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WorldOverlooked from the left7 days ago

University Neutrality?: AfD attacks the academic freedom of its critics

The article discusses controversies surrounding canceled lectures at universities, focusing on the recent case at the Technical University of Berlin. The university initially wanted to cancel fourteen talks by a leftist student initiative due to titles such as 'Björn Höcke: Unmasking a Fascist' and 'Anti-Feminism: How AfD, CDU and others want to push us back into traditional gender roles.' A compromise was reached where ten lecture titles were changed and four talks took place off-campus. The university acted after receiving a letter from a law firm commissioned by the AfD warning of potential

Kontroversen um abgesagte Vorträge an Universitäten sind nicht neu. Der aktuelle Fall der Technischen Universität Berlin, die vierzehn Vorträge des Kongresses einer linken Studierendeninitiative absagen wollte, liegt anders als die viel diskutierten Fälle mit Gaza- und Genderanlässen. Wie der „Spiegel“ berichtete, nahm die Universität Anstoß an Vortragstiteln wie „Björn Höcke: Enthüllung eines Faschisten“ und „Antifeminismus: Wie AfD, CDU und Co. uns mit Anti-Gender-Narrativen in traditionelle Rollenbilder zurückversetzen wollen“. Veranstalter und Universität schlossen einen Kompromiss : Zehn Vortragstitel wurden geändert, vier Vorträge fanden außerhalb des TU-Geländes statt. Tätig geworden war die Universitätsleitung, nachdem bei ihr ein Schreiben einer von der AfD beauftragten Anwaltskanzlei eingegangen war, das vor Verstößen gegen das „Neutralitätsgebot“ warnte. Es handelt sich also um eine gezielte Intervention einer politischen Partei gegenüber einer Universität – und angesichts der wissenschaftspolitischen Positionen der AfD dürfte dies kein Einzelfall bleiben.

Das „Neutralitätsgebot“ ist kein im Grundgesetz festgeschriebenes allgemeines Prinzip. Das Bundesverfassungsgericht leitet Neutralitätspflichten amtlicher Hoheitsträger, insbesondere von Regierungsmitgliedern, aus dem Gebot der Chancengleichheit der Parteien aus Artikel 21 des Grundgesetzes ab. Darunter fallen etwa die Äußerungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen 2020. Grundsätzlich gilt, dass Staatsorgane nicht als solche zugunsten oder zulasten einer politischen Partei am politischen Meinungskampf teilnehmen sollen unter Rückgriff auf Ressourcen, die zur Wahrnehmung ihrer staatlichen Aufgaben gedacht sind. In diesem Zusammenhang wird auch oft das Mäßigungsgebot für Beamte aus Paragraph 60 Absatz 2 des Bundesbeamtengesetzes angeführt, dieses richtet sich allerdings an die einzelne Person.

Eine Verletzung der Chancengleichheit ist unwahrscheinlich

Die AfD instrumentalisiert nun ein vermeintlich allgemeines Neutralitätsgebot insbesondere im Bildungsbereich, bisher vor allem gegenüber Schullehrern und jetzt in Berlin auch im Bereich der Universitäten. Für Universitäten kann es ein solches allgemeines Gebot nicht geben. Einzelne verbeamtete Wissenschaftler unterliegen dem Mäßigungsgebot und dem Gebot der Unparteilichkeit ihrer Amtsführung, zuvörderst sind Universitäten aber der freiheitlichen Grundordnung und der Wissenschaftsfreiheit verpflichtet. Dass Universitäten durch die Zulassung von Veranstaltungen von Studierenden gezielt die Chancengleichheit der Parteien verletzen können, erscheint fraglich. Denkbar wäre dies vielleicht, wenn die Hochschulleitung Wahlaufrufe oder ähnliche Verlautbarungen abgäbe, solche Fälle aber nicht bekannt. Ginge man dennoch davon aus, müssten in die Abwägung die Meinungsfreiheit der Studierenden, die Wissenschaftsfreiheit und das Selbstverwaltungsrecht der Universitäten einbezogen werden.

Der Soziologe Andreas Kemper hat sich schon in etlichen Veröffentlichungen mit der schriftlichen und mündlichen Kommunikation des thüringischen AfD-Vorsitzenden Björn Höcke beschäftigt. dpa

Die Untersagung eines wissenschaftlichen Vortrags durch Hochschulleitungen stellt einen Eingriff in die durch Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes geschützte Wissenschaftsfreiheit dar. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung klargestellt, dass Wissenschaft jede Tätigkeit ist, „die nach Inhalt und Form als ernsthafter und planmäßiger Versuch zur Ermittlung der Wahrheit anzusehen ist“. Die Forschung zu Rassismus und Rechtsextremismus ist zweifelsfrei Wissenschaft im Sinne dieser Definition; das Wissensnetzwerk Rassismusforschung zählt mehr als zwanzig auf Fachdisziplinen, von Soziologie bis Geographie. Zu den zentralen geschützten Aspekten der Wissenschaftsfreiheit gehören ausdrücklich die Themenwahl, die Methodik sowie die Verbreitung der Forschungsergebnisse.

Die Wissenschaftsfreiheit findet dort ihre Grenze, wo aus wissenschaftlicher Tätigkeit politische Aktivität wird. Geschützt ist die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit politischen Themen; nicht geschützt sind politische Propaganda, Agitation oder Parteischulung. Dass im Rahmen eines soziologischen Vortrags eine politische Partei und ihre Akteure analysiert werden, macht die Betrachtung auch dann nicht zu parteipolitischer Agitation, wenn er auf einem Kongress stattfindet, der ausdrücklich eine politische Absicht verfolgt, also insgesamt unter Meinungsfreiheit und nicht unter Wissenschaftsfreiheit fällt.

An der AfD als Thema führt kein Weg vorbei

Diverse Fachrichtungen befassen sich ständig mit politischen Parteien: Rechtswissenschaftler kritisieren parteipolitische Vorschläge als verfassungs- und europarechtswidrig, Ökonomen widerlegen Wahlprogramme, Medienwissenschaftler analysieren Social-Media-Strategien. Aus der Perspektive des Verfassungsrechts führen schon aufgrund der Diskussionen um ein Parteiverbotsverfahren fa…

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Source document: Spiegel

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Frankfurter Allgemeine (FAZ)Independent🔒Right7 days ago
University Neutrality?: AfD attacks the academic freedom of its critics

The article discusses controversies surrounding canceled lectures at universities, focusing on the recent case at the Technical University of Berlin. The university initially wanted to cancel fourteen talks by a leftist student initiative due to titles such as 'Björn Höcke: Unmasking a Fascist' and 'Anti-Feminism: How AfD, CDU and others want to push us back into traditional gender roles.' A compromise was reached where ten lecture titles were changed and four talks took place off-campus. The university acted after receiving a letter from a law firm commissioned by the AfD warning of potential

Bias read (Right): The article frames the AfD's actions as a targeted intervention against academic freedom, using terms like 'Fascist' and 'Anti-Gender Narratives,' which align with left-leaning critiques of the AfD. It emphasizes the AfD's political stance and suggests their influence on the university, implying a '

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