Die neue Grundsicherung sieht härtere Sanktionen vor. Das sei auch für Menschen mit Arbeit eine Bedrohung, sagt die Aktivistin Helena Steinhaus.
taz: Frau Steinhaus, am 1. Juli tritt die „neue Grundsicherung“ in Kraft. Was ist für Sie die krasseste Neuerung?
Helena Steinhaus: Am Einschneidendsten sind sicher die neuen Sanktionsmöglichkeiten, die, wie Arbeitsministerin Bärbel Bas es formuliert, „bis an die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen ausgeschöpft“ werden. Es gibt unterschiedliche Meinungen, ob man sich dann wirklich noch auf der zulässigen Seite der Grenze befindet. Wir sehen das kritisch, wenn man 100 Prozent der Leistungen einstellt – inklusive der Kosten der Unterkunft. Das wird vielleicht gar nicht so viele Leute betreffen, aber die Drohkulisse, die hier aufgebaut wird, trifft natürlich alle.
taz: Warum sind die neuen Regeln Ihrer Meinung nach verfassungswidrig?
Oliver Betke
Im Interview: Helena Steinhaus
38, wurde als Kritikerin von Hartz IV und Bürgergeld bekannt. 2015 gründete die Sozialaktivistin und Autorin in Berlin den Verein Sanktionsfrei .
Steinhaus: Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 explizit Sanktionen bis maximal 30 Prozent des Regelsatzes erlaubt. Einzige Ausnahme: Wenn jemand ein unmittelbar vorliegendes Arbeitsangebot ablehnt, wenn also quasi der Vertrag schon zur Unterschrift vorliegt und man ablehnt. Nur dann dürfen 100 Prozent der Leistung gestrichen werden. Bei der neuen Grundsicherung heißt es nun trotzdem: Wer dreimal nicht zum Termin beim Jobcenter geht, bekommt gar nichts mehr. Die Regierung wendet dafür einen Trick an: Sie weicht auf den Erreichbarkeits-Paragrafen des Sozialgesetzbuch II aus. Danach erhält man nur Leistungen, wenn man nachweist, dass man „erreichbar“ ist – sonst gilt man nicht als bedürftig. Wer dreimal nicht kommt, gilt dann als „nicht erreichbar“. Man nennt es die „Nicht-Erreichbarkeits-Fiktion“.
taz: Begründet werden die härteren Sanktionen ja damit, dass sie nur Verweigerer treffen. Nach dem Motto: Andere müssen für ihr Geld auch arbeiten. Was erwidern Sie?
Steinhaus: Diese Sanktionen treffen die Falschen. Außerdem ist das Bürgergeld kein Gehalt oder Lohnersatz, sondern eine Grundsicherung, die man bekommt, weil man nachweislich in einer Notsituation ist oder nicht arbeiten kann .
taz: Wer Arbeitsangebote ablehnt, soll schneller als bisher den kompletten Regelsatz verlieren. Das finden Sie falsch?
Steinhaus: Genau. Wir bekommen zum Beispiel viele Nachrichten von Menschen, die ihre Angehörigen pflegen. Häufig sind das Mütter mit Kindern, die eine Pflegestufe haben. Denen sagt ihr Bearbeiter: „Sie machen bisher nur einen Minijob, ab jetzt müssen Sie fünf oder sechs Stunden am Tag arbeiten.“ Und wenn jemand diese Arbeit ablehnt, dann kann künftig die Totalsanktion greifen. Da kann man sich schon fragen, ob ein Sachbearbeiter wirklich dazu in der Lage ist zu beurteilen, ob diese Mutter, die häufig alleinerziehend ist, die Kapazitäten dafür hat, sechs Stunden am Tag zu arbeiten, neben den Kindern und der Extrapflege. Nur: Das liegt teilweise in seinem Ermessen, und formal muss man den Job annehmen, sonst gilt man als „Totalverweigerer“.
taz: Sind Sachbearbeiter wirklich so unterschiedlich: Die einen verständnisvoll, die anderen harte Hunde, die alles für zumutbar halten?
Steinhaus: Das ist wirklich ein großes Problem. Viele Jobcenter-Mitarbeiter machen eine gute Arbeit , nach ihren Möglichkeiten. Umfragen zeigen: 30 Prozent der „Kunden“, wie sie genannt werden, sind zufrieden mit ihren Sachbearbeitern, 30 Prozent nicht. Aber: Wenn du einen Sachbearbeiter hast, mit dem du dich nicht verstehst, hast du nicht die Möglichkeit, jemand anderes zu bekommen. Und der Sachbearbeiter sitzt am längeren Hebel. Das kann bedeuten, dass er sagt: „Ach ja, Ihre Depressionen, so schlimm kann das doch nicht sein. Sie müssen sich jetzt nur ein bisschen anstrengen.“ Und dann wird keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr akzeptiert, um einen Termin im Jobcenter abzusagen, sondern nur noch eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung.
taz: Was heißt das genau?
Steinhaus: Ja, das sind so Feinheiten, die schwer zu verstehen sind. Schon jetzt werden viele Leute sanktioniert, obwohl sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beibringen. Denn die Jobcenter sagen immer häufiger, und mit der Grundsicherung soll das Programm werden, dass diese Bescheinigung nicht reicht und man eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung bringen soll. Ein Arzt soll also bescheinigen, dass man sich quasi nicht bewegen kann, man nicht von A nach B laufen oder fahren kann. Bei Depressionen zum Beispiel bekommt man die aber nicht zwangsläufig. Hier wird grundsätzlich etwas unterstellt – auch den Ärzten.
Die Drohkulisse wirkt bis in die Mittelschicht hinein. Es geht um Abstiegsängste. Wenn man keine andere Wahl hat, macht man auch schlechter bezahlte Arbeit
Helena Steinhaus, Sozialaktivistin
taz: Die Jobcenter beklagen, sie könnten Betroffenen oft nicht helfen und sie nicht in Jobs vermitteln, we…
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