Im Untersuchungsausschuss zur „Neuen Eisenstädter“ hat ein Gutachter Kritik am freien Wohnungsverkauf durch gemeinnützige Bauträger geübt. Thomas Walzel von Wiesentreu erklärte als Auskunftsperson, dass es nicht Aufgabe solcher Gesellschaften sei, Anlegerwohnungen zu verkaufen.
Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz ( WGG ) sehe vor, dass der soziale Zweck im Vordergrund steht. Ziel sei es, leistbaren Wohnraum für sozial Schwächere bereitzustellen. Ein auf Gewinn ausgerichteter freier Verkauf von Wohnungen sei damit nicht vereinbar. „Ein im Vorhinein auf Gewinn ausgerichtetes Geschäft darf man im Rahmen der Gemeinnützigkeit nicht tätigen“, so Walzel von Wiesentreu.
Der Gutachter betonte, dass die Schaffung von leistbarem Wohnraum eine öffentliche Aufgabe sei. Diese werde auch durch Steuergeld unterstützt.
Zugleich bewertete er die Einsetzung eines Regierungskommissärs bei der „Neuen Eisenstädter“ als rechtlich gedeckt. Das WGG sehe eine solche Maßnahme im Anlassfall ausdrücklich vor. „Das muss getan werden, sonst kommt der Staat seiner Aufsichtspflicht nicht nach“, erklärte er.
Neue Eisenstädter
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Walzel von Wiesentreu war die einzige Auskunftsperson an diesem Sitzungstag. Weitere Geladene hatten sich entschuldigt. Die nächste Sitzung des U-Ausschusses ist für den 1. Juli angesetzt.
Agenturen, PEKO
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19.06.2026, 8:32
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