Der Streit um die Mindestpreise für Mitfahrdienste wie Bolt und Uber in Köln ist in eine weitere rechtliche Phase eingetreten, wobei das Verwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster nun den Fall behandelt. Das Verwaltungsgericht Köln hat im Juli zuvor entschieden, dass die Mindestpreisregelung der Stadt wahrscheinlich rechtswidrig ist, unter Berufung auf Verfahrensfragen wie die fehlende Beteiligung des Bürgermeisters an dem Stadtrat und die Regelung, die sich über die Grenzen von Köln hinaus erstreckt. Das Gericht stellte auch Unterschiede zwischen Taxi- und Mitfahrdiensten fest, wodurch die Preise in Frage gestellt werden. Jetzt muss das höhere Verwaltungsgericht in Münster beurteilen, ob diese vorläufigen Entscheidungen aufrechterhalten werden sollen. In der Zwischenzeit hatte Essen Anfang des Jahres ähnliche Mindestpreisregeln eingeführt, die jedoch nach einer gerichtlichen Entscheidung als rechtswidrig angesehen wurden, ausgesetzt wurden.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert den Rechtsstreit über die Mindestpreisregelung für Mitfahrgelegenheiten in ausgewogener Weise, wobei sowohl die Stadt Köln als auch die Bedenken des Verwaltungsgerichts zitiert werden.



