Der Bonitätsbewerter Crif hat vom Obersten Gerichtshof (OGH) in Österreich bestätigt bekommen, dass sein Geschäftsmodell die Berechnung von Bonitätsscores basierend ausschließlich auf Alter und Wohnort grundsätzlich zulässig ist. Dies gilt, obwohl Crif keine echten Daten über das tatsächliche Zahlungsverhalten der Verbraucher besitzt. Der OGH verweist auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach solche Bewertungen berechtigte Interessen der Kreditbranche und die sozioökonomischen Interessen des Sektors vertreten. Crif kauft Adressdaten von AZ Direct ein und verwendet sie, um Verbraucher zu identifizieren und Bonitätsscores zu erstellen, um Kredite abgelehnten oder höheren Kosten führen kann. Die Nutzung von Daten ohne Zahlungserfahrungen als Einfluss auf Grundrechte angesehen wird, hält der OGH dies für rechtmäßig, da die Interessen der Gläubiger über das Recht auf Schutz der Vermögenswerte geschützt sind.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Die Berichterstattung bleibt neutral und berichtet sowohl über die rechtliche Bestätigung der Geschäftsmodelle von Crif als auch über die Kritikpunkte wie die mangelnde Qualität der Daten und potenzielle Auswirkungen auf Verbraucher.






