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GermanyCrime13 days ago

Automated abuse suspicion: BKA is taking action against harmless videos

The Federal Criminal Police Office (BKA) sent an urgent warning to the internet hosting provider Flokinet, requesting the immediate deletion of content it deemed criminal. The notice included two web links pointing to videos hosted on an Invidious instance operated under Flokinet's domain. Invidious functions as an alternative front-end for YouTube and does not host content itself but forwards requests to YouTube. The videos in question were harmless: one showed composer Hans Zimmer working on a slap-bass solo, and the other featured operatic singer Plácido Domingo performing. Both videos were

Das Bundeskriminalamt bekämpft Kinder- und Jugendpornografie im Internet. Es ist die Zentralstelle für Bund und Länder .

Letztes Jahr hat das Bundeskriminalamt dem freundlichen Hosting-Unternehmen Flokinet vorgeworfen, strafbare Kinderpornografie zu verbreiten.

Polizei meldet Straftaten

Das Referat für Ermittlungen zu Gewalt- und Sexualdelikten verschickte eine „Meldung zu kriminellen Inhalten, die auf ihren Servern zur Verfügung gestellt werden“. Flokinet hat die Meldung jetzt veröffentlicht .

Das BKA schreibt, „dass sich auf den von Ihnen betriebenen Servern strafrechtlich relevante Inhalte befinden“, und ersucht „dringlichst“ darum, „diese schnellstmöglich zu entfernen“. Der Brief listet zwei URLs mit angeblicher Kinderpornografie:

https://invidious.flokinet.to/watch?v=4edXqbz-41Y

https://invidious.flokinet.to/watch?v=cvlJBLakJfg

Doch die Polizei liegt falsch. Die Inhalte der Videos sind nicht strafbar.

YouTube-Videos mit Musik

Auf dem Web-Server invidious.flokinet.to läuft die Software Invidious . Diese bietet ein „alternatives Front-End für YouTube“. Weder Invidious noch Flokinet hosten dort eigene Videos. Die hostet YouTube.

Das erste Video zeigt den deutschen Komponisten Hans Zimmer, der Musik für einen Film produziert. Das zweite Video ist ein Lied eines spanischen Opernsängers.

Beide Inhalte sind weder Kinderpornografie noch strafbar.

Darüber hinaus war der Web-Dienst zum Zeitpunkt der BKA-Meldung bereits seit einem halben Jahr kaputt und offline.

Wie prüft die Polizei?

Kinderpornografie ist ein schlimmes Verbrechen und die Verbreitung solcher Inhalte ein ernster Vorwurf. Internet-Dienste müssen rechtswidrige Inhalte „unverzüglich“ entfernen. Einige Staaten schreiben eine Frist von 24 Stunden vor. Terroristische Inhalte müssen Anbieter innerhalb einer Stunde löschen.

Das BKA verschickt die Mail an einem Montag. Zwei Stunden nach Eingang der Mitteilung teilt Flokinet dem BKA mit, dass die genannten Inhalte nicht verfügbar, nicht gehostet und nicht strafbar sind. Doch nach 24 Stunden hat das BKA noch immer nicht geantwortet.

Am Dienstag schicken wir dem BKA eine Reihe an Fragen. Enthalten die gemeldeten URLs wirklich Straftaten? Wann hat das BKA die URLs geprüft? Wann antwortet das BKA dem Anbieter?

Polizei meldet „automatisiert“

Am Mittwoch erhalten wir eine Antwort der Pressestelle. Das BKA äußert sich „grundsätzlich nicht zu laufenden Ermittlungsverfahren“. Zu den beiden URLs sagt es nichts.

Der Sprecher erklärt nur allgemein:

In Ermittlungsverfahren im Phänomenbereich Kinderpornografie, bei welchen große Datenmengen sichergestellt werden, erhebt das BKA Verlinkungen aus den kriminellen Plattformen automatisiert und regt diese zur Löschung durch den Provider an. Dabei können in Einzelfällen auch Verlinkungen zu nicht strafbaren Inhalten weitergegeben worden sein, die sich auf den in Rede stehenden kriminellen Plattformen befunden haben.

Die Polizei meldet „automatisiert“ alle Links auf „kriminellen Plattformen“. Das BKA prüft nicht, ob ein Link strafbar ist oder nicht.

Doch offensichtlich führt unsere Anfrage zu einer Überprüfung. Am Donnerstag antwortet das BKA dem Anbieter, vier Tage nach der ersten Meldung. „Bei den gemeldeten URLs handelt es sich nicht um kinderpornografische Inhalte . Bitte betrachten Sie unseren Löschantrag als irrelevant.“

Damit ist der konkrete Fall zwar gut ausgegangen. Aber er zeigt grundlegende Probleme.

Viele Meldungen nicht strafbar

Das BKA erhält Hinweise auf Kinderpornografie unter anderem von Beschwerdestellen im INHOPE -Netzwerk . Diese nehmen Hinweise entgegen und „prüfen diese auf ihre strafrechtliche Relevanz“ . Erst danach leiten sie geprüfte Hinweise an das BKA. Im Jahr 2024 erhielt das BKA so über 31.000 Hinweise zu kinderpornografischen Inhalten im Internet .

Noch mehr Meldungen erhält das BKA vom „Nationalen Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder“. Die US-Organisation meldete ebenfalls 2024 über 205.000 Hinweise an das BKA. Diese prüft das BKA. Doch nur „in 106.353 Fällen wurde eine strafrechtliche Relevanz festgestellt“ . Die Hälfte der NCMEC -Meldungen war gar nicht strafbar.

Im Fall von Flokinet hat das BKA selbst „Verlinkungen aus den kriminellen Plattformen automatisiert [erhoben]“. Überprüft hat das BKA die Inhalte offensichtlich nicht.

In anderen Fällen erfährt das BKA von Kinderpornografie, löscht die Inhalte aber nicht .

Trotzdem fordert das BKA Netz-Sperren , Vorratsdatenspeicherung und Chatkontrolle – immer wegen Kinderpornografie.

Keine Konsequenz für Falschmeldungen

Flokinet kritisiert , dass das Einreichen einer falschen Meldung keinerlei Konsequenzen hat. Es ist angemessen, dass Hoster Straftaten wie Kinderpornografie zeitnah entfernen müssen. Doch das kann nur funktionieren, wenn die Hinweise der Polizei auch korrekt sind.

Wenn die Polizei automatisiert ungeprüft Inhalte meldet, „lagert der Absender die Überprüfungsarbeit faktisch an uns aus. Das ist kein praktikables System.“ Diese offenbar notwendige…

Read the full article at netzpolitik.org
Source document: BKA notification to Flokinet

2 reports

heise onlineIndependentCenter13 days ago
Automated abuse suspicion: BKA is taking action against harmless videos

The Federal Criminal Police Office (BKA) sent an urgent warning to the internet hosting provider Flokinet, requesting the immediate deletion of content it deemed criminal. The notice included two web links pointing to videos hosted on an Invidious instance operated under Flokinet's domain. Invidious functions as an alternative front-end for YouTube and does not host content itself but forwards requests to YouTube. The videos in question were harmless: one showed composer Hans Zimmer working on a slap-bass solo, and the other featured operatic singer Plácido Domingo performing. Both videos were

Bias read (Center): The article presents facts without overtly favoring any side. It describes the situation objectively, highlighting both the BKA's actions and the nature of the content in question. There is no clear ideological framing or biased language.

Official sources cited

netzpolitik.orgIndependentCenter13 days ago
Automated false reports: BKA reports child pornography that is not

The Federal Criminal Police Office (BKA) accused the hosting provider Flokinet of distributing illegal child pornography last year. The BKA sent a letter claiming that criminal content was available on Flokinet's servers and demanded it be removed immediately. However, the content in question turned out to be non-offensive music videos hosted by YouTube through Flokinet's Invidious software, which acts as an alternative front-end for YouTube. Neither Flokinet nor Invidious host the videos themselves.

Bias read (Center): The article presents facts without overtly favoring any side. It reports on the BKA's error in identifying non-illegal content as illegal, without taking a stance on the broader implications or assigning blame. The tone remains neutral, focusing on the technical details and outcomes rather than infl

Official sources cited

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