Kennzeichnungspflicht fällt
Mit modernen Gentechnikverfahren veränderte Lebensmittel dürfen in der EU künftig ohne spezielle Kennzeichnung im Supermarkt verkauft werden. Das EU-Parlament stimmte am Mittwoch mehrheitlich dafür, entsprechende Züchtungen in vielen Fällen von bisher strengen Regeln auszunehmen. Befürworter erhoffen sich dadurch vor allem ertragreichere und gegen den Klimawandel resistente Lebensmittel. Allerdings gibt es auch reichlich Kritik.
Online seit heute, 16.31 Uhr
Für die betroffenen Lebensmittel gelten weiterhin dieselben Sicherheitsvorgaben wie für Züchtungen, die etwa durch Kreuzung und Auslese entstanden sind. Komplett ungeprüft kommen auch künftig gentechnisch veränderte Pflanzen nicht auf den Markt. Die Änderungen wurden bereits von den EU-Staaten bestätigt und sollen voraussichtlich ab Mitte 2028 angewendet werden.
Befürworter erhoffen sich dadurch Obst- und Gemüsesorten, die ertragreicher, resistenter gegen den Klimawandel und nährstoffreicher sind. Außerhalb der EU kann man nach Angaben des EU-Parlaments zum Beispiel derart veränderte Mais-, Weizen- und Reissorten mit geringerem Wasserbedarf kaufen sowie Bananen und Pilze, die nicht braun werden. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erwarten zudem eine einfachere Forschung durch weniger strenge Vorgaben.
Kritiker fordern unter anderem, dass Verbrauchern die Wahlfreiheit gelassen wird, ob sie solche Lebensmittel konsumieren möchten oder nicht. Zudem werden wirtschaftliche Folgen für Landwirte befürchtet und dass viele gentechnisch veränderte Pflanzen in Umlauf kommen und die natürlichen Systeme überfordern.
Strengere Auflagen bei größeren Eingriffen
Bei dem Vorhaben geht es um „neue genomische Techniken“ (NGT), mit denen das Erbgut von Pflanzen gezielt verändert wird. Grundsätzlich sind mit Genscheren sowohl kleine als auch deutlich größere Eingriffe möglich. Im Zweifel kann eine etwa durch die Genschere CRISPR/Cas veränderte Pflanze nicht von einer natürlich gezüchteten Pflanze unterschieden werden.
Künftig gibt es rechtlich zwei Kategorien für solche Gentechnik. Gentechnisch veränderte Lebensmittel, bei denen weniger gravierende Eingriffe vorgenommen wurden (NGT1), sollen auch ohne spezielle Prüfung und ohne Kennzeichnung den Weg in den Supermarkt finden. Das Gleiche gilt für Futtermittel. Für derart veränderte Pflanzen entfallen Risikoprüfungen und Kontrollen ihrer Nachkommen auf dem Acker.
Wenn größere Eingriffe in das Erbgut vorgenommen wurden (NGT2), gelten weiterhin deutlich strengere Auflagen – etwa, wenn artfremde Gene in eine Pflanze eingebracht werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Gene aus einem Bakterium in eine Maispflanze eingeführt werden. Auch insektengiftige Pflanzen, also Pflanzen, die Stoffe produzieren, die bestimmte Insekten schädigen oder töten, fallen in diese Kategorie und werden strenger behandelt.
Streitpunkt Patente
Die Regeln werden sowohl für Pflanzen aus der EU als auch für importierte Pflanzen gelten. Saatgut muss weiter gekennzeichnet werden. Im Bioanbau sind nach den Regeln keine dieser gentechnisch veränderten Pflanzen erlaubt. Die Regeln erlauben auch Patente auf gentechnisch verändertes Saatgut. Die Abgeordneten hatten ursprünglich ein Verbot von Patenten gefordert. In Verhandlungen mit Unterhändlern der EU-Staaten rückten ihre Vertreter schließlich davon ab.
Die EU-Kommission soll zusammen mit Interessengruppen einen EU-Verhaltenskodex für Patente ausarbeiten. Darin soll unter anderem festgehalten werden, wie Patente „unter fairen und angemessenen Bedingungen“ lizenziert und wie mögliche Streitfälle zwischen Züchtern und Landwirten gütlich beigelegt werden.
Totschnig: Wahlfreiheit und Kennzeichnungspflicht
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) hatte bei den Treffen mit seinen EU-Amtskolleginnen und -kollegen immer die Position Österreichs zu Gentechnik betont, nämlich für Wahlfreiheit und für eine Kennzeichnungspflicht. Er hatte etwa Befürchtungen geäußert, dass durch die ursprünglichen Vorschläge der Kommission große Konzerne begünstigt und die vergleichsweise klein strukturierte Land- und Saatgutwirtschaft bedroht werden könnte.
ÖVP-EU-Abgeordneter und Agrarsprecher Alexander Bernhuber betonte im Pressegespräch in Straßburg, dass Österreich auch „weiterhin den Weg der Gentechnikfreiheit gehen könnte“. Zudem sei zu bedenken, dass, wenn über den Einsatz von weniger Pflanzenschutzmitteln „hitzig diskutiert“ werde, man sich das vielleicht sparen könne, wenn „man das eine oder andere Gen verändert“. Auch die „Sorgen der Biolandwirtschaft“ seien „gehört“ worden, sagte er.
Grüne und SPÖ kritisieren Patentregeln
Ablehnend äußerte sich der SPÖ-EU-Abgeordnete Günther Sidl, der den Beschluss scharf kritisierte: „Wo Gentechnik drinnen ist, muss auch Gentechnik draufstehen. Mit diesem Grundsatz wird nun aber gebrochen.“ Durch die verabschiedeten Änderungen werde es für Konsumentinnen und Konsumenten schon bald nicht mehr nachvollziehbar sein, ob neue Gentechnik in Lebensmitteln…
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