ProPublica berichtete, dass die Syracuse University versuchte, ein Vergewaltigungsopfer auf dem Campus daran zu hindern, auf Polizeidaten im Zusammenhang mit einem Angriff von 1987 zuzugreifen. Die Universität griff in eine Klage ein und argumentierte, dass die Vorladung für Aufzeichnungen zu breit und geografisch falsch ausgerichtet war. Ein New Yorker Staatsgericht entschied zunächst zugunsten der Universität und beschränkte den Zugang des Opfers zu Aufzeichnungen. Die Anwälte des Opfers legten Berufung gegen die Entscheidung ein und zitierten frühere Bemühungen der Universität, die Berichterstattung über sexuelle Übergriffe auf dem Campus zu unterdrücken.
Tendenz-Einschätzung (Konservativ): Der Schwerpunkt auf dem vergangenen Verhalten der Universität und dem aktuellen rechtlichen Manöver impliziert eine konservative Haltung gegenüber institutionellen Verantwortlichkeiten.





