Die Bevölkerung im Kanton Zürich sagt zu allen drei Initiativen gegen die Wohnungsnot Nein. Dafür kommen die zwei Gegenvorschläge zur Wohnungsinitiative und Wohnschutzinitiative gut an bei der Stimmbevölkerung.
«Wohneigentums-Initiative»
Kanton Zürich:
Volksinitiative «Wohneigentum wieder ermöglichen (Wohneigentums-Initiative)»
JA
25.1 %
130'498
Stimmen
NEIN
74.9 %
388'513
Stimmen
«Wohnungsinitiative»
Kanton Zürich:
Volksinitiative für mehr günstige und gemeinnützige Wohnungen
JA
40.3 %
210'821
Stimmen
NEIN
59.7 %
311'871
Stimmen
Gegenvorschlag
Kanton Zürich:
Gegenvorschlag zur «Wohnungsinitiative»
JA
57.9 %
292'265
Stimmen
NEIN
42.1 %
212'940
Stimmen
«Wohnschutz-Initiative»
Kanton Zürich:
Volksinitiative «Bezahlbare Wohnungen schützen. Leerkündigungen stoppen»
JA
42.7 %
222'590
Stimmen
NEIN
57.3 %
298'488
Stimmen
Gegenvorschlag
Kanton Zürich:
Gegenvorschlag zur «Wohnschutz-Initiative»
JA
54.3 %
272'218
Stimmen
NEIN
45.7 %
228'891
Stimmen
Alle drei Rezepte gegen die Wohnungskrise fallen bei der Stimmbevölkerung des Kantons Zürich durch. Sie lehnt Wohneigentumsinitiative, Wohnungsinitiative und Wohnschutzinitiative ab. Die Wohneigentumsinitiative wird sogar deutlich mit knapp 75 Prozent abgelehnt. Die Wohnungsinitiative mit fast 60 Prozent und die Wohnschutzinitiative mit gut 57 Prozent.
Ein Ja gibt es zu den beiden Gegenvorschlägen. Für Dominik Steiner, SRF-Korrespondent Zürich, ist klar: «Gegen die Wohnungsknappheit helfen diese kurzfristig eher nicht.» Und: Die Ablehnung aller drei Initiativen sei keinesfalls Ausdruck von Gleichgültigkeit gegenüber der Wohnungsknappheit. Vielmehr widerspiegle sie die politische Blockade.
Situation im ganzen Kanton angespannt
Das Thema Wohnen bewegt. Denn die Wohnraum-Knappheit beschränkt sich längst nicht mehr nur auf die Stadt Zürich. Die Situation im Kanton ist aktuell eine der angespanntesten der letzten 20 Jahre. Die Leerwohnungsziffer liegt bei 0.48 Prozent – der niedrigste Stand seit den Jahren kurz nach der Jahrtausendwende.
Obwohl gleich drei kantonale Initiativen die Situation verbessern wollten und das gleiche Ziel verfolgten: Die Lösungsansätze der Vorlagen hätten nicht unterschiedlicher sein können.
Die Wohneigentumsinitiative des Hauseigentümerverbands wollte Mittelstandsfamilien die Möglichkeit schaffen, Wohnungen zu kaufen. Die Idee war, dass bei Bauprojekten, an denen Kanton oder Gemeinden beteiligt sind, gleich viel Eigentumswohnungen wie Mietwohnungen entstehen. Diese Initiative wurde einzig von der SVP und der EDU unterstützt.
Bei der Stimmbevölkerung findet dieses Rezept gegen die Wohnungskrise am wenigsten Anklang. «Wir bedauern, dass die Initiative abgelehnt worden ist», sagt SVP-Kantonsrat Tobias Weidmann. Allerdings könne er den Entscheid verdauen, da die beiden linken Vorlagen ebenfalls abgelehnt wurden.
Die Wohnungsinitiative von linker Seite wollte, dass der Kanton eine öffentlich-rechtliche Anstalt gründet, die günstigen Wohnraum erstellt, unterhält und vermietet. Quasi eine kantonale Wohnbaugenossenschaft. Dafür sollten mindestens 500 Millionen Franken bereitgestellt werden. Weiter sollte gemeinnütziger Wohnbau durch Darlehen, Bürgschaften oder Landabgaben im Baurecht gefördert werden. Auch diese Idee fällt bei den Stimmberechtigten durch.
Und die Wohnschutzinitiative wollte Leerkündigungen verhindern. Gemeinden hätten für Abbrüche, Umbauten und Renovationen eine Bewilligung verlangen können. Und sie hätten die Mieten nach Ersatzneubauten, Umbauten und Renovierungen begrenzen können. Doch die Stimmberechtigten lehnen auch dies ab.
Stimmvolk bevorzugte Gegenvorschläge
Dafür finden die Gegenvorschläge zu zwei Initiativen Anklang: Der Gegenvorschlag zur Wohnungsinitiative wird mit knapp 58 Prozent angenommen, zum Gegenvorschlag zur Wohnschutzinitiative sagen gut 54 Prozent Ja. AL-Kantonsrätin Gianna Berger sagt: «Jetzt ist es wichtig, dass diese Gegenvorschläge schlau und wirkungsvoll ausgearbeitet werden.» Da stünden nun die bürgerlichen Parteien in der Pflicht.
Ja zu «Nachrücken auf Zeit» und «Stopp Prämien-Schock»-Initiative
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Eine Verfassungsänderung wird nun Stellvertretungen im Kantonsparlament ermöglichen. Während mindestens drei bis zwölf Monaten können Mitglieder des Kantonsrats sich bei Mutterschaft, Unfall oder Krankheit vertreten lassen. In der Regel ist es die erste Ersatzperson der gleichen Parteiliste. So sei sichergestellt, dass die Stimmberechtigten immer angemessen im Parlament vertreten sind. Gegnerinnen fanden, Ersatzpersonen könnten sich nicht genügend einarbeiten. Deshalb schadeten Stellvertretungen dem Vertrauen in die Demokratie. Doch die Stimmbevölkerung sagt mit gut 64 Prozent Ja zu dieser Vorlage.
Die Volksinitiative «Stopp Prämien-Schock» der SVP will, dass der Steuerabzug für Versicherungsprämien alle zwei Jahre an die Entwicklung der Krankenkassenprämien angepasst wird. Heute wird er alle zwei Jahre an die allgemeine Teuerung angepasst. So s…
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