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Weißmann-Prozess: Erstes Verfahren des Ex-ORF-General gestartet
Austria🏛️ PolitikMitte11.8.2026

Weißmann-Prozess: Erstes Verfahren des Ex-ORF-General gestartet

Ex-ORF-General Roland Weißmann hat ein Gerichtsverfahren gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber eingeleitet, nachdem er wegen Vorwürfen sexueller Belästigung entlassen wurde. Obwohl er die Ansprüche bestritt, kam ein interner Compliance-Bericht zu dem Schluss, dass es keine rechtliche Grundlage für solche Anschuldigungen gab. Weißmann wurde jedoch wegen "offensichtlich unangemessenen Verhaltens" entlassen. Die erste Gerichtsverhandlung konzentrierte sich darauf, ob die Entlassung nach dem Arbeitsrecht gerechtfertigt war, anstatt sich direkt mit den Belästigungsvorwürfen zu befassen.

Der Rechtsstreit zwischen dem ehemaligen ORF-Chef Roland Weißmann und seinem ehemaligen Arbeitgeber hat offiziell begonnen. Am Dienstag eröffnete das Arbeits- und Sozialgericht Wien ein Verfahren gegen Weißmanns Anspruch auf seine Entlassung. Der Fall markiert den Beginn eines langen und umstrittenen Rechtsstreits, bei dem beide Parteien erwarten, dass die Gerichte noch jahrelang engagiert bleiben. Es stehen erhebliche finanzielle Forderungen und Reputationsbedenken auf dem Spiel, da Weißmann nach seinem erzwungenen Ausstieg aus dem öffentlichen Rundfunk Entschädigung und Rechtfertigung sucht.

Seine Kündigung folgte auf Vorwürfe eines "inakzeptablen Verhaltens" durch eine Mitarbeiterin, die behauptete, er habe sie sexuell belästigt. Sie legte Beweise vor, darunter Chat-Aufzeichnungen, aufgezeichnete Telefonanrufe und intime Bilder, die zwischen 2019 und 2022 ausgetauscht wurden. Diese Materialien wurden mit leitenden Mitgliedern des ORF-Vorstands, darunter Heinz Lederer, Gregor Schütze und Gabriele Zgubic-Engleder, sowie dem Präsidenten des Öffentlichen Rates geteilt.

Sein Anwalt, Oliver Scherbaum, hat erklärt, dass Weißmann fast vier Millionen Euro Schadensersatz fordert. Dazu gehören verlorenes Einkommen während seiner Zeit als Generaldirektor bis zum Ende des Jahres, Gehalt für eine zweite Amtszeit und Entschädigung für Schäden an seinem Ruf aufgrund angeblicher Verletzungen persönlicher Rechte. Nach Scherbaum hatte Weißmann eine starke Chance, als ORF-Chef wiedergewählt zu werden, was seiner Meinung nach durch die Umstände seines Rücktritts untergraben wurde.

Das Gericht betonte, dass der Fokus der aktuellen Anhörung ausschließlich darauf liegt, ob die Entlassung nach dem Arbeitsrecht gerechtfertigt war, nicht auf die zugrunde liegenden Vorwürfe des Fehlverhaltens. Dieses erste Verfahren ist Teil einer breiteren Reihe von drei Rechtsstreitigkeiten, die Weißmann gegen den ORF erhoben hat. Die anderen beiden Fälle beinhalten Ansprüche auf Reputationsschaden, die sich aus der Pressemitteilung des ORF ergeben, in der sein Rücktritt angekündigt wurde, in der die Vorwürfe sexueller Belästigung und vertragliche Ansprüche auf unbezahlte Entschädigung erwähnt wurden.

Die zweite und dritte Anhörung sind für September bzw. Oktober 2026 geplant. Während der vorläufigen Sitzung am Dienstag zeigte keine der Parteien eine Bereitschaft zu einem Vergleich, trotz der potenziell hohen Summen. Das Gericht entschied, dass die Frage, ob Weißmann sexuelle Belästigung begangen hat, in dieser Phase des Prozesses nicht direkt behandelt wird. Stattdessen bleibt der Fokus darauf, festzustellen, ob die Entlassung aus unangemessenen Gründen motiviert war oder ethische Standards verletzt hat. Der Richter stellte auch fest, dass der Mitarbeiter, dessen Beteiligung am Fall noch anhängig ist, bei der Erstverhandlung nicht anwesend sein wird.

Ihre Vertreter haben jedoch Interesse gezeigt, an einer Seitenintervention teilzunehmen, mit dem Argument, dass Weißmanns Handlungen eindeutig sexuelle Belästigung seien und dass die Chats über mehrere Jahre hinweg klare Beweise dafür liefern.

In der Zwischenzeit behauptet der ORF weiterhin, dass das Verhalten von Weißmann inakzeptabel war und dass die Entscheidung, ihn zu entlassen, auf einem gesunden Urteilsvermögen beruht.

So ist dieser Bericht entstanden. Objektive Nachrichten hat diesen Bericht aus 2 Quellartikeln mit KI-gestützter Synthese nach unserer Methodik verfasst. Es ist unser eigener Text, keine Kopie eines einzelnen Mediums. Unsere Methodik lesen.

Verantwortlicher Redakteur: Matej BašaFehler entdeckt? Melden

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3 Berichte

Der Standard logoDer StandardUnabhängigMitteFaktentreue 75Objektivität 7011.8.2026
"Untragbares Verhalten als Führungskraft": Erster Akt zwischen Weißmann und dem ORF

Der Artikel berichtet über das laufende Gerichtsverfahren zwischen dem ehemaligen ORF-Chef Roland Weißmann und dem österreichischen öffentlich-rechtlichen Rundfunk ORF. Weißmann stellt seine Entlassung im Jahr 2026 in Frage, die auf Vorwürfen von "inakzeptablem Verhalten als Führer" und sexueller Belästigung durch einen ORF-Mitarbeiter beruht. Das Gericht prüft, ob die Kündigung rechtswidrig oder moralisch anstößig war. Weißmann behauptet, er sei durch eine Compliance-Untersuchung rehabilitiert worden, die zu dem Schluss kam, dass es keine sexuelle Belästigung im rechtlichen Sinne gab. Seine Anwälte argumentieren, dass sein Verhalten Belästigung darstellte, aber der ORF hätte ihn eher als eine Warnung entlassen müssen. Dies ist Teil von drei Klagen gegen den ORF, darunter Ansprüche auf Reputationsschaden und finanzielle Entschädigung in Höhe von fast vier Millionen Euro. Beide Parteien haben jede Einigung abgelehnt, und weitere Anhörungen sind für Ende 2026 geplant.

Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert beide Seiten des Streits, ohne offen eine der beiden zu begünstigen. Er enthält Zitate sowohl von Weißmanns als auch von ORFs gesetzlichen Vertretern, die ihre Argumente ohne klare redaktionelle Voreingenommenheit detailliert darstellen.

Warum Faktentreue (75): The article accurately reports the legal proceedings between Weißmann and the ORF, citing the reason for his dismissal as 'Anscheinsunangemessenheit' and mentioning the compliance report. However, it lacks specific details from the primary source such as the timeline of messages or the nature of the

Warum Objektivität (70): The article presents the situation neutrally but leans slightly toward Weißmann by emphasizing his claim of rehabilitation after the compliance report. The phrase 'Prozessmarathon' implies a drawn-out legal battle, which could suggest bias. The tone remains mostly objective but lacks depth in presen

Kurier logoKurierParteinahMitteFaktentreue 65Objektivität 6011.8.2026
Weißmann-Prozess: Erstes Verfahren des Ex-ORF-General gestartet

Ex-ORF-General Roland Weißmann hat ein Gerichtsverfahren gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber eingeleitet, nachdem er wegen Vorwürfen sexueller Belästigung entlassen wurde. Obwohl er die Ansprüche bestritt, kam ein interner Compliance-Bericht zu dem Schluss, dass es keine rechtliche Grundlage für solche Anschuldigungen gab. Weißmann wurde jedoch wegen "offensichtlich unangemessenen Verhaltens" entlassen. Die erste Gerichtsverhandlung konzentrierte sich darauf, ob die Entlassung nach dem Arbeitsrecht gerechtfertigt war, anstatt sich direkt mit den Belästigungsvorwürfen zu befassen.

Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert beide Seiten des Falles, ohne offen Weißmann oder die ORF zu begünstigen.

Warum Faktentreue (65): The article mentions the legal action against Weißmann's dismissal and references the compliance report. However, it omits key details from the primary source like the timeline of messages, the employee's response, and the internal complaints process. It also fails to provide full context regarding

Warum Objektivität (60): The article is somewhat biased towards Weißmann by highlighting his defense and the compliance report while downplaying the employee's perspective. The tone is neutral overall but lacks balance in presenting both sides of the story. The focus on the legal procedure rather than the content of the all

Der Standard logoDer StandardUnabhängigMitteFaktentreue 65Objektivität 5510.8.2026
Weißmann gegen ORF vor Gericht: Der Beginn eines langen und pikanten Rechtsstreits

Roland Weißmann, ehemaliger Direktor des österreichischen öffentlich-rechtlichen Rundfunks ORF, hat nach seiner Kündigung im Mai 2026 rechtliche Schritte gegen die Organisation eingeleitet. Der Streit dreht sich um die Frage, ob seine Entlassung rechtlich gerechtfertigt war, wobei Weißmann behauptet, dass sie ungerechtfertigt war und Ersatz für entgangene Einnahmen und Schäden an seinem Ruf fordert. Er verklagt für fast vier Millionen Euro, unter Berufung auf potenzielle Einnahmen während seiner verbleibenden Amtszeit als Direktor, eine zweite Amtszeit und Entschädigung für angebliche Verleumdung. Der Fall wird voraussichtlich Jahre dauern und prominente Persönlichkeiten von ORF einbeziehen. Das Rechtsteam von Weißmann argumentiert, dass die Gründe für seine Entlassung aufgrund von Vorwürfen eines Fehlverhaltens eines Mitarbeiters unethisch waren und keine angemessene Rechtfertigung hatten.

Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert den Rechtsstreit zwischen Weißmann und ORF auf ausgewogene Weise und konzentriert sich auf die Sachlage des Falles, ohne offen eine der beiden Seiten zu begünstigen.

Warum Faktentreue (65): The article reports on legal proceedings between Roland Weißmann and the ORF, referencing his previous role and ongoing disputes. It mentions the court case but does not provide detailed information about the sexual harassment allegations from the primary source document. The focus is on the legal b

Warum Objektivität (55): The tone is somewhat sensationalized with phrases like 'pikantes Rechtsstreits' (sensual legal dispute), suggesting a level of interest in the personal aspects of the case. The article frames the situation as a legal conflict without providing balanced perspectives on both parties' positions.

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