Auf den Registertagen 2026 diskutierten Vertreter aus Wissenschaft und pharmazeutischer Industrie über die nachhaltige Finanzierung medizinischer Register, die Qualifizierung nach dem Medizinregistergesetz und den Mangel an Fachkräften. Dabei wurde schnell deutlich, dass sich die Beteiligten zwar hinsichtlich der Bedeutung von Registern einig sind, bei der Finanzierungsverantwortung aber weit auseinanderliegen.
Register als „Ölindustrie des 21. Jahrhunderts"
Prof. Rainer Röhrig von der Uniklinik RWTH Aachen und Vorstandsmitglied der Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung (TMF) startete mit einem bildhaften Vergleich. Daten würden häufig als das Öl des 21. Jahrhunderts bezeichnet und Register seien in diesem Bild die großen Förderkonzerne. Wie bei der Ölförderung müssten Daten zunächst erschlossen, dann aufwendig „raffiniert" und schließlich mit „Additiven" wie Klassifikationen angereichert werden, bevor am Ende ein hochwertiges Produkt entstehe.
Rainer Röhrig
Laut Röhrig sehen die meisten Forscher nur das Endprodukt, also sauber kuratierte und qualitätsgesicherte Registerdaten. Tatsächlich aber entstünden bereits vor der ersten Datenerhebung erhebliche Investitionskosten, etwa für Rechtsform und Gründung, Registerprotokoll, Datenmanagementplan und Datenschutzkonzept. Erst danach könne überhaupt mit der Datenerhebung begonnen werden.
Besonders kritisch sind aus seiner Sicht die laufenden Vorhaltekosten, die unabhängig von der Datennutzung anfallen. Fällt einmal eine Finanzierungsphase aus, drohe der Zusammenbruch der gesamten aufgebauten Struktur. Genau diese nutzungsunabhängigen Kosten seien für das Überleben eines jeden Registers entscheidend. Mit Blick auf den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) warnte Röhrig, dass dort vor allem eine Kostenerstattung für die Datenbereitstellung vorgesehen sei, während der gesamte Aufbau- und Vorhalteaufwand kaum berücksichtigt werde.
Datenqualität benötigt Fachkräfte
Isabell Wirmer vom Fachverband für Dokumentation und Informationsmanagement in der Medizin (DVMD) lenkte den Blick auf den Faktor Personal. Studiengänge würden nicht ausgelastet, umbenannt oder neu ausgerichtet, die Ausbildungszahlen seien rückläufig. Gleichzeitig stiegen die Anforderungen durch mehr Daten, zunehmende Digitalisierung, komplexere Systeme und wachsende regulatorische Vorgaben.
Wie sehr sich das Berufsbild verändert hat, verdeutlichte sie am Beispiel des Krebsregisters Niedersachsen. Während früher einzelne Papierbögen abgetippt worden seien, würden heute Millionen Datensätze automatisiert verarbeitet. Die zentrale Herausforderung sei nicht mehr die Datenerfassung, sondern die Qualitätssicherung großer Datenmengen.
Diese Mengen ließen sich nicht mehr manuell prüfen. Stattdessen kämen Algorithmen, Plausibilitätsprüfungen und automatisierte Prozesse zum Einsatz, während Fachkräfte Auffälligkeiten erkennen und Prozesse weiterentwickeln müssten. Eine DVMD-Umfrage habe gezeigt, wie viele Spezialisierungen inzwischen nötig seien – vom klassischen medizinischen Dokumentar bis hin zu Data Scientists, Validation Managern und Interoperability Specialists. Mit diesen Spezialisierungen konkurrierten Register zudem mit anderen, teils finanzstärkeren Arbeitgebern. KI könne zwar Routineaufgaben unterstützen und Muster erkennen, so Wirmer. Grenzfälle, Interpretation und Verantwortung ließen sich jedoch nicht an ein Werkzeug abgeben. KI verschiebe die Anforderungen eher, als dass sie Fachkräfte ersetze.
Anna Niemeyer von der TMF knüpfte an die zuvor von Thomas Kaiser vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) geäußerte Kritik am Qualifizierungsverfahren des Medizinregistergesetzes an . Bei genauer Betrachtung handle es sich gar nicht um eine echte Qualifizierung, sondern lediglich um die Überprüfung, ob bestimmte Standarddokumente vorlägen. Diese Dokumente seien gemeinsam erarbeitet worden und beschrieben das, was eigentlich jedes Register vorhalten sollte. Ziel sei vor allem die Abgrenzung kleinster, kurzlebiger Datensammlungen von echten Registern. Die im Gesetz vorgesehene Qualifizierung sei deshalb als Mindestanforderung zu verstehen.
Für regulatorische Zwecke, etwa Nutzenbewertung, Health Technology Assessment oder Zulassungsfragen, reiche das jedoch nicht aus. Geprüft werde nur das Vorhandensein der Dokumente, nicht deren inhaltliche Qualität oder Tiefe. Es fehlten verbindliche Vorgaben für Prozesssicherheit, definierte Qualitätsniveaus sowie technische Anforderungen wie Audit Trails. Damit entstehe eine strukturelle Basis, aber keine operative Eignung für spezifische regulatorische Zwecke – eine Lücke, die geschlossen werden müsse.
Niemeyer warb für ein mehrstufiges, modulares Verfahren mit einer standardisierten methodischen Qualifizierung mit messbaren Kriterien, nachvollziehbaren Audits und einer gezielten Begleitung der Register – eine Art „Registercoaching". Register könnten sich so strategisch vorbereiten und wü…
Read the full article at heise online →