Das Europäische Parlament hat zwei Änderungsanträge angenommen, um die Schutzvorkehrungen für die End-to-End-Verschlüsselung im Rahmen der Verordnung über die Erkennung sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet zu gewährleisten. Diese Maßnahme, die eine Plattform für freiwilliges Scannen erlaubt, soll bis zum 3. April 2024 in Kraft treten, aber das Parlament ist dagegen, dass sie bis 2028 fortgesetzt wird.
Tendenz-Einschätzung (Progressiv): Die vom Europäischen Parlament verabschiedeten Änderungsanträge betonen den Schutz der End-to-End-Verschlüsselung, was auf eine Tendenz zur Begrenzung der Überwachung privater Kommunikationen hinweist. Obwohl es sich um einen Versuch handelt, die Rechte der Bürger zu schützen, kann der Fokus auf die Begrenzung der Überwachung als schwerwiegend angesehen werden.




