USA beginnen Untersuchung deutscher Medikamentenpreise
Die USA haben eine Handelsuntersuchung gegen Deutschland wegen der Preisgestaltung für Medikamente eingeleitet. Dies teilte der US-Handelsbeauftragte Jamieson Greer am Donnerstag mit. Mit der Untersuchung nach Abschnitt 301 des US-Handelsgesetzes von 1974 solle geprüft werden, ob Deutschland für innovative Pharmaprodukte anhaltend zu wenig bezahle und dies unangemessen oder diskriminierend sei. „Ich bin besonders besorgt über Nachrichten, dass Deutschland ein Gesetz vorantreibt, das seine Ausgaben für innovative Arzneimittel weiter senken würde“, sagte Greer. Damit verwies Greer auf die geplante Gesundheitsreform der Bundesregierung. Mit einem Bündel an Einsparungen und Mehreinnahmen soll ein drohendes Defizit von 20 Milliarden Euro bei den gesetzlichen Kassen ausgeglichen werden. Sparpläne betreffen demnach auch pharmazeutische Produkte.
Die schwarz-rote Koalition hatte nach Informationen der Nachrichtenagentur Reuters bereits angekündigt, der Pharmaindustrie bei der Gesundheitsreform entgegenzukommen. Demnach soll der sogenannte dynamisierte Herstellerabschlag auf Medikamente ersetzt werden. Damit die Abschläge für die Pharmafirmen kalkulierbar würden, die Branche aber gleichzeitig einen Beitrag zur Vermeidung des Defizits der gesetzlichen Krankenkassen leiste, sei nun ein fester Aufschlag auf den bisherigen Herstellerabschlag geplant - der aber dafür gegenüber den Planungen angehoben wird.
US-Präsident Donald Trump fordert eine deutliche Erhöhung der Arzneimittelpreise in Deutschland und Europa. Die US-Regierung behauptet, dass die US-Verbraucher höhere Preise zahlen müssten, weil dies die Forschung und Entwicklung neuer Arzneimittel finanziere. Trump verfolgt seit seiner Rückkehr an die Macht im vergangenen Jahr eine aggressive Handelsagenda, die zur Verhängung eines weltweiten Zolls von zehn Prozent und zu Drohungen mit Zöllen von bis zu 100 Prozent auf Einfuhren aus Ländern wie China und Frankreich geführt hat. Die Untersuchung zu den deutschen Medikamentenpreisen könnte zu Zöllen auf deutsche Importe führen. Die US-Handelsbehörde will ab dem 25. Juni schriftliche Stellungnahmen entgegennehmen und im September eine öffentliche Anhörung abhalten. Eine Stellungnahme der deutschen Botschaft in Washington lag zunächst nicht vor.
Verbraucher können Verträge im Internet einfacher widerrufen
Wer im Internet einen Vertrag schließt, erledigt das meist mit einem einzigen Klick. Ihn wieder aufzulösen, gleicht dagegen im Alltag oft einer digitalen Schnitzeljagd nach Mailadressen oder versteckten Formularen. Damit ist ab diesem Freitag Schluss, denn ab dem 19. Juni wird der „Widerrufsbutton“ auf Webseiten und in Apps zur Pflicht. Das erklärte Ziel des Gesetzgebers: Ein Online-Widerruf muss künftig genauso schnell und unkompliziert möglich sein wie der Kauf selbst.
Die neue Regelung betrifft fast den gesamten Onlinehandel im B2C-Bereich, also Geschäfte zwischen Unternehmen und Privatpersonen. Ob großer Versandriese, kleiner Spezialshop, Streaming-Anbieter oder Online-Kurs-Plattform - wer Verträge im Netz anbietet, muss die Funktion ab morgen bereitstellen. Bei Marktplätzen wie Amazon und Ebay liegt die Verantwortung für die technische Umsetzung beim jeweiligen Plattformbetreiber.
Der Button ist überall dort Pflicht, wo Verbrauchern ohnehin ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Er greift somit beim klassischen Online-Einkauf von Waren, bei Dienstleistungen und digitalen Gütern wie Streaming-Abos sowie bei online abgeschlossenen Finanzdienstleistungen wie Krediten oder Versicherungen.
Douglas dampft Erwartung ein
Der Parfümeriekonzern Douglas hat seine Prognose für das Geschäftsjahr angesichts schwacher Nachfrage gesenkt. Zwischen 4,58 und 4,63 Milliarden Euro soll sich der Umsatz bewegen, zuvor hatte das Düsseldorfer Unternehmen noch eine Spanne zwischen 4,65 Milliarden und 4,8 Milliarden Euro in Aussicht gestellt. Auch die Gewinnerwartung stutzt die Parfümeriekette um einen Prozentpunkt und erwartet nun eine bereinigte Ebitda-Marge von 15 Prozent. Der Nettoverschuldungsgrad dürfte zum Ende des Geschäftsjahres am 30. September hingegen höher ausfallen, als bislang berichtet – und zwar zwischen 3x und 3,5x statt bisher 2,5x und 3x. Das bedeutet, dass die Nettoverschuldung bis zum Dreieinhalbfachen des bereinigten operativen Ergebnisses betragen kann. Zum 31. März betrug die Nettoverschuldung knapp 2,2 Milliarden Euro, der Nettoverschuldungsgrad lag bei 2,9x.
Der Vorstandsvorsitzende Sander van der Laan verwies darauf, dass sich das Kaufverhalten und die Marktbedingungen „spürbar verändert“ haben, weshalb sich Douglas fokussiere: „Wir verlagern Investitionen vom Filialgeschäft in den Onlinebereich, stärken unsere Preispositionierung und investieren gleichzeitig in Differenzierung und Exklusivität; zudem beschleunigen wir die Digitalisierung“, sagte van der Laan. „Einige dieser Maßnahmen werden bereits kurzfristig positive Ergebnisse liefern…
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