Prozess
Erste Terroranklage in umstrittener Operation Luxor: Imam von Mitgliedschaft bei Hamas freigesprochen
Das Gericht sah zwar radikalislamische Ansichten in den Predigten, die der Imam online verbreitete – aber nichts per se Strafbares
Muzayen Al-Youssef
Dem Imam wurden Verhetzung, Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation und einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Er wurde in allen Punkten freigesprochen.
Die Vorwürfe gegen den österreichischen Imam M. wogen schwer: M. soll sich an der Terrorgruppe Hamas beteiligt, diese mehrfach öffentlich gutgeheißen, für sie geworben und Terrorangriffe als von Gott gewollte, erstrebenswerte Tat ermutigt haben. Am Dienstag musste sich der 56-Jährige im Wiener Straflandesgericht verantworten.
Das Verfahren ist ein spätes Überbleibsel der umstrittenen "Operation Luxor", in deren Zuge ab 2020 massiv gegen islamistische Strukturen ermittelt wurde . Ein Großteil dieser Verfahren wurde mittlerweile eingestellt.
Als Beleg für die Terrorvorwürfe führte die Staatsanwaltschaft Graz – die selbst nicht zum Prozess erschien und sich stattdessen von einer Wiener Staatsanwältin vertreten ließ – lediglich vier öffentliche Äußerungen von M. an. Alle stammten aus den Jahren 2013 und 2014 und fielen somit in eine Zeit, bevor die Hamas in der EU – circa ab Ende 2014 – als Terrororganisation gelistet wurde. M., der seine Ausbildung in Ägypten abgeschlossen hat, lebt seit fast 30 Jahren in Österreich und war in Graz und Wien tätig.
Um "Kampfbereitschaft" gebeten
Er hatte im Jänner 2013 einen Facebook-Eintrag eines damaligen Hamas-Anführers mit den Worten "Amen" kommentiert. In Predigten im Juli 2013 und August 2014 in seiner Moschee soll er zudem jene abgewertet haben, die nicht aktiv am "Jihad" teilnehmen. Er habe den Märtyrertod glorifiziert, gegen "Ungläubige" gehetzt", Tunnel der Hamas goutiert und Gott gebeten, den in Europa lebenden Muslimen "Kampfbereitschaft" zu geben. All das wurde auf Youtube veröffentlicht.
M. verteidigte sich vor Gericht wortreich und plädierte auf nicht schuldig. Es gehe um einen Ermittlungszeitraum von über 13 Jahren und unzählige Predigten, die er in dieser Zeit gehalten habe. Dass die Staatsanwaltschaft nach jahrelanger Überwachung lediglich eine Handvoll aus dem Kontext gerissener und teils falsch übersetzter Satzfetzen vorlege, beweise seine Unschuld.
Er betonte, sein teils aggressiver Duktus in seinen Videos sei ein rhetorisches Mittel gewesen, um auf das Leid der Zivilbevölkerung in Gaza aufmerksam zu machen. Er habe nie Terroranschläge auf Zivilisten, sondern lediglich das Standhalten des palästinensischen Volkes gemeint. Auch das Wort "Jihad" habe mehrere Bedeutungen, nicht bloß eine militärische. Und wenn doch, sei dies auf Soldaten bezogen gewesen.
Meinungsfreiheit, die spalten kann
Letztlich folgte das Gericht, bestehend aus zwei Berufsrichtern und einem Schöffen, der Argumentation der Verteidigung. Die Urteilsbegründung: Die Staatsanwaltschaft habe in ihrer 40-seitigen Anklage zunächst versucht, M. eine Nähe zur Muslimbruderschaft nachzuweisen. Da diese aber juristisch nicht als Terrororganisation gilt, sei man letztlich auf die Hamas ausgewichen.
Zwar könne man der Einschätzung zustimmen, dass radikalislamistisches Gedankengut verbreitet werde (etwa in Bezug auf "Ungläubige"), das geeignet sei, die Gesellschaft zu spalten. Allerdings seien die Botschaften von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Doch auch für eine Mitgliedschaft bei der Hamas reichte es nicht für eine Verurteilung. Die Hamas sei einerseits eine terroristische Organisation, andererseits aber auch die Vertretung der palästinensischen Zivilbevölkerung, vor allem vor 2015. M. habe in seinen Predigten den militärischen Kampf – in Form eines aus dessen Sicht so wahrgenommenen "Befreiungskrieges" gegen das Militär und die israelische Armee – goutiert, nicht aber explizite Terroranschläge gegen die Zivilbevölkerung gefordert. Würde er sich heute, nach dem 7. Oktober 2023, so äußern, sehe die Situation anders aus, das habe er aber nicht.
Keine Gelder geschleust
Zudem habe er keine Gelder an die Hamas geschleust oder sich an konkreten Terrorplanungen beteiligt. Auch der Vorwurf der Verhetzung wurde abgewiesen. M. habe in seinen Reden zwar gegen "Zionisten" gewettert, Zionismus sei juristisch betrachtet jedoch eine Weltanschauung bzw. politische Einstellung und keine geschützte Gruppe per se. Anders wäre es gewesen, wenn M. gegen Israelis gewettert hätte.
Am Ende des Prozesses, als das Urteil verkündet worden war, standen über ein Dutzend Zuhörer auf und begannen zu klatschen. Das Gericht ermahnte sie. (Muzayen Al-Youssef, 17.6.2026)
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