Nach Berichten über den Hantavirus-Ausbruch im Mai 2026 verbreiten sich online Behauptungen über eine angeblich geplante Impfpflicht im Kanton Zürich. Der Influencer „Bitcoin Hotel“ stellt auf X die Frage nach einem Impfzwang und erklärt in einem Video auf Youtube, dass man sich mit 50.000 Euro „freikaufen“ müsse, wenn man die Impfung ablehne.
Im Video ist allerdings die Rede von einem Gesetzentwurf, der weder mit dem Hantavirus zu tun hat noch einen Impfzwang vorsieht: die geplante Revision des Gesundheitsgesetzes in Zürich.
Der Panik-Kanal „Bitcoin Hotel“ hat auf mehreren Kanälen von der angeblich bevorstehenden Impfpflicht in Zürich gesprochen, in diesem Fall auf X (Quelle: X / bitcoin_hotel; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)
50.000 Franken Bußgeld-Obergrenze bei Verstößen gegen Gesundheitsgesetz sind in Zürich nicht neu
In der Schweiz sind die nationale Epidemienverordnung und das Epidemiengesetz die Grundlage für die einzelnen Gesundheitsgesetze der Kantone – die wiederum können in bestimmten Fällen eine Impfpflicht aussprechen und legen die Höhe von Bußgeldern bei Verstößen fest. Wie die Schweizer Zeitung Blick berichtete variiert der Strafrahmen in den einzelnen Kantonen zwischen 20.000 und 100.000 Franken. In manchen kann eine Gefängnisstrafe drohen oder es ist – wie in Sankt Gallen – kein Strafrahmen festgelegt .
Im Video spricht der Youtuber an manchen Stellen von „umgerechnet 50.000 Euro“ Buße, an anderer von 50.000 Schweizer Franken, die Nicht-geimpfte angeblich zahlen müssten. Im Züricher Gesundheitsgesetz, Paragraf 61 liegt der Strafrahmen bei 50.000 Franken (umgerechnet rund 54.300 Euro) – das ist die Obergrenze für Verstöße gegen das Gesundheitsgesetz. Damit muss gerechnet werden, wenn jemand beispielsweise vorsätzlich bewilligungspflichtige Tätigkeiten ohne die nötigen Nachweise ausübt oder in öffentlichen Gebäuden Tabakprodukte bewirbt, oder eben eine obligatorische Impfung ablehnt. Ein Bußgeldrahmen für Verstöße ist schon seit 2007 im Züricher Gesundheitsgesetz festgelegt – der Passus zu obligatorischen Impfungen ist seit 2020 in Kraft.
Eine obligatorische Impfung gibt es in Zürich gar nicht, wie uns ein Sprecher der zuständigen Gesundheitsdirektion mitteilte: Im Kanton habe es noch nie ein Impfobligatorium gegeben, selbst während der Covid-Pandemie nicht. Das heißt: Solange der Züricher Rat nicht beschließt, dass bestimmte Personengruppen eine bestimmte Impfung nachweisen müssen, sind die im Gesetz vorgesehenen Strafzahlungen rein hypothetisch.
Strafrahmen fehlte anfangs in der Vorlage zur Neugestaltung des Züricher Gesundheitsgesetzes
Das ändert sich auch mit der geplanten Neugestaltung des Züricher Gesundheitsgesetz nicht. Änderungen zur Bußgeld-Obergrenze sind darin nicht vorgesehen. Im vergangenen Jahr hat eine erste Vorlage das Vernehmlassungsverfahren durchlaufen – so heißt die vorbereitende Etappe in einem Gesetzgebungsprozess in der Schweiz bei der die Kantone, die politischen Parteien und interessierte Kreise, wie zum Beispiel Verbände, vom Bundesrat zur Stellungnahme eingeladen werden.
Der Betreiber der „Bitcoin Hotel“-Kanäle spricht in diesem Zusammenhang von einer „Impfpflicht durch die Hintertür“. Auf Nachfrage schrieb er, seine Darstellung beziehe sich auf die Kritik aus einer Petition des Aktionsbündnisses Freie Schweiz , wonach der Strafrahmen von 50.000 Franken im Vernehmlassungsverfahren für das Züricher Gesundheitsgesetz nicht transparent dargestellt worden sei.
Konkret geht es darum, dass bei dem Vorentwurf für das neue Gesundheitsgesetz zwei Unterpunkte eines Paragrafen vergessen wurden, darunter der zur Impfpflicht. In dem Vorentwurf sah es also so aus, als würde es keine festgesetzte Bußgeldhöhe geben, wenn man eine obligatorische Impfung ablehnt. Auf das Versäumnis wird auf der Webseite auch hingewiesen .
In der Petition heißt es dazu: „Ohne Kenntnis dieser Strafbestimmung konnten sich die Vernehmlassungsteilnehmer kein vollständiges Bild machen. Die Stellungnahmen beruhen damit auf unvollständigen Grundlagen, die Ergebnisse sind verzerrt und die Vernehmlassung verfehlt ihren Zweck.“
Möglichkeit für Impfobligatorium in der Schweiz beschränkt sich auf spezifische Personengruppen
In der Schweiz schafft vor allem das Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen, auch Epidemiengesetz, die gesetzliche Grundlage für eine Impfpflicht. In Paragraf 22 steht: „Die Kantone können Impfungen von gefährdeten Bevölkerungsgruppen, von besonders exponierten Personen und von Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben, für obligatorisch erklären, sofern eine erhebliche Gefahr besteht.“ (Stand: 15. Juni 2026)
Ob eine solche erhebliche Gefahr vorliegt, ist in der Epidemienverordnung, Artikel 38 geregelt. Dort ist ebenfalls die Rede von spezifischen Personengruppen, auf die sich ein Impfobligatorium beschränken soll. Es muss zudem zeitlich befristet sein und die Impfung darf nicht mittels physischem Zwang erfolgen. Auch das Schweizer…
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