Der Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann von der CDU steht unter zunehmendem Druck, eine sich verschärfende Krise im Krankenversicherungssystem des Landes anzugehen. Das vorgeschlagene Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), das darauf abzielt, weitere Beitragssteigerungen zu verhindern und gleichzeitig die steigenden Kosten für Pflegeheimbewohner einzudämmen, ist zentraler Bestandteil der Debatte darüber geworden, wie die finanzielle Tragfähigkeit des Sozialversicherungssektors aufrechterhalten werden kann.
Inzwischen ist der Selbstbezahlungsanteil für Pflegeheimbewohner seit 2020 um 63 Prozent gestiegen und erreicht 3.364 Euro pro Monat. 6 Milliarden Euro bis 2027, fast zehn Prozent des aktuellen Ausgabenniveaus. Um das System zu stabilisieren, schlägt die PNOG vor, die Lohngrenze für Beiträge von 5.813 auf 6.450 Euro pro Monat zu erhöhen, was bedeutet, dass höhere Einkommen und ihre Arbeitgeber mehr zahlen würden. 7 Prozent. Arbeitgeber würden auch anfangen, in die Versicherung für Teilzeitbeschäftigte zu zahlen, während die kostenlose Abdeckung für Lebenspartner eingeschränkt wird.
Auf der Ausgabenseite plant die Regierung, die Rentenbeiträge für Pflegekräfte auf 70 Prozent zu senken, die Zuweisung von Pflegestufen zu erschweren und die Tarifloyalitätsregel für Pflegeheimmitarbeiter auszusetzen.
Die Einwohner werden zunächst mit höheren Vorlaufkosten konfrontiert, da die zusätzlichen Zahlungen der Versicherer auf der Grundlage der Aufenthaltsdauer später als zuvor gelten werden. Regelmäßige Anpassungen der Pflegeleistungen an die Inflation könnten jedoch dazu beitragen, den Anstieg der persönlichen Beiträge zu verlangsamen.
Dieser Ansatz zielt darauf ab, eine übermäßige finanzielle Belastung für Einzelpersonen zu verhindern und gleichzeitig die Nachhaltigkeit des Systems zu gewährleisten. Der Widerstand gegen solche Vorschläge kommt von der Vereinigung der privaten Krankenversicherer (PKV), die mehrere Elemente der Reform ablehnt. Laut einer Studie, die der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vorgelegt wurde, ist die PKV sowohl gegen eine Obergrenze für die Pflegekosten als auch gegen regelmäßige Anpassungen der Leistungsbeträge. Sie argumentiert, dass die Erhöhung der Beitragsbasis, steuerliche Anreize oder die finanzielle Ausgleichung zwischen der öffentlichen und der privaten Krankenversicherung nicht machbar sind und die Dienstleister abschrecken und die wirtschaftlichen Kosten erhöhen könnten.
Der Verein warnt davor, dass die derzeitige Entwicklung der steigenden Sozialbeiträge insbesondere für jüngere Generationen nicht nachhaltig ist. So wird beispielsweise für eine Person, die 2010 geboren wurde und nun 16 Jahre alt ist und in den Erwerbsleben eintritt, voraussichtlich im Laufe ihres Lebens fast ein Drittel mehr Sozialbeiträge gezahlt als für eine Person, die 1960 geboren wurde.
Dies würde eine umfassende Überarbeitung des bestehenden Rahmens erfordern, einschließlich Mechanismen, die eine langfristige Erschwinglichkeit gewährleisten, ohne den zukünftigen Steuerzahlern einen unangemessenen Druck aufzuerlegen.
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