Flüchtlinge in Griechenland : Krisenmodus könnte Dauerzustand werden
Griechenland will die Zahl der ankommenden Flüchtlinge verringern und so viele wie möglich zurückschicken. In Athen begrüßt man die neuen Geas-Regeln.
Griechenland verstärkt seine Landgrenze zur Türkei mit einem mit Beton gefüllten Zaun und Polizeipatrouillen
Nicolas Economou/imago
Sie sind gefangen seit neun Monaten, unter elenden Bedingungen. Festgehalten werden die rund 700 Männer aus Ägypten und Bangladesch in einem Camp im nordgriechischen Ort Sintiki inmitten der Berge nahe der Grenze zu Bulgarien – als wären sie Schwerverbrecher.
Das Gros der Insassen im Camp Sintiki hat kein Asyl erhalten. Im Behördengriechisch sind sie in „Verwaltungshaft“. Die sieht so aus: Jeglicher Sport oder künstlerische Aktivitäten sind hier verboten. Keiner darf mit den Inhaftierten sprechen. Ohne ausreichende Bettwäsche, Toiletten, Lebensmittel und Hygieneartikel stecken viele von ihnen in Lumpen.
Tag für Tag werden etwa zehn Migranten als Notfälle in die nächste Klinik gebracht. Es gibt Berichte über Selbstmordversuche unter den Lagerinsassen. Das offensichtliche Ziel: Die Migranten dazu zu bewegen, „freiwillig“ in ihre Herkunftsländer zurückzukehren.
Die Regierung in Athen unter dem konservativen Premier Kyriakos Mitsotakis will die Zahl der neu ankommenden Flüchtlinge so weit es geht nach unten drücken und so viele wie möglich zurückschicken. Dafür eröffnet die Geas-Reform den Staaten an den EU-Außengrenzen jetzt ganz neue Möglichkeiten.
Ein Screening entscheidet, wer aufs Festland darf
Eine wichtige Rolle spielen die neuen Abläufe, die die Reform vorschreibt. Kommt ein Geflüchteter in der EU an, zum Beispiel per Boot auf einer griechischen Insel, durchläuft er oder sie zunächst ein Screening. Dabei wird die Identität festgestellt, der Gesundheitszustand geprüft und das Sicherheitsrisiko abgeschätzt. Besonders gefährdete Personen sollen identifiziert werden, damit sie Hilfe erhalten. Anschließend entscheidet sich, wer aufs Festland einreisen und dort ein reguläres Asylverfahren durchläuft, und wer in die neuen Grenzverfahren muss.
wochentaz
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Diese sind verpflichtend für Personen aus sogenannten sicheren Herkunftsländern und Staaten mit Asylanerkennungsquoten unter 20 Prozent, sowie für alle, die ihre Identität aktiv verschleiern. Die Menschen werden dazu für bis zu drei Monate direkt an der Grenze in Haft genommen, sie gelten juristisch als nicht eingereist. Im Schnellverfahren soll ihr Asylantrag geprüft werden. Bei negativem Entscheid können sie weitere drei Monate festgehalten werden. Die Abschiebung soll direkt aus der Haft erfolgen.
Zu befürchten ist, dass die Haftlager bald zu Orten des Elends werden könnten, so wie einst das Lager Moria auf Lesbos. Menschenrechtler*innen kritisieren, in den geschlossenen Lagern würden die Geflüchteten von Anwält*innen und zivilgesellschaftlicher Hilfe abgeschnitten.
„Nicht mit dem neuen EU-Recht vereinbar“
Die Regierung in Athen will die neuen Möglichkeiten ausreizen. Alexandros Konstantinou vom Griechischen Rat für Flüchtlinge GCR sagte der taz: „Es werden sogar Regelungen eingeführt, die nicht einmal mit dem neuen EU-Recht vereinbar sind.“ Konstantinou hebt hervor, dass die Behörden auch Maßnahmen zur „Beschränkung der Freizügigkeit“ für Asylbewerber in allen Regionen des Landes ergreifen können.
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Selbst vor unbegleiteten Minderjährigen, die Griechenland irregulär erreichen, machen die Verantwortlichen nicht halt. Verhaltensauffällige Jugendliche sowie Jugendliche aus bestimmten Herkunftsländern sollen künftig in „Sicherheitszonen“ abgelegener Migrantenlager gebracht werden. Im Gegenzug werden Unterkünfte für sie in Städten, wo sie bisher lebten, geschlossen.
In vage definierten „Krisensituationen“ erlaubt das Geas den Mitgliedstaaten, den Umgang mit Geflüchteten noch weiter zu verschärfen. Das gilt etwa für den Fall, dass ein anderes Land Geflüchtete über die Grenze schickt, um Druck auf die EU zu machen – so wie es die Türkei in der Ägäis in der Vergangenheit schon versuchte. Dann können nach Ermächtigung durch den Rat der EU alle Geflüchteten in die Grenzverfahren genommen werden. Zudem können Fristen verlängert werden, in denen neu ankommende Schutzsuchende registriert werden müssen.
Menschenrechtsorganisationen fürchten, dass dadurch illegale Pushbacks – also Zur…
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