Vetternwirtschaft bei der AfD : Jan Wenzel Schmidt kämpft um seinen Ruf
Vor dem Arbeitsgericht klagt der Bundestagsabgeordnete gegen seine fristlose Entlassung aus einem Minijob. In Wirklichkeit geht es um seinen Ruf.
AfDler Jan Wenzel Schmidt: Hat er sich nicht an den vertraglichen Putzplan gehalten?
Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Der Mann, der die Affäre um die Vetternwirtschaft in der AfD überhaupt erst ins Rollen brachte, sitzt am Dienstag in einem dieser schmucklosen, zweckmäßigen, kleinen Sitzungssäle des Arbeitsgerichtes Braunschweig und versucht zu retten, was zu retten ist.
Formal geht es darum, ob die fristlose Kündigung seines Minijobs bei einer Braunschweiger E-Zigarettenfirma namens MS Vape World GmbH rechtmäßig war. Die hatte ihm am 12.12.2025 fristlos und danach noch einmal ordentlich zum Ende des Monats gekündigt. Zumindest die ordentliche Kündigung ist längst wirksam. Es geht also – auf dem Papier – um zwei Wochen und einen Streitwert von 274 Euro.
Ein seltsames Anliegen für einen Bundestagsabgeordneten, der mehr als 17.000 Euro im Monat bekommt – und da ist das Budget für Mitarbeiter und Büro nicht eingerechnet. Aber für den 34-jährigen Jan Wenzel Schmidt geht es hier natürlich um viel mehr.
Lange war Schmidt einer der Strippenzieher in der AfD Sachsen-Anhalts. Er begann seine Karriere bei der Jungen Alternative, wird mit der Identitären Bewegung in Verbindung gebracht, äußerte offen Sympathien für Positionen des mittlerweile aufgelösten Flügels um Björn Höcke. Einer, der selbst innerhalb der AfD eher rechts außen spielt und dem robuste Methoden beim Machterwerb und Machtverteidigen nachgesagt werden.
Minijobs, Dienstwagen und VIP-Tickets
Damit hat er sich nicht nur Freunde gemacht. Anfang Dezember berichtete der Spiegel über fragwürdige Beschäftigungsverhältnisse im Zusammenhang mit der Braunschweiger E-Zigarettenfirma. Hauptbelastungszeuge: Der Prokurist der Firma, der in einer eidesstattlichen Versicherung diverse Vorwürfe gegen Schmidt erhob.
So soll Schmidt sich als Minijobber anstellen lassen haben, ohne dafür irgendeine Arbeitsleistung zu erbringen. Er soll außerdem vier Personen aus seinem privaten Umfeld, darunter seine Mutter, in ähnliche Scheinarbeitsverhältnisse gebracht haben. Genutzt hat er dabei nicht nur seinen Einfluss als Abgeordneter, sondern auch als Mit-Gesellschafter der Firma.
Im Gegenzug stellte er den Prokuristen, den Geschäftsführer und eine weitere Mitarbeiterin aus der E-Zigarettenfirma als geringfügig Beschäftigte in seinem Bundestagsbüro an – auch sie sollen auf den mit Steuermitteln bezahlten Stellen keine Arbeitsleistung erbracht haben.
Außerdem soll er sich über die Firma einen Dienstwagen im Wert von 64.000 Euro und VIP-Tickets für den 1. FC Magdeburg im Wert von rund 15.000 Euro bezahlen lassen haben. Auch seine Firma JWS Unternehmensberatung UG hat der E-Zigarettenfirma eine Rechnung über mehrere Tausend Euro gestellt – wobei unklar ist, welche Beratungsleistungen hierfür erbracht worden sein sollen.
Die Vetternwirtschaftsvorwürfe ziehen Kreise
Jan Wenzel Schmidt bestreitet die meisten dieser Vorwürfe. In früheren Medienäußerungen hat er sie meist als Teil einer parteiinternen Kampagne abgetan. Und er hat sich dafür gerächt : Kaum waren die Vorwürfe in der Welt, hat er seinerseits Parteikollegen der Vetternwirtschaft und des Abrechnungsbetruges bezichtigt.
Diese Vorwürfe breiteten sich immer weiter aus und betrafen am Ende mehrere Landesverbände. Vor allem die Überkreuz-Beschäftigung von Verwandten wird offenbar in weiten Teilen der AfD angewandt. Auf diese Weise umgeht man zumindest auf dem Papier die Regelungen der Parlamente, die eine Anstellung von Angehörigen eigentlich verbieten.
Die AfD-Bundestagsfraktion hat Schmidt mittlerweile ausgeschlossen, ein Parteiausschlussverfahren läuft noch. Aber er ahnt wohl, dass er mit dem Verweis auf innerparteiliche Machtkämpfe vor dem Arbeitsgericht keine Punkte sammelt.
Die AfD-Bundestagsfraktion hat Schmidt mittlerweile ausgeschlossen, ein Parteiausschlussverfahren läuft noch.
Hier konzentriert er sich also darauf, zu versichern, er habe sehr wohl für das Unternehmen gearbeitet. Und er will eben nicht nur, dass die fristlose Kündigung zurückgenommen wird. Er will auch ein ordentliches Arbeitszeugnis und dass die Gegenseite nicht mehr öffentlich behaupten darf, er habe für sein Geld nie gearbeitet.
Das, belehrt ihn die Richterin, sei aber nicht so leicht. Die fristlose Kündigung ist tatsächlich unwirksam, aber aus einem ganz banalen Grund. Die Firma hat sie nicht schnell genug ausgesprochen: Sie hätte innerhalb von 14 Tagen, nachdem sie von den Vorwürfen erfuhr, reagieren müssen. Diese Frist wurde um ein paar Tage versäumt.
AfDler will ein Arbeitszeugnis
Das heißt allerdings nicht, dass damit inhaltlich irgendetwas über die Vorwürfe gesagt ist. Und wenn der jetzt fraktionslose Bundestagsabgeordnete sich nun nicht mehr nur um die Kündigung, sondern auch noch um ein Arbeitszeugnis und eine Unter…
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