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Sie wird verurteilt, weil sie am Telefon zu der Fahrerin sagt: "Es war eine gebratene Zucchini". Dann verklagt sie die Carabinieri und führt den Fall bis zur Berufungsgericht
Italy🏛️ PolitikMittevor 10 Tagen

Sie wird verurteilt, weil sie am Telefon zu der Fahrerin sagt: "Es war eine gebratene Zucchini". Dann verklagt sie die Carabinieri und führt den Fall bis zur Berufungsgericht

Eine Frau aus Friaul wurde bestraft, weil sie während der Fahrt ihr Telefon benutzt hatte, aber sie behauptete, stattdessen eine gebratene Zucchini in der Hand zu haben. Der Vorfall ereignete sich in Ronchi dei Legionari am 19. September 2020 während einer Verkehrsstoppe durch Carabinieri-Offiziere. Sie leugnete, ihr Telefon zu benutzen, und argumentierte, dass das Objekt in ihrer Hand ein Stück gebratene Zucchini war, unterstützt durch eine Telefonrechnung, die keine Anrufe zu diesem Zeitpunkt und das Vorhandensein eines Freisprechsystems zeigte. Trotz ihrer Behauptungen lehnten sowohl das örtliche Gericht als auch das Berufungsgericht ihre Verteidigung ab.

Eine Frau aus Friuli-Venezia Giulia wurde mit 320 Euro bestraft, weil sie ihr Mobiltelefon während der Fahrt benutzt hatte, aber sie behauptete, dass es sich tatsächlich um eine gebratene Zucchini-Scheibe handelte, die sie aß. Der Fall hat das Berufungsgericht in Triest erreicht, nachdem sie eine Beschwerde gegen die Carabinieri eingereicht hatte, mit dem Argument, dass sie die Situation in ihrem Bericht falsch dargestellt hätten.

Die Frau bestritt sofort die Anschuldigung und erklärte, dass das, was die Beamten in ihrer Hand sahen, kein Telefon war, sondern ein Stück gebratener Zucchini, die sie essen wollte.

Der Richter stellte fest, dass die Frau die Beobachtungen der Beamten zum Zeitpunkt des Stopps nicht angefochten hatte. Stattdessen legte sie ihre Erklärung erst später vor, als sie die Geldstrafe anfiel. Diese Verzögerung, urteilte das Gericht, deutete darauf hin, dass ihr Anspruch nicht echt war, sondern eher ein strategischer Schritt, um die Strafe zu bestreiten.

Das Gericht wies auch den Antrag auf eine Vor-Ort-Inspektion zurück und erklärte, dass es nicht notwendig sei, den Tatort erneut zu besuchen, da die Beweise bereits darauf hindeuteten, dass die Beamten kein Fehlverhalten begangen hatten.

2 Berichte

Il Fatto Quotidiano logoIl Fatto QuotidianoUnabhängigMitteFaktentreue 86Objektivität 80vor 10 Tagen
Sie wird verurteilt, weil sie am Telefon zu der Fahrerin sagt: "Es war eine gebratene Zucchini". Dann verklagt sie die Carabinieri und führt den Fall bis zur Berufungsgericht

Eine Frau aus Friaul wurde bestraft, weil sie während der Fahrt ihr Telefon benutzt hatte, aber sie behauptete, stattdessen eine gebratene Zucchini in der Hand zu haben. Der Vorfall ereignete sich in Ronchi dei Legionari am 19. September 2020 während einer Verkehrsstoppe durch Carabinieri-Offiziere. Sie leugnete, ihr Telefon zu benutzen, und argumentierte, dass das Objekt in ihrer Hand ein Stück gebratene Zucchini war, unterstützt durch eine Telefonrechnung, die keine Anrufe zu diesem Zeitpunkt und das Vorhandensein eines Freisprechsystems zeigte. Trotz ihrer Behauptungen lehnten sowohl das örtliche Gericht als auch das Berufungsgericht ihre Verteidigung ab.

Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert den Fall objektiv und beschreibt sowohl die Handlungen der Behörden als auch die Verteidigung des Fahrers, ohne offen eine der beiden Seiten zu begünstigen.

Warum Faktentreue (86): This article also presents the facts consistently with the previous sources, detailing the incident, the woman’s defense, and the judicial outcomes. It includes the same dates, locations, and legal procedures, maintaining alignment with the cross-source consensus.

Warum Objektivität (80): The article maintains a balanced tone, presenting the woman’s defense and the court’s response without apparent bias. It avoids emotionally charged language and sticks to reporting the events objectively.

ANSA logoANSAUnabhängigMitteFaktentreue 85Objektivität 78vor 11 Tagen
Die Fahrerin wird wegen Telefongesprächen bestraft und die Carabinieri verklagt. "Sie war eine Zucchine".

Eine Frau wurde in Gorizia, Italien, mit 320 Euro bestraft, weil sie ihr Telefon während der Fahrt benutzt hatte, aber sie bestritt die Strafe und behauptete, sie habe zu dem Zeitpunkt eine gebratene Zucchini-Scheibe statt eines Telefons in der Hand gehalten. Sie reichte eine Beschwerde gegen die Militärpolizei ein und argumentierte, dass sie den Vorfall in ihrem Bericht falsch dokumentiert hätten. Der Fall erreichte das Berufungsgericht in Triest, das ihre Berufung ablehnte und erklärte, dass die Anwesenheit von Zucchini und dem Freisprechsystem nicht beweist, dass die Beamten einen Fehler in der Wahrnehmung gemacht hätten.

Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel beschreibt einen Rechtsstreit über eine Strafe, ohne offen eine der beiden Seiten zu bevorzugen. Er berichtet neutral über die Tatsachen des Falles, einschließlich des Anspruchs des Fahrers und des Gerichtsbeschlusses, ohne offensichtliche ideologische Rahmenbedingungen oder voreingenommene Sprache.

Warum Faktentreue (85): The article accurately reports the legal proceedings, including the date, location, and details of the incident as reported by ANSA and Messaggero Veneto. It provides a clear timeline and the court’s ruling, aligning with the cross-source consensus. The mention of the zucchini fry as an alternative

Warum Objektivität (78): The tone remains neutral, presenting both sides of the argument without overt bias. However, there is some subtle emphasis on the absurdity of the defense, which may slightly skew the reader’s perception.

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