Gesetzentwurf von Agrarminister Rainer : Videoüberwachung nur in 6 Prozent der Schlachthöfe geplant
Um Tierquälerei zu verhindern, plant Agrarminister Rainer eine verpflichtende Kameraüberwachung in Schlachthöfen. Doch die meisten will er aussparen.
Wie geht es dort zu, wo sie geschlachtet werden? Schweine auf dem Weg in den Schlachthof
picture alliance/dpa | Sina Schuldt
Bundesagrarminister Alois Rainer will eine Videoüberwachung des Tierschutzes in Schlachthöfen nur in knapp 6 Prozent der Betriebe vorschreiben. Das ergibt sich aus dem Gesetzentwurf des CSU-Politikers und der Zahl der Schlachthöfe.
Mit der Vorlage reagiert Rainer auf mehrere Skandale, die Tierrechtler in Schlachthöfen aufgedeckt haben. Heimlich erstellte Aufnahmen zeigten zum Beispiel, wie Mitarbeiter Rinder schlagen und treten. Mitunter wurden Tiere auch fehlerhaft betäubt und dann unter großen Schmerzen getötet. Aufgezeichnete Videos von der Entladung über den Wartebereich bis hin zur eigentlichen Schlachtung sollen den Veterinärbehörden laut Gesetzentwurf ermöglichen, solche Tierschutzverstöße zu ahnden. Das könnte auch präventiv wirken und die Zahl der Verstöße reduzieren.
Dem Entwurf zufolge gilt die Pflicht aber nicht für Schlachteinrichtungen, die keinen Tierschutzbeauftragten benennen müssen. Damit sind alle ausgenommen, die jährlich weniger als 1.000 Großvieheinheiten Säugetiere – umgerechnet zum Beispiel 1.000 ausgewachsene Rinder oder 5.000 Schweine – beziehungsweise 150.000 Stück Geflügel schlachten. Laut Ministerium erreichen nur etwa 230 der 4 Schlachteinrichtungen in Deutschland diese Schwelle.
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„Bis zu 95 Prozent der Schlachthöfe wären ausgenommen – obwohl gerade in Kleinbetrieben besonders häufig Verstöße dokumentiert werden“, kritisiert die Tierschutzorganisation ProVieh . Größere Betriebe könnten mehr Personal für Kontrollen einstellen, sagte Sophie-Madlin Langner, Fachreferentin des Verbands der taz. Sie fordert: „Alle Betriebe müssen überwacht werden – denn jedes Tier verdient gleichen Schutz.“
90 Prozent der Tiere erfasst
Silvia Breher, Parlamentarische Staatssekretärin des Agrarministeriums, verteidigte die Ausnahme für die kleineren Schlachthöfe kürzlich im Bundesrat mit dem Argument Bürokratievermeidung . Die Ausnahme sei nötig, um die Unternehmen „nicht unverhältnismäßig zu belasten.“ Laut Entwurf könnten größere Betriebe den Aufwand in der Regel leichter schultern als kleinere. Bei konkretem Verdacht dürften die Länder auch in einem kleinen Schlachthof eine Videoüberwachung anordnen. Breher ergänzte, die großen Unternehmen würden „in Summe über 90 Prozent aller Tiere in Deutschland schlachten“.
Letzterem hält Langner entgegen, dass das Tierschutzgesetz verlange, alle Tiere und nicht nur 10 Prozent von ihnen zu schützen. Man könne sich bei dem „chronischen Personalmangel in den Veterinärämtern“ nicht darauf verlassen, dass diese genügend Videoüberwachungen in kleinen Schlachthöfen anordnen würden.
„Der Aufwand ist auch nicht so hoch“, sagt die Tierschützerin. Rainers Ministerium schätzt in seinem Gesetzentwurf, dass die Anschaffungskosten „durchschnittlich 3.500 Euro pro Betrieb“ betragen. „Für die regelmäßige Pflege und Wartung der Videoüberwachungssysteme werden als Standardwert jährlich 240 Euro angenommen“, so die Vorlage. Werden die Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer der Anlagen abgeschrieben, komme man insgesamt auf 740 Euro pro Jahr.
Der Bundestag will sich mit dem Entwurf am 9. Juli in erster Lesung befassen. Beschlossen wird er wohl erst nach der Sommerpause, der Bundesrat muss nicht zustimmen.
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