Indien hat seine Außenhandelspolitik aktualisiert, um die Einfuhr von Waren, die ganz oder teilweise durch Zwangsarbeit hergestellt oder hergestellt werden, zu verbieten. Diese Änderung folgt auf die US-amerikanische Section 301-Untersuchung, die 60 Volkswirtschaften, einschließlich Indien, wegen angeblicher Verstöße gegen das Verbot von Zwangsarbeit in der Fertigung untersucht. Die Generaldirektion für Außenhandel (DGFT) hat die Politik geändert, um sie an internationale Standards anzupassen und "Zwangsarbeit" basierend auf der Definition der Internationalen Arbeitsorganisation zu definieren. Die neuen Regeln werden 30 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel enthält sachliche Updates zur Handelspolitik Indiens als Reaktion auf den Druck der USA in Bezug auf Zwangsarbeit. Er enthält direkte Zitate aus den Benachrichtigungen der indischen Regierung und erklärt den Hintergrund der US-amerikanischen Section 301-Sonde, ohne offen eine Seite zu bevorzugen.



