Das Wichtigste in Kürze
• Damit Deutschland seine Klimaziele erreichen kann, muss es beim Heizen umrüsten: Erneuerbare Energien statt Öl und Gas. Für die Wärmewende sind zwei Technologien besonders zentral: Kommunale Wärmenetze (etwa Fernwärme) und die Wärmepumpe.
• Doch der neue Gesetzentwurf von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) weicht die bisherigen Regelungen auf. So sollen die Pflicht zu 65-Prozent Erneuerbare Energien bei neuen Heizungen fallen und fossile Heizungen länger betrieben werden können.
• Einige der größten Städte Deutschlands – darunter Hamburg, Frankfurt und München – warnen gegenüber CORRECTIV: Der Gesetzentwurf führt zu mehr Unsicherheit und verhindert womöglich Investitionen in klimafreundliches Heizen.
• Insbesondere der Ausbau von Fernwärme erfordert Millioneninvestitionen, die sich nur lohnen, wenn hinreichend Haushalte danach auch ans Netz angeschlossen werden. Wenn Menschen jedoch weiter auf Gas- und Ölheizungen setzen, steht die Wirtschaftlichkeit und damit der Ausbau der Wärmenetze infrage.
• Auch die Investitionen der Menschen in Wärmepumpen könnten ausgebremst werden.
Es ist eines der umstrittensten Vorhaben der schwarz-roten Koalition: das Gebäudemodernisierungsgesetz, oft „Heizungsgesetz“ genannt. Ab Donnerstag wird es im Bundestag verhandelt. Nicht nur Umweltverbände kritisieren den Entwurf, auch Kommunen, die die Wärmewende umsetzen sollen, äußern Bedenken. CORRECTIV fragte bei Großstädten wie Hamburg, München und Frankfurt nach, welche Folgen das Gesetz für sie hätte. Die Antworten sind alarmierend: Es könnte Investitionen in klimafreundliche Energien bremsen, Verunsicherung schüren und die Energiewende verzögern.
Darum geht es im Kern
Um die gesetzlich verankerten Klimaziele zu erreichen – besonders die Klimaneutralität bis 2045 –, muss Deutschland beim Heizen auf erneuerbare Energien umstellen. Derzeit werden fast drei Viertel der Wohnungen mit Gas oder Öl beheizt.
Deshalb sieht das bislang gültige Gebäudeenergiegesetz der Ampelkoalition vor, dass neu eingebaute Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.
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Der Entwurf aus dem Hause Katherina Reiches würde diese Pflicht abschaffen – ebenso wie das geplante Aus für Öl- und Gasheizungen nach 2045. Die Bundesregierung begründet das mit Technologieoffenheit: Statt fester Vorgaben sollen verschiedene Wege zur Emissionsminderung möglich sein – etwa über den Einsatz von Biogas oder Beimischungen.
Der Gesetzentwurf könnte sowohl Fernwärme als auch Wärmepumpe ausbremsen
Zahlreiche der von CORRECTIV befragten Städte sehen genau darin ein Problem. Besonders aus Hamburg, München, Freiburg, Frankfurt/Main und Rostock kommen starke Zweifel: Statt für klare Verhältnisse sorge das geplante Gesetz für vermehrte Unsicherheit, so der Tenor. Weniger kritisch äußerten sich Stuttgart, Halle und Mannheim.
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Im Fokus der Kritiker steht die Fernwärme, eine Schlüsseltechnologie der Wärmewende. Die Hamburger Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) warnt: „Der Gesetzesentwurf beeinträchtigt den dringend erforderlichen Ausbau der Fernwärme erheblich. Gerade in urbanen Räumen ist dieser jedoch für das Erreichen der Klimaziele von zentraler Bedeutung“.
Weitere Städte, darunter München und Frankfurt, teilen diese Befürchtung gegenüber CORRECTIV.
Die zweite zentrale Technologie, die Wärmepumpe, könnte ebenfalls ins Hintertreffen geraten. Verbraucher könnten weiterhin auf Öl- und Gasheizungen setzen.
So heißt es auf Anfrage aus dem Münchner Klima-und Umweltschutzreferat sowie von den Stadtwerken München: „Wir nehmen im Moment wahr, dass sich die politische Unsicherheit rund um den Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes eher hemmend auf die Entscheidung von Gebäudeeigentümern zum Umstieg auf innovative Wärmelösungen auswirkt. “
So hängen Fernwärme und Wärmepumpe bislang zusammen
Beide Technologien sind wichtige Säulen der Wärmewende. Fernwärme eignet sich – als zentralisierte Lösung – besonders für dicht besiedelte Gebiete. Wärmepumpen hingegen kommen als dezentrale Lösung an vielen Orten infrage.
In der aktuellen Rechtslage sind…
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