Smart-Geräte wie Lautsprecher, Fernseher, Staubsauger oder Wearables sind zunehmend auf Cloud-Dienste und regelmäßige Updates angewiesen, um ordnungsgemäß zu funktionieren. Wenn diese digitalen Grundlagen verschwinden, können wesentliche Gerätefunktionen verschwinden, und teure Hardware kann einen Großteil ihres Wertes verlieren oder zu elektronischem Abfall werden. Die Verbraucher sind dank der jüngsten gesetzlichen Änderungen, die klare Regeln für die Bereitstellung und Wartung digitaler Dienste festlegen, nicht völlig wehrlos gegen dieses Szenario. Der rechtliche Rahmen hat sich entwickelt, um zwischen traditionellen Gütern und Gütern mit digitalen Elementen, Geräten, die von Software, Apps oder Cloud-Diensten abhängig sind, zu unterscheiden.
Diese Unterschiede sind in den §§ 475a bis 475e des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beschrieben. Gemäß diesen Bestimmungen besteht eine allgemeine Verpflichtung, digitale Inhalte auf unbestimmte Zeit zu pflegen, es sei denn, im Vertrag ist etwas anderes vereinbart. Dies bedeutet, dass digitale Dienste mindestens zwei Jahre nach der Lieferung des Geräts funktionsfähig bleiben müssen und Updates enthalten müssen, die die Sicherheit des Geräts gewährleisten. In der Praxis verlängern Hersteller und Einzelhändler häufig Support-Perioden über dieses Minimum hinaus, da viele Geräte über längere Zeit auf dem Markt verfügbar sind.
Wenn ein Hersteller beispielsweise ein Produkt über mehrere Jahre produziert und verkauft, muss er zwei weitere Jahre nach dem letzten Verkauf digitale Dienste anbieten. Kunden, die solche Geräte früh in ihrem Lebenszyklus kaufen, profitieren daher von längeren Support-Perioden. Dies garantiert jedoch nicht automatisch, dass alle angeschlossenen Produkte ihre Cloud-basierten Funktionen während ihrer gesamten technischen Lebensdauer beibehalten. Verbraucher sollten die Geschäftsbedingungen für alle Klauseln, die die Dauer der Serviceverfügbarkeit einschränken könnten, sorgfältig überprüfen. Einzelhändler können kürzere Service-Perioden vereinbaren, insbesondere bei Schnäppchenkäufen oder Nachrüstung von Artikeln.
Daher sollten Käufer prüfen, wie lange ein Produkt auf dem Markt ist, wie lange der Anbieter Updates verspricht und ob das Gerät auch ohne Cloud-Konnektivität nützlich sein kann. Zusätzliche Vorschriften gelten für bestimmte Gerätekategorien. Die Ökodesign-Richtlinie der Europäischen Union verpflichtet die Hersteller von Smartphones und Tablets, mindestens fünf Jahre nach Beendigung der Produktion Updates bereitzustellen. Smart-TVs müssen acht Jahre lang Updates erhalten. Diese Laufzeiten müssen auf dem EU-Energieetikett eindeutig angegeben sein, damit Verbraucher sie im Streitfall beziehen können.
Wenn ein Hersteller seine Verpflichtungen nicht einhält, können Verbraucher die vertragliche Verpflichtung zur Aufrechterhaltung digitaler Dienste geltend machen, auch wenn der Hersteller zahlungsunfähig wird. Rechtlich bleibt der Einzelhändler die Vertragspartei, nicht der Hersteller. Sollte der Einzelhändler die versprochene Dienstleistung nicht erbringen, weil der Hersteller den Support eingestellt hat und keine Alternative besteht, erkennt der BGB dies als Leistungsunmöglichkeit nach § 275 an. Unter solchen Umständen haben die Verbraucher das Recht, Rechtsbehelfe zu suchen, obwohl der genaue Prozess je nach örtlichen Gesetzen und einzelnen Verträgen variieren kann.
Verbraucher, die von der Einstellung digitaler Dienste betroffen sind, werden gebeten, sich zuerst an den Einzelhändler zu wenden, da er in der Regel der Vertragspartner ist, der für Garantieansprüche verantwortlich ist.
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