Die bayerische Regierung hat einen Rechtsstreit gegen den Open-Data-Aktivisten Markus Drenger verloren, was einen teilweisen Sieg für die Befürworter der digitalen Transparenz bedeutet. Der Fall, der sich über mehrere Jahre erstreckt, konzentriert sich darauf, ob öffentlich finanzierte Geodaten frei zugänglich sein sollten oder Eigentumsbeschränkungen unterliegen sollten. Das Oberlandesgericht München (OLG) entschied zu Gunsten von Drenger und wies die Klage des Staates wegen Verfahrensfehlern zurück, obwohl wichtige Fragen bezüglich der Grenzen des Zugangs zu öffentlichen Daten ungelöst bleiben. Der Streit entstand Anfang 2021, als Drenger Geodaten entdeckte, die von der Bundesluftfahrtbehörde (Bundesamt für Flugsicherung) veröffentlicht wurden.
Diese Datensätze identifizieren geschützte Zonen rund um kritische Infrastruktur wie Radar- und Navigationssysteme, wo strenge Bauvorschriften gelten. Die Koordinaten stammen ursprünglich vom Zentralbüro für Hauskoordinaten und Umgebung (ZSHH), einer Einheit des Bayerischen Staatsamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV). Drenger hat die Daten heruntergeladen und auf GitHub geteilt, so dass andere Benutzer sie mit zusätzlichen Informationsquellen integrieren können. Diese Aktion veranlasste den LDBV, ihn der Verletzung von Datenschutzgesetzen, insbesondere des Datenbankrechts nach deutschem Recht, zu beschuldigen.
Als Reaktion auf die Anschuldigung entfernte Drenger die Daten von der Plattform, aber die bayerischen Behörden ließen nicht nach. Nach einer formellen Warnung reichte der Staat sowohl eine Strafklage als auch eine Zivilklage ein und argumentierte, dass er als Schöpfer des Datensatzes einen legitimen Anspruch auf den Schutz seiner Investition habe. Der Staat behauptete, dass die Pflege dieser Datenbanken erhebliche Ressourcen erforderte und dass Lizenzgebühren notwendig waren, um Kosten nicht nur für kommerzielle Unternehmen, sondern auch für andere Regierungsbehörden zu decken.
Das Gerichtsverfahren nahm Ende Juli eine entscheidende Wendung, als das OLG die Klage des Staates als unzulässig ablehnte. Das Gericht verwies auf Verfahrensverstöße, einschließlich der inkonsistenten Ansprüche des Staates in verschiedenen Phasen des Prozesses. Zunächst behauptete der Staat die alleinige Urheberschaft des Datensatzes, beanspruchte aber später die gemeinsame Verwaltung mit der Deutsche Post Direkt GmbH. Solche Änderungen der Rechtsargumente sind nach dem Verfahrensrecht nicht zulässig. Darüber hinaus verwies das Gericht auf das Datennutzungsgesetz, das die EU-Richtlinien für offene Daten umsetzt, und behauptete, dass Geodaten, die von Behörden gehalten werden, im Allgemeinen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen.
Er warnte davor, dass das Ergebnis nicht klarstellt, ob öffentliche Behörden Open-Data-Mandate durch Partnerschaften mit privaten Unternehmen oder durch den Verkauf von Daten umgehen können. Wenn gemeinnützige Organisationen und Freiwillige auch bei der Nutzung öffentlich zugänglicher Regierungsdaten rechtlichen Bedrohungen ausgesetzt sind, befürchtet er, dass die Bereitschaft, sich an der Arbeit mit zivilen Daten zu beteiligen, erheblich abnehmen könnte. Der Fall hebt die anhaltenden Spannungen zwischen Datensouveränität und Open-Access-Politiken hervor, insbesondere in Gerichtsbarkeiten, in denen öffentliche Mittel die Datenerfassung unterstützen, aber private Interessen die Kontrolle über deren Nutzung suchen.
Im Laufe der Debatte bleiben die Auswirkungen auf die digitale Transparenz und die Bürgerbeteiligung an der Regierungsführung unklar.
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