Ein serbisches Ehepaar und dessen Tochter werden im Fall von Menschenhandel in Gstaad zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt und zum Teil des Landes verwiesen.
Die Verurteilten sollen über ein Dutzend Frauen aus Serbien als Haushaltshilfen ausgebeutet haben.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Regionalgericht Berner Oberland hat die Schuldsprüche wegen Menschenhandels im Fall von mutmasslich ausgebeuteten Reinigungskräften im Nobel-Ferienort Gstaad gefällt. Vor Gericht stand eine aus Serbien stammende Familie.
Das erstinstanzliche Gericht sah nicht in allen rund 40 angeklagten Fällen den Menschenhandel als gegeben, jedoch in mehr als einem Dutzend. Es verurteilte die 68-jährige Mutter der Familie in den Hauptanklagepunkten des gewerbsmässigen Menschenhandels und Wuchers als Haupttäterin zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 6 Jahren. Ausserdem wird sie für 11 Jahre des Landes verwiesen.
Legende:
Der Jetset logiert in Luxushotels und grossen Chalets. Heerscharen von Arbeitskräften stehen diskret im Hintergrund im Einsatz.
Keystone / Peter Klaunzer
Die 48-jährige Tochter erhält eine unbedingte Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten, ebenfalls unter anderem wegen gewerbsmässigen Menschenhandels und Wuchers. Der 76-jährige Vater wird unter anderem wegen Gehilfenschaft zum Menschenhandel schuldiggesprochen. Seine Freiheitsstrafe beträgt 2 Jahre und 4 Monate, davon 10 Monate unbedingt. Er erhält einen Landesverweis für 8 Jahre.
Weiterzug von beiden Seiten möglich
Staatsanwältin Stephanie Dobler zeigt sich einerseits zufrieden damit, dass das Gericht den gewerbsmässigen Menschenhandel als erwiesen ansieht. «Andererseits nehmen wir zur Kenntnis, dass das Gericht nicht allen Anträgen der Staatsanwaltschaft gefolgt ist», sagt sie gegenüber SRF. Man werde das Urteil nun genau prüfen und danach über das weitere Vorgehen entscheiden.
Enttäuscht ist dagegen der Verteidiger der Hauptangeklagten, Manuel Rohrer. Er ist nach wie vor überzeugt: «Hier liegt kein Menschenhandel vor.» Die Staatsanwaltschaft habe mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Er kann noch nicht sagen, ob er das Urteil anfechten werde. Das müsse er zuerst mit seiner Klientin besprechen.
Ausbeutung hinter glänzenden Kulissen
Beim Prozess stand auch das System im Luxus-Ferienort im Zentrum. Wer durch die autofreie Promenade von Gstaad im Berner Oberland schlendert, begegnet auf den ersten Blick einer Welt voller Holzchalets, Kuhglocken und Bergluft.
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Idylle pur im Saanenland – aber nicht immer für das Personal, das die Chalets und Luxushotels putzt.
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Zwischen Designerboutiquen und traditionellen Bauernhäusern trifft sich die internationale Prominenz. Damit die Schönen und Reichen ihren Aufenthalt in der Nobel-Ferienregion geniessen können, gibt es Heerscharen von Personal. Sie putzen, kaufen ein, kochen, chauffieren und hüten Kinder. Bei solchen Dienstleistungen scheint es jedoch nicht immer legal zu- und herzugehen.
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Laut Staatsanwaltschaft arbeiteten die serbischen Frauen unter widrigen Bedingungen und ohne entsprechende Bewilligung.
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Laut der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern sollen die Angeklagten die Frauen aus Serbien in die Schweiz gelockt haben. In Gstaad sollen diese dann sieben Tage die Woche bis zu 16 Stunden täglich gearbeitet haben, ohne entsprechende Bewilligung.
Das Gericht bestätigt die Staatsanwaltschaft nun zumindest teilweise. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 16.6.2026, 6:31 Uhr
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