Corona-Aussagen
Servus TV zieht wegen Wegscheider-Urteils vor den Verfassungsgerichtshof
Ex-Senderchef Ferdinand Wegscheider hat laut Bundesverwaltungsgericht mit seinen Aussagen über Corona und die Impfung das Objektivitätsgebot verletzt
Oliver Mark
Wien – Ein Ferdinand Wegscheider gibt nicht so leicht auf: Einst trat er als Kämpfer für Privatfernsehen sogar in den Hungerstreik, jetzt versucht er, alle juristischen Register zu ziehen. Sein Wochenkommentar wird im Herbst ein Fall für das Höchstgericht. Denn: Das Red Bull Media House geht für Wegscheider und Servus TV gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vor und zieht vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH), das berichtet der Branchendienst dwdl.de .
Servus TV und Ferdinand Wegscheider ziehen vors Höchstgericht.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im zweiten Rechtsgang entschieden, dass der Ex-Senderchef von Servus TV in vier Ausgaben seines als Satire deklarierten Wochenkommentars Der Wegscheider das Objektivitätsgebot des Audiovisuellen-Mediendienste-Gesetzes (AMD-G) verletzt hat. Der Grund sind seine Verschwörungstheorien über Corona, die Impfung und das Pandemiemanagement der damaligen Regierung. Laut dem Urteil des Gerichts habe bei Wegscheider das "nachvollziehbare Tatsachensubstrat" gefehlt.
Für Ivermectin und gegen Impfung
So behauptete der damalige Senderchef von Servus TV etwa im Jahr 2021, dass der Rektor der Universität Klagenfurt ungeimpften Personen das Recht auf Bildung verwehrt hätte. Die Corona-Impfung bezeichnete er als "per Notzulassung bewilligtes Genspritzmittel", dessen Haltbarkeitsdauer "still und heimlich" verlängert wurde. Er polemisierte, dass die Prognosen der Experten "kein einziges Mal" gestimmt hätten, und er sprach von der "massenhaften Injektion von mangelhaft erprobten, genveränderten Substanzen bei Kleinkindern". Außerdem suggerierte er, dass das bei Pferden als Entwurmungsmittel eingesetzte Medikament Ivermectin auch gegen Corona wirken könne. Die Regierung wolle das aber nicht, weil sie ja die Impfung propagieren müsse.
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts basiert auf einer Sachverhaltsdarstellung des Presseclubs Concordia an die Medienbehörde KommAustria, wonach Wegscheider im Jahr 2021 mit Aussagen in seinem Wochenkommentar gegen das Objektivitätsgebot verstoßen habe. Die KommAustria sah bereits als erste Instanz das Objektivitätsgebot verletzt. Servus TV hatte vor Gericht argumentiert, dass die Sendung als Satire einzustufen und das Objektivitätsgebot des AMD-G nicht anzuwenden sei.
Die Behörde sieht in Wegscheiders Wochenkommentar aber einen "Meinungskommentar mit bloß satirischer Note" und nicht per se Satire. Da hilft auch eine Holzpuppe nichts, die Till Eulenspiegel darstellen soll. Bei Der Wegscheider überwiege nicht die "humoristische Unterhaltung im Sinne einer kabarettistischen oder satirischen Late-Night-Show", sondern sie sei ein "meinungsbetonter, politischer" Wochenkommentar mit "satirischen und teilweise polemischen Elementen", urteilte das Bundesverwaltungsgericht.
"Tatsachensubstrat" auch für Kommentare
Wegscheider monierte, dass ein Kommentar schon alleine der Definition nach nicht objektiv sein könne. Allerdings: Auch Meinungskommentare im Rundfunk müssen "auf einem Tatsachensubstrat fußen, also eine faktische Grundlage haben", erklärte Medienjurist Walter Strobl kürzlich dem STANDARD . Die Argumentation, wie der Kommentator vom Tatsachensubstrat zu seiner Meinung kommt, müsse für die Rezipientinnen und Rezipienten nachvollziehbar sein. Der Kommentar dürfe "dann sogar verletzen, schockieren oder beunruhigen. Es geht also gerade nicht um eine Bewertung von subjektiven Standpunkten, sondern um die objektive Einhaltung von qualitätssichernden journalistischen Standards", so Strobl, der für den Presseclub Concordia tätig ist.
Wegscheider war von 2016 bis September 2025 Chef des Privatsenders. Mittlerweile ist der 65-Jährige nur mehr als Kommentator im Einsatz. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, muss Servus TV innerhalb von sechs Wochen ab Rechtskraft dreimal in aufeinanderfolgenden Wochen bei Der Wegscheider einen Text verlesen und einblenden, wonach der Sender das Objektivitätsgebot "durch teilweise grob verzerrende Formulierungen ohne ausreichendes Sachsubstrat verletzt" habe.
Der Verfassungsgerichtshof wird über die Beschwerde frühestens Ende September oder Anfang Oktober 2026 entscheiden, sagte eine Sprecherin des Verfassungsgerichtshofs zu dwdl.de. Die Causa war bereits bei einem Höchstgericht. Wie berichtet, hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) 2024 entschieden, dass der Fall wieder an das Bundesverwaltungsgericht zurückgeschickt wird. Das wiederum sah erst im zweiten Rechtsgang das Objektivitätsgebot verletzt. (Oliver Mark, 18.6.2026)
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