Forderung der Justizministerkonferenz : Sonderschutz nur noch für Kommunalpolitiker:innen
Die Justizminister:innen der Länder wollen, dass die Beleidigung von Spitzenpolitiker:innen nicht mehr schwerer bestraft wird als die anderer Menschen.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will, dass die erhöhte Strafdrohung für Politikerbeleidigung auch weiterhin gilt
Marcus Brandt/dpa
Die Justizministerkonferenz (Jumiko) fordert eine Einschränkung der Politikerbeleidigung auf Kommunalpolitiker:innen. Für die Beleidigung von Spitzenpolitiker:innen soll somit kein erhöhtes Strafmaß mehr gelten. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) lehnte den Vorschlag ab.
Eine Beleidigung wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet. Für Politikerbeleidigung gilt laut Strafgesetzbuch seit 2021 eine erhöhte Strafdrohung von bis zu drei Jahren (Paragraf 188). Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) lehnt die Differenzierung ab. „Wir brauchen kein Sonderstrafrecht für Politiker“, sagte sie jüngst im taz-Interview .
Als Geiert vor einigen Wochen den Antrag an die Jumiko stellte, Paragraf 188 abzuschaffen, stand sie ganz allein. Weil ihre Initiative aber in der Öffentlichkeit stark unterstützt wurde, konnte sie zumindest die anderen CDU/CSU-Justizminister:innen zu einem Kompromiss bewegen.
Mit 9 zu 7 Stimmen sprachen sich die Landesminister:innen nun dafür aus, dass Paragraf 188 nur noch für Kommunalpolitiker:innen gelten soll, weil Gemeinderäte und Bürgermeister überwiegend ehrenamtlich tätig sind und deshalb besonders schutzbedürftig seien. Dagegen soll Paragraf 188 nicht mehr für Abgeordnete und Minister gelten, so der Beschluss.
SPD-Minister:innen dagegen
Die sieben Justizminister:innen von SPD, Grünen und Linken lehnten den Vorschlag allerdings ab. „Paragraf 188 schützt vor allem die Demokratie“, betonte Niedersachsens Ministerin Kathrin Wahlmann (SPD). Bestraft werde die Politikerbeleidigung nur, wenn das politische Wirken des Betroffenen beeinträchtigt wird.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) schloss sich an. Sie verwies auf eine aktuelle Umfrage, wonach 58 Prozent der Befragten Paragraf 188 beibehalten wollen. Nur 38 Prozent sprachen sich für eine Abschaffung aus.
Die Politikerbeleidigung war ins Gerede gekommen, seit es Ende 2024 eine Hausdurchsuchung bei einem Rentner gab , der den damaligen Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) als „Schwachkopf“ bezeichnete. Vor kurzem führte die Bezeichnung von Kanzler Friedrich Merz (CDU) als „Lügen-Fritze“ zu einer Geldstrafe. Ob solche Bezeichnungen als Beleidigung strafbar sind, müssen Gerichte im Einzelfall entscheiden und ist unabhängig von Paragraf 188, der nur das Strafmaß und das Erfordernis eines Strafantrags betrifft.
Ein zweiter Schwerpunkt der Jumiko befasste sich mit dem Sexualstrafrecht.
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