Causa Signa/Benko
Hat Benko die Haselsteiner-Stiftung betrogen? WKStA erhebt Anklage
In einer neuen Anklage gegen den Signa-Gründer geht es um den Vorwurf des Betrugs und der betrügerischen Krida. Sie ist nicht rechtskräftig
Renate Graber
Jakob Pflügl
Signa-Gründer René Benko befindet sich nach wie vor in Untersuchungshaft. Er bestreitet die Vorwürfe.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) erhebt erneut Anklage gegen den Signa-Gründer René Benko. Das hat die Behörde am Freitag in einer Aussendung bekanntgegeben . Es geht um den Vorwurf des schweren Betrugs und der betrügerische Krida. "Eine entsprechende Anklageschrift wurde beim Landesgericht Innsbruck eingebracht", heißt es. Benko bestreitet alle Vorwürfe, es gilt die Unschuldsvermutung.
Betrug an Haselsteiner?
Zum einen geht es in der neuen Anklage um den Vorwurf, dass Benko gegenüber dem Investor Hans Peter Haselsteiner eine "wahrheitswidrige Garantie abgegeben" und dessen Stiftung "betrügerisch in Höhe von rund fünf Millionen Euro geschädigt" haben soll. Hier lautet der Verdacht auf Betrug. Konkret soll Benko die Haselsteiner-Stiftung dazu verleitet haben, "rund 3,3 Millionen Euro an die Signa Holding GmbH zu überweisen und von der Rückforderung weiterer rund 1,7 Millionen Euro Abstand zu nehmen". Insgesamt sei die Privatstiftung so in einem Betrag von fünf Millionen Euro am Vermögen geschädigt worden.
Zudem soll Benko im Zuge der Insolvenz ein Jagdgewehr im Wert von 80.000 Euro vor den Gläubigern versteckt haben. Hier sieht die WKStA das Delikt der betrügerischen Krida als erfüllt an. "Der Strafrahmen zur aktuellen Anklage beträgt ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe", heißt es seitens der WKStA. Die Anklage sei durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien bzw. den Weisungsrat im Justizministerium genehmigt worden. Sie ist nicht rechtskräftig.
"Nicht nachvollziehbar"
"Wir können die Vorwürfe in der Anklageschrift bereits in rechtlicher Hinsicht nicht nachvollziehen", teilte Benkos Verteidiger Norbert Wess in einer Stellungnahme mit. "Die Forderung gegenüber der Haselsteiner Privatstiftung war – vor Abgabe der Garantieerklärung – bereits überfällig und das besagte Jagdgewehr stand zu keinem Zeitpunkt im Eigentum des Herrn René Benko."
Die WKStA verkündete am Freitag in ihrer Aussendung zudem auch einen neuen Ermittlungsstrang in der Causa Benko. "Es besteht der Verdacht des versuchten schweren Betrugs gegen eine Familienangehörige von René Benko sowie gegen René Benko selbst als Beitragstäter", teilte die Behörde mit. Die Angehörige soll versucht haben, in einem Zivilprozess rund um die Insolvenz von Benko "die zuständige Richterin zu täuschen". Es ging dabei um zwei Millionen Euro, die Benko der Angehörigen überwiesen hat. Sie soll vor Gericht fälschlich behauptet haben, es handle sich dabei um eine Unterhaltszahlung und nicht um eine Schenkung.
Zwei Urteile
In der Causa Signa/Benko gibt es bekanntermaßen mehr als ein Dutzend unterschiedliche Verfahrensstränge. Ermittelt wird nicht nur gegen Benko selbst, sondern auch gegen frühere Manager der Unternehmensgruppe, deren wichtigste Gesellschaften Ende 2023 in die Insolvenz gekippt sind. Im Verfahrensstrang, in dem es um den Vorwurf der betrügerischen Krida geht, wurde Benko bereits zweimal nicht rechtskräftig verurteilt.
Vom Landesgericht Innsbruck wurde Benko im Oktober 2025 zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. Benko soll seiner Mutter 300.000 Euro geschenkt und so seine Gläubiger geschädigt haben. Freigesprochen wurde er damals dagegen in einem zweiten Anklagepunkt, in dem es um eine Mietzinsvorauszahlung von 360.000 Euro ging. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.
Im Dezember wurde Benko dann noch in einer zweiten Krida-Causa verurteilt. In diesem Fall soll Benko zwei hochpreisige Uhren und vier Paar Manschettenknöpfe vor dem Zugriff seiner Gläubiger versteckt haben. Er fasste 15 Monate bedingte Haft und eine unbedingte Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu je zwölf Euro aus. Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig. Sowohl Benkos Verteidiger Wess als auch die WKStA haben Rechtsmittel eingelegt. (Renate Graber, Jakob Pflügl, 12.6.2026)
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