In diesem Artikel wird das rechtliche Konzept der "Entfremdung von Zuneigungen" diskutiert, eine Straftat, die es einem Ehegatten erlaubt, einen Dritten wegen Einmischung in seine Ehe durch romantische Beteiligung zu verklagen. Der Autor kritisiert das Argument, dass eine solche Straftat ungerecht ist, weil die dritte Partei (der Liebhaber) dem Ehegatten kein Versprechen gegeben hat. Stattdessen zieht der Autor Parallelen zwischen der Entfremdung von Zuneigungen und der Komplizitätshaftung, wobei die wissentliche Ermutigung einer Person, ein Unrecht zu begehen, den Ermutigenden rechtlich verantwortlich machen kann. Der Autor argumentiert, dass die Abschaffung der Straftat in 45 Staaten zwar vernünftig sein kann, aber nicht auf die Behauptung zurückzuführen ist, dass nur die Ehegatten schuld sind. Anhand von Beispielen wie vorsätzlicher Einmischung in Verträge erklärt der Autor, dass selbst wenn zwei Parteien kein Eigentum an einander haben, die wissentliche Erleichterung einer Verletzung einer freiwilligen Vereinbarung immer noch zu einer rechtlichen Haftung führen kann.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert eine rechtliche Analyse der Entfremdung von Zuneigungsdelikten und ihren Vergleich mit der Haftung für Komplizenschaft. Er nimmt keine klare ideologische Haltung ein, sondern liefert eine ausgewogene Erklärung der rechtlichen Grundsätze und Argumente, die das Thema umgeben.




