Das Verwaltungsgericht in Nizza entschied, dass das Verbot von Burkinis, das der Bürgermeister von Mandelieu-la-Napoule am 1. Juli verhängt hatte, ungerechtfertigt war, da kein nachgewiesenes Risiko für öffentliche Unruhe bestand.
Tendenz-Einschätzung (Progressiv): Der Artikel formuliert die Frage aus der Perspektive der bürgerlichen Freiheiten und Menschenrechte und betont, dass das Verbot nicht gerechtfertigt ist.



