In Niedersachsen soll bald ein höchst umstrittenes Gesetz verabschiedet werden: Demnach dürfen sich psychiatrische Einrichtungen bald mehr mit Polizeibehörden austauschen. Grund ist ein Gesetzesentwurf des Landes Niedersachsen, der vorsieht, dass Kliniken psychisch kranke Menschen nach einer stationären Behandlung an die Polizeibehörden melden – vorausgesetzt, dass danach eine „Fremdgefährdung“ von ihnen ausgehen könnte. Geplant ist das Gesetz für Juli dieses Jahres.
Die Pläne aus Niedersachsen sind nicht neu. Hessen hat ein ähnliches Gesetz bereits im Dezember 2025 beschlossen. Von Anfang an gab es Kritik an den Plänen – auch von besorgten Bürgerinnen und Bürgern im Netz. Besonders ein Video des hessischen CDU-Gesundheitsexperten Ralf-Norbert Bartelt aus dem Juni 2025 sorgte für Unmut.
Zu sehen ist CDU-Gesundheitsexperte Ralf-Norbert Bartelt. Er sagt darin: „Es gibt Menschen, die schwer psychiatrisch erkrankt sind. Sie sind eine Gefahr für sich selbst und die Gemeinschaft. Da müssen wir vom Staat etwas tun.“ Ein Gesetzesentwurf sehe vor, dass diese Menschen an die Ordnungsbehörden gemeldet werden müssen. Es gehe dabei um den Schutz der Betroffenen und der Gemeinschaft.
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Unter dem Video sammelten sich viele wütende Kommentare. Die Sorge vor einem Register, in dem psychische kranke Menschen pauschal als potenziell gefährlich gebrandmarkt würden, war groß. Später beteuerte Bartelt in einem Beitrag der Hessenschau , ein solches Video sei eben doch zu kurz, um ein komplexes Thema zu erklären.
Ein paar Monate zuvor hatte aber auch schon CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann mit einer ähnlichen Aussage im Deutschlandfunk für Schlagzeilen gesorgt. In dem Gespräch war es um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt gegangen: „Wir haben große Raster angelegt für Rechtsextremisten, für Islamisten, aber offenkundig nicht für psychisch kranke Gewalttäter.“
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Nach Anschlägen wie dem in Magdeburg geht es immer wieder um mögliche psychische Erkrankungen der Täter. Fälle wie diese bringen die Politik und die Behörden in Bedrängnis. Hätte man Täter aufhalten können? Den Anschlag verhindern? Haben die zuständigen Stellen nicht ausreichend zusammengearbeitet? Was war bekannt?
Manche Länder, wie Hessen und Niedersachsen, ziehen daraus Konsequenzen und versuchen, potenziellen Gefahren mit der Datensammlung zu Menschen mit psychischen Erkrankungen Herr zu werden. In der Hoffnung, so mehr Gewalttaten zu verhindern und potenzielle Täter früher zu erkennen. Frei nach dem Motto: Mehr Daten = mehr Sicherheit.
Doch Studien zeigen, dass schwere psychische Erkrankungen nicht zwangsläufig zu Gewalttaten führen. Sie sind einer von vielen Faktoren. Die Meldepflicht weckt hingegen die Sorge, dass psychisch kranke Menschen als potenzielle Gewalttäter stigmatisiert werden. Dazu kommt: In keinem der beiden Gesetze gibt es so einen klaren Diagnosekatalog, der bestimmte psychische Erkrankungen ein- oder ausschließt.
Hessen hat trotz aller Bedenken das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz PsychKHG beschlossen. Es sieht vor, dass einerseits Hilfsangebote ausgebaut werden sollen, andererseits gilt nun auch: Kliniken sollen psychisch kranke Menschen, die wegen einer „Fremdgefährdung“ in stationärer Behandlung waren und weiterhin eine Gefahr für andere darstellen könnten, an die Polizei melden, sobald diese entlassen werden.
Das geplante Gesetz in Niedersachsen liest sich in großen Teilen ähnlich. Es soll den Datenaustausch zwischen Kliniken und Polizeibehörden sowie dem sozialpsychiatrischen Dienst regeln. Dieser unterstützt Menschen mit psychischen Krankheiten.
Wer aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung eine Gefahr für andere darstellt, soll in manchen Bundesländern künftig polizeilich erfasst werden. picture alliance / dpa | Julian Stratenschulte
Das niedersächsische Gesundheitsministerium betont gegenüber CORRECTIV, dass die beteiligten Stellen Daten nur in „Ausnahmefällen“ austauschen. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte hätten eine „hohe Priorität“.
Das Ministerium verweist zudem auf den laufenden Gesetzgebungsprozess und ergänzt: „Ziel der Novelle ist es insbesondere, die Versorgung und Unterstützung v…
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