Abstimmungen Kanton Genf
Sonntagsverkäufe goutiert – Kippa und Kreuz nicht in Parlamenten
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Im Kanton Genf dürfen Geschäfte an zwei Sonntagen im Jahr öffnen, auch wenn in diesem Sektor kein allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsvertrag (GAV) in Kraft ist.
Religiöse Symbole in politischen Institutionen sind künftig verboten.
Ladenöffnung an zwei zusätzlichen Sonntagen
Kanton Genf:
Änderung des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten
JA
52.8 %
75'648
Stimmen
NEIN
47.2 %
67'689
Stimmen
Verbot religiöser Symbole in Parlamenten
Kanton Genf:
Änderung der Kantonsverfassung (Für einen nicht-ostentativ getragenen Ausdruck religiöser Überzeugungen)
JA
51.4 %
71'341
Stimmen
NEIN
48.6 %
67'540
Stimmen
Die Gesetzesänderung zu den Sonntagsverkäufen, die von 52.8 Prozent der Stimmberechtigten angenommen wurde, wurde von der Rechten und den Wirtschaftsverbänden getragen. Die Wahlbeteiligung lag bei 51.5 Prozent. Diese Abstimmung «stellt einen wesentlichen Fortschritt für den in den letzten Jahren stark geschwächten Nahversorgungshandel dar», halten Genève Commerce und die Nouvelle organisation des entrepreneurs (NODE) fest.
Der Sektor sieht sich insbesondere der Konkurrenz durch den Einkaufstourismus und den Online-Handel ausgesetzt. Für den Staatsrat, der diese «pragmatische» Massnahme ebenfalls befürwortet, handelt es sich um «einen regelrechten Atemzug für einen Sektor, der für das Leben in Genf unverzichtbar ist und im Kanton fast 18'000 Arbeitsplätze stellt».
Legende:
Mit den neuen Ladenöffnungszeiten wollen die Bürgerlichen den Detailhandel im Wettbewerb mit Onlinehandel und Einkaufstourismus stärken.
Keystone/GAETAN BALLY (Symbolbild)
Die Geschäfte dürfen somit an zwei Sonntagen im Jahr sowie am 31. Dezember öffnen, einem Tag, der im Kanton einem Sonntag gleichgestellt ist. Die Arbeit an diesen beiden Sonntagen erfolgt ausschliesslich auf freiwilliger Basis, und die Angestellten erhalten den doppelten Lohn.
Linke und Gewerkschaften kämpften vergeblich gegen die Vorlage
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Die Lockerung des Sonntagsarbeitsgesetzes wurde von der Linken und den Gewerkschaften per Volksabstimmung bekämpft, die eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen in einem prekären Sektor anprangerten. Enttäuscht wiesen die Grünen auf «eine Massnahme hin, die vor allem den grossen Handelsketten zugutekommt und Teil einer Logik des permanenten Konsums ist, die mit sozialen und ökologischen Erfordernissen kaum vereinbar ist».
Für die Gewerkschaften ist die Revision des Sonntagsarbeitsgesetzes «symbolisch schwerwiegend». Sie kündigten an, dass sie «da sein werden, um jeden weiteren Versuch, die Sonntagsarbeit auszuweiten, zu verhindern». Sie prüften eine mögliche Beschwerde gegen das Abstimmungsergebnis, das aufgrund der «absichtlich aufrechterhaltenen Unklarheit» in den Abstimmungsunterlagen verzerrt sei.
Urteil des Bundesgerichts
In Genf fanden zu diesem Thema bereits mehrere Abstimmungen statt. Im Jahr 2016 hatte das Volk einer Ausweitung auf drei Sonntage zusätzlich zum 31. Dezember zugestimmt, unter der Voraussetzung, dass ein GAV vorliegt. Da jedoch seit 2017 kein allgemeinverbindlicher GAV mehr abgeschlossen wurde, blieb die Situation für die Händler unklar.
Im Jahr 2025 hat zudem ein Urteil des Bundesgerichts die Lage verändert. Diese Öffnungen an einen GAV zu knüpfen, verstösst laut Bundesgericht gegen Bundesrecht. Das Ja vom Sonntag an der Urne, das die Sonntagsöffnung der Geschäfte de facto nicht mehr an einen GAV bindet, schafft Klarheit. Die Wirtschaftsverbände heben zudem hervor, dass das Ergebnis «endlich im Einklang mit dem Bundesrecht» stehe.
Verbot religiöser Symbole im Parlament
Die zweite Vorlage betraf das Verbot sichtbarer religiöser Symbole in kantonalen und kommunalen Parlamenten. Das Genfer Stimmvolk entschied sich mit 71'341 Ja-Stimmen zu 67'540 Nein-Stimmen – 51.4 Prozent Ja zu 48.6 Prozent Nein – für ein Verbot. Damit untersagt Genf kantonalen und kommunalen Mandatsträgern, bei Plenarsitzungen auffällige religiöse Symbole zu tragen.
Die Vorlage war von der SVP, der FDP, der Mitte und dem rechtspopulistischen Mouvement citoyens Genevois (MCG) im Namen der Laizität eingebracht worden. Die Linke und Pierre Maudets «Libertés et justice sociale» (LJS) lehnten dieses Verbot ab, das ihrer Meinung nach die Grundfreiheiten beeinträchtigt. Für die Gegner sind die Abgeordneten des Parlaments keine Staatsbeamten, sondern vom Volk gewählte Vertreter.
Das Verbot betrifft de facto alle Symbole (Kopftuch, Kippa oder Kreuz), ohne eine bestimmte Religion ins Visier zu nehmen. Feministische und antirassistische Gruppen hatten aber dennoch «eine systematische Schikane muslimischer Frauen» angeprangert.
Verbot schon 2019 ins Gesetz aufgenommen
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Das Verbot, das bereits 2019 nach einer Volksabstimmung in das Gesetz über die Laizität aufgenommen worden war, wurde später von den Gerichten aufgehoben. Die Richter waren damals der Ansicht, dass die gewählten Vert…
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