Der Bonitätsbewerter Crif ha vom Obersten Gerichtshof (OGH) in Österreich bestätigt bekommen, dass sein Geschäftsmodell die Berechnung von Bonitätsscores basierend ausschließlich auf Alter und Wohnort grundsätzlich zulässig ist. Dies gilt, obwohl Crif keine echten Daten über das tatsächliche Zahlungsverhalten der Verbraucher besitzt. Der OGH verweist auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach solche Bewertungen berechtigte Interessen der Kreditbranche und der sozioökonomischen Interessen des Sektors vertreten. Crif kauft Adressdaten von AZ Direct ein und sie, um Verbraucher zu identifizieren und zu erstellen Bonitätsscores zu erstellen, zu abgelehten Krediten oder höheren Kosten führen kann. Die Nutzung von Daten ohne Zahlungserfahrungen als Einfluss auf Grundrechte angesehen wird, OGH hält dies rechtmäßig für die Interessen der Obligten, die über das Recht auf Schutz der Gläubiger.
Lettura del bias (Centro): La relazione rimane neutrale e parla sia della validità giuridica dei modelli di business di Crif sia dei punti critici quali la scarsa qualità dei dati e le potenziali ripercussioni sui consumatori.






