Das Büro des Ombudsmannes auf den Philippinen wies Bestechung und Verwaltungsbeschwerden gegen gegenwärtige und ehemalige Beamte der Universität der Philippinen (UP) in Bezug auf das DiliMall-Entwicklungsprojekt auf dem UP-Campus in Diliman zurück. Die Beschwerdeführer behaupteten, dass UP-Beamte die Interessengruppen nicht konsultiert hätten und höhere Mietpreise durch Master-Leasingverträge auferlegt hätten, was gegen das Gesetz gegen Bestechung und Korruptionspraktiken verstoße. Der Ombudsmann kam jedoch zu dem Schluss, dass es nicht genügend Beweise für einen prima facie Fall gebe, und fand keinen Beweis für korrupte Motive oder Rechtsverstöße. Das Urteil besagte, dass Meinungsverschiedenen mit Universitätsentscheidungen keine strafrechtliche Haftung darstellen und dass die Verträge rechtlich solide seien. Betroffene Stallbesitzer wurden im Sanierungsprozess vorrangig behandelt.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert die Entscheidung des Bürgerbeauftragten als eine neutrale Bewertung, die auf rechtlichen Standards beruht, ohne offen eine der beiden Seiten zu kritisieren oder zu loben.





