Werden nun auch Bestattungen zum Klimaschutzprojekt? Schleswig-Holstein erlaubt als erstes Bundesland die Kompostierung von Leichnamen vor ihrer Beisetzung. Der Anbieter dieser sogenannten Reerdigung wirbt damit, dass durch dieses Verfahren weniger Kohlendioxid entstehe als durch eine Feuerbestattung.
Keine Experimente mit Bestattungen
Das mag zunächst makaber klingen. Aber es ändert nichts daran: Der Gesetzentwurf, den der Landtag in Kiel am Donnerstag gebilligt hat, ist eine sinnvolle und behutsame Reform des Bestattungsrechts. Er trägt einer wachsenden Nachfrage nach Bestattungsformen jenseits der traditionellen Praxis Rechnung. Deren Akzeptanz schwindet zusehends. Aber im Gegensatz zu Rheinland-Pfalz hält Schleswig-Holstein am Friedhofszwang fest; auch die kompostierten Überreste müssen auf einem Friedhof beigesetzt werden. Allerdings entfällt die Sargpflicht. Das ist dann doch eine kleine Revolution durch die Hintertür. Aber welchen Sinn hätte ein Festhalten daran ergeben?
Der Gesetzgeber muss die Balance halten. Er kann den gesellschaftlichen Wandel in der Bestattungskultur auf die Dauer nicht aufhalten. Aber er trägt auch für den würdigen Umgang mit den Toten Verantwortung. Deshalb sollte die Politik das Bestattungsrecht noch weniger als andere Bereiche zum Experimentierfeld machen.
Für die „Reerdigung“ spricht ganz offenkundig auch, dass sie nur jenen natürlichen Prozess vorwegnimmt, der jedem Menschen bevorsteht. Das dürfte eine Erklärung für die lagerübergreifende Unterstützung dieser Neuerung sein. Wenn es um die Lebenden geht, ist eine gesunde Portion Skepsis nicht falsch bei Gesetzentwürfen, die gemeinsam von CDU, SPD, Grünen, FDP und Südschleswigschem Wählerverband eingebracht und dann auch noch von beiden großen Kirchen gutgeheißen werden. Aber der Totenruhe tun solche Allianzen gut. Der Kompost macht alle gleich.
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