Ein 16-jähriger Junge wurde am Wiener Landgericht zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt, weil er einen jüngeren Zellengenossen, der deutlich kleiner war als er, sexuell angegriffen und körperlich misshandelt hatte. Der Teenager war zuvor viermal verurteilt worden und wurde für Vergewaltigung, Körperverletzung, schweren Zwang und bedrohliches Verhalten für schuldig befunden. Das Gericht vergab dem Opfer 1.500 Euro für emotionales und körperliches Leid. Der Angeklagte bekannte sich schuldig, versuchte jedoch, seine Handlungen herunterzuspielen. Das Opfer wurde nicht als Zeuge gerufen und hatte während der Untersuchung widersprüchliche Aussagen abgegeben. Seine aufgezeichnete Aussage wurde vor Gericht in einer privaten Sitzung abgespielt. Zusätzlich zu der zweijährigen Strafe wurde die sechsmonatige Gefängnisstrafe mit Bewährung aufgehoben, was bedeutet, dass er insgesamt zweieinhalb Jahre statlos sitzen muss. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil nach Rücksprache mit seinem Anwalt und der Staatsanwaltschaft legte kein Berufungserspruch ein.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel berichtet über einen Rechtsfall, der eine geringfügige strafrechtliche Verurteilung beinhaltet, und konzentriert sich auf den gerichtlichen Prozess und das Ergebnis.






