Gramm. Damit sollen der Zuckergehalt reduziert und eine gesündere Zusammensetzung gefördert werden.

Auch bei Honig ändern sich die Kennzeichnungsregeln. Künftig müssen bei Honigmischungen alle Ursprungsländer sowie ihre Prozentanteile nachvollziehbar auf dem Etikett ausgewiesen werden. Verpflichtend war bei Honigmischungen bisher nur die Angabe, ob das Produkt aus der EU stammt oder nicht. Die Interessengemeinschaft Biene Österreich pries die Novelle unlängst als Erfolg im Kampf gegen importierten Billighonig und als Stärkung für die heimischen Imkerinnen und Imker.

Herkunft von Honig künftig nachvollziehbarer

Erstmals wurden nun auch eigene Kategorien für zuckerreduzierte Fruchtsäfte eingeführt. Voraussetzung ist eine Reduktion des natürlichen Zuckergehalts um mindestens 30 Prozent. Zusätzlich kann künftig der Hinweis „enthält nur von Natur aus vorkommende Zucker“ verwendet werden. Damit soll mehr Klarheit bei der Unterscheidung zu Fruchtnektar geboten werden.

Gute Nachrichten für Laktoseintolerante

Die „Frühstücksrichtlinie“ legt auch für Milchprodukte eine genauere und EU-weit einheitliche Kennzeichnungspflicht fest. So darf ein Milchprodukt – wie in Österreich bereits üblich – nur dann als „laktosefrei“ bezeichnet werden, wenn es weniger als 0,1 Gramm Laktose pro 100 Gramm enthält. Der Wert muss künftig direkt angegeben werden.

Künftig ist aber auch die Herstellung laktosefreier Trockenmilch durch enzymatische Umwandlung von Laktose zulässig und entsprechend zu kennzeichnen. Das erweitert die Auswahl für Menschen mit Laktoseintoleranz deutlich.

Politik erfreut

Die zuständige Staatssekretärin für Kon…

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Source document: EU-Frühstücksrichtlinie

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ORF NewsState / PublicCenter7 days ago
Marmalade has gotten her name back

Starting Sunday, jams of all kinds can again be called 'Marmelade' in Austrian retail. This change comes after the UK secured the right during its accession negotiations in the 1970s to restrict the term 'marmalade' in the EU to products made only from citrus fruits. With the Brexit in 2020, this restriction was lifted. Austria has now implemented the 'EU Breakfast Directive,' which brings changes to other products and includes positive developments for people with lactose intolerance.

Bias read (Center): The article provides a factual explanation of the regulatory change regarding the term 'Marmelade' following Brexit and does not exhibit any ideological framing or bias. It focuses on the legal background and practical implications without taking a stance.

Official sources cited

  • government EU-Frühstücksrichtlinie

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