Nahost
Neue Berichte über israelischen Einsatz von Weißem Phosphor im Libanonkrieg
Die Stoffe gelten zwar nicht als chemische Waffen im Sinne des Völkerrechts. Dennoch sind sie verboten, wenn sie auf besiedeltem Gebiet eingesetzt werden
Maria Sterkl
Die israelische Armee patrioulliert im Libanon.
Weißer Phosphor ist ein Feststoff, der sich an der Luft bei Temperaturen über 30 Grad spontan entzündet und so lange brennt, bis kein Sauerstoff mehr verfügbar ist. Beim Brand entsteht dichter Rauch, der die Atemwege und Augen reizt und schwere Brandwunden verursachen kann. In schweren Fällen können nach dem Kontakt mit Weißem Phosphor ernste Herz-Kreislauf-Probleme, Nieren- und Leberschäden bis hin zum Koma auftreten, warnt die Weltgesundheitsorganisation WHO.
In einem aktuellen Bericht sprechen die deutsche NGO Medico International und ihre libanesische Partnerorganisation Public Works Studio von systematischem Einsatz weißen Phosphors im Südlibanon. Auch das Breitbandherbizid Glyphosat soll militärisch genutzt worden sein.
Was Weißen Phosphor betrifft, hatte es entsprechende Berichte schon zuvor gegeben.
Erst Anfang Juni hatte die New York Times Bildmaterial aus dem Libanon auswerten lassen und den Einsatz von Weißem Phosphor im aktuellen Krieg gegen die Hisbollah verifiziert.
Grelle Rauchsalven
Eines der Videos zeigt grelle Rauchsalven, die über einen Hügel hinabschießen. Am Fuß des Hügels liegt das Dorf Arnoun. Auch in mehreren anderen Dörfern und im Großraum der 40.000-Einwohner-Stadt Nabatieh soll in der aktuellen Libanonoffensive Weißer Phosphor eingesetzt worden sein.
Ein Forscher der Technischen Universität Delft in den Niederlanden hatte den systematischen Einsatz von Weißem Phosphor zwischen Oktober 2023 und November 2024 im Libanon nachgewiesen. Ihm zufolge sei der Stoff in diesem Zeitraum 248 Mal zum Einsatz gekommen.
Der neue Bericht von Public Works zählt 397 Phosphorgeschosse, die seit dem Oktober 2023 im Libanon eingesetzt wurden. Laut Rayan Alaeddine, einer Forscherin der Organisation, hatte der Einsatz das Ziel, "landwirtschaftlichen Boden zu vergiften und Gebiete unbewohnbar zu machen".
Israels Armee bestreitet nicht, die hochentzündliche Phosphor-Modifikation im Libanon zu verwenden.
"Wie viele westliche Streitkräfte verfügt auch die IDF über Nebelwerfergranaten mit weißem Phosphor, die nach internationalem Recht zulässig sind", erklärt ein Sprecher der Armee auf Anfrage des STANDARD. "Diese Granaten werden von den IDF zur Erzeugung von Nebelwänden und nicht zur Zielbekämpfung oder Brandstiftung eingesetzt und gelten völkerrechtlich nicht als Brandwaffen."
Jene Nebelgranaten, die bei israelischen Militäroperationen vorrangig zum Einsatz kommen, würden überdies keinen weißen Phosphor enthalten.
Tatsächlich ist der Einsatz von Weißem Phosphor legal, solange er nur zur Erzeugung von Rauchwänden dient. Bodentruppen nutzen diese Nebelwände, um sich in Deckung vorwärts bewegen zu können.
Sollte die Substanz jedoch dazu verwendet werden, Landstriche in Brand zu setzen, würde er unter das dritte Zusatzprotokoll des UN-Waffenübereinkommens fallen, das den Einsatz von Brandwaffen regelt. In diesem Fall wäre der Einsatz von Weißem Phosphor verboten. Jedenfalls völkerrechtswidrig ist der Einsatz von Weißem Phosphor in bewohntem Gebiet.
Israels Armee dementiert
Israels Armee betont, dass laut den internen Richtlinien Phosphorgranaten "nicht in dicht besiedeltem Gebiet verwendet werden" – abgesehen von ganz bestimmten Ausnahmefällen, die nicht näher definiert werden. "Dies entspricht den Anforderungen des Völkerrechts und geht darüber hinaus", heißt es.
Laut Angaben des libanesischen Gesundheitsministeriums wurden 173 Menschen durch den Einsatz von Weißem Phosphor verletzt. Wie diese Zahlen entstanden und wie geprüft werden konnte, dass die Wunden durch die Substanz entstanden, ist unklar. Die Organisation Human Rights Watch (HRW) konnte die Zahlen nicht verifizieren. Man wisse nichts über Brandwunden durch Weißen Phosphor, heißt es. Sehr wohl gebe es Zeugenberichte, die Atemwegsbeschwerden nach dem Einsatz der Substanz belegen. (Maria Sterkl aus Haifa, 18.6.2026)
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