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Datenschutzbehörde sieht bei Meta Smart Glasses Risiko für heimliche Aufnahmen
Germany🏛️ PolitikEher progressivvor 8 Tagen

Datenschutzbehörde sieht bei Meta Smart Glasses Risiko für heimliche Aufnahmen

Der Artikel berichtet über die Erkenntnisse des Datenschutzbeauftragten Thomas Fuchs in Hamburg bezüglich potenzieller Datenschutzrisiken im Zusammenhang mit den Ray-Ban-Smart-Brillen von Meta. Die als "Abschlussbericht" veröffentlichte Untersuchung zeigt, dass das LED-Anzeigelicht der Brille, das signalisieren soll, wann eine Aufnahme erfolgt, oft schwer zu bemerken ist, insbesondere im Freien oder unter Sonnenlicht. Zwei Fälle in Deutschland wurden dokumentiert, in denen Frauen angeblich heimlich mit diesen Geräten gefilmt wurden, wobei die Aufnahmen auf Plattformen wie Instagram, Facebook und TikTok hochgeladen wurden. Während das deutsche Recht (§ 8 TDDDG) Geräte verbietet, die zu verdeckter audiovisueller Aufnahme fähig sind, hat die Bundesnetzagentur die Smart-Brille aufgrund mangelnder eindeutiger Beweise noch nicht verboten. Der Bericht stellt auch eine unklare Methodik zur Beurteilung der Sichtbarkeit des LED-Lichts fest und erwähnt verdächtige Namen, die auf mögliche Gesichtserkennungsfunktionen hindeuten.

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Zu den Primärquellen (10)

Die offiziellen Quellen, auf denen die Berichterstattung beruht. Lies sie direkt, um Framing zu umgehen.

3 Berichte

netzpolitik.org logonetzpolitik.orgUnabhängigProgressivvor 8 Tagen
Meta Überwachungsbrille: Datenschutzbehörde warnt vor erheblichen Risiken

Die Datenschutzbehörde Hamburg hat eine detaillierte Untersuchung der Ray-Ban Meta AI-Brillen von Meta durchgeführt und zu dem Schluss gekommen, dass sie erhebliche Datenschutzrisiken darstellen. Das interdisziplinäre Team der Behörde bewertete sowohl technische Aspekte als auch die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und stellte fest, dass die Aufzeichnung von Personen außerhalb des engen Kreises des Benutzers aufgrund unzureichender Transparenz und informierter Zustimmung im Allgemeinen rechtswidrig ist. Sie kritisierten die Sichtbarkeit des "Aufzeichnungslichts" auf der Brille und argumentierten, dass es unter verschiedenen Bedingungen nicht ausreichend auffällig ist. Dies steht im Gegensatz zur Bundesnetzagentur (BNAetz), die nicht beabsichtigt, die Geräte zu verbieten und das sichtbare Licht als ausreichend anzusprechen. Der Bericht hebt zusätzliche Bedenken hervor, einschließlich der fehlenden rechtlichen Grundlage für die Ausbildung der KI von Meta und der möglichen Speicherung von Daten für die Gesichtserkennung, obwohl diese nicht durch Tests bestätigt wurden.

Tendenz-Einschätzung (Progressiv): Der Artikel formuliert das Problem als eine regulatorische Herausforderung für Unternehmenstechnologie und betont die Notwendigkeit einer stärkeren Aufsicht und Transparenz.

CORRECTIV logoCORRECTIVUnabhängigProgressivvor 8 Tagen
Datenschutzbehörde sieht bei Meta Smart Glasses Risiko für heimliche Aufnahmen

Der Artikel berichtet über die Erkenntnisse des Datenschutzbeauftragten Thomas Fuchs in Hamburg bezüglich potenzieller Datenschutzrisiken im Zusammenhang mit den Ray-Ban-Smart-Brillen von Meta. Die als "Abschlussbericht" veröffentlichte Untersuchung zeigt, dass das LED-Anzeigelicht der Brille, das signalisieren soll, wann eine Aufnahme erfolgt, oft schwer zu bemerken ist, insbesondere im Freien oder unter Sonnenlicht. Zwei Fälle in Deutschland wurden dokumentiert, in denen Frauen angeblich heimlich mit diesen Geräten gefilmt wurden, wobei die Aufnahmen auf Plattformen wie Instagram, Facebook und TikTok hochgeladen wurden. Während das deutsche Recht (§ 8 TDDDG) Geräte verbietet, die zu verdeckter audiovisueller Aufnahme fähig sind, hat die Bundesnetzagentur die Smart-Brille aufgrund mangelnder eindeutiger Beweise noch nicht verboten. Der Bericht stellt auch eine unklare Methodik zur Beurteilung der Sichtbarkeit des LED-Lichts fest und erwähnt verdächtige Namen, die auf mögliche Gesichtserkennungsfunktionen hindeuten.

Tendenz-Einschätzung (Progressiv): Der Artikel stellt das Problem als eine wachsende Bedrohung für die Privatsphäre dar und betont den möglichen Missbrauch von Technologie durch private Einrichtungen.

netzpolitik.org logonetzpolitik.orgUnabhängigMittevor 10 Tagen
Überwachungsbrillen: Warum deutsche Gerichte Smart Glasses nicht verbieten

Die deutschen Gerichte haben kein Verbot für Smart Glasses eingeführt, im Gegensatz zu New York, wo sie seit dem 1. Juli beim Betreten von Gerichtsgebäuden entfernt werden müssen. In England und Wales sind Smart Glasses in Gerichtssälen aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Aufnahmekapazitäten offiziell verboten. In Deutschland verbieten bestehende Gesetze bereits Audio- und Videoaufnahmen in Gerichtssälen, was auch für Smart Glasses gilt. Einige deutsche Bundesstaaten wie Hessen und Bayern überwachen die Entwicklungen, haben aber noch keine Fälle mit Smart Glasses in Gerichtssälen gesehen. In Hamburg sind Smart Glasses bereits in bestimmten Gerichtsgebäuden verboten, und das Personal wird geschult, sie zu identifizieren.

Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert Informationen aus verschiedenen Rechtsprechungen bezüglich der Regulierung von Smart Glasses in Gerichtssälen. Er nimmt keine klare Haltung ein oder zeigt Bevorzugung gegenüber einer Seite der Angelegenheit. Der Inhalt ist ausgewogen, zitiert Beispiele aus verschiedenen Ländern und zitiert deutsche Behörden.

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