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AustriaMedicineOverlooked from the left3 days ago

New government plan to cut social assistance to refugees

Austrian government plans to reduce social welfare benefits for asylum seekers during an 'integration phase' requiring participation in German courses and other obligations. The proposal aims to increase financial pressure on asylum seekers to find work. However, experts argue this would violate both EU law and Austria's constitution, as asylum seekers should receive the same benefits as Austrian citizens.

Exklusiv

Wer arbeitsfähig ist, soll nicht mehr die volle Leistung erhalten: Das sieht ein Konzept zur Sozialhilfereform vor, das auf Asylberechtigte abzielt – aber auch eine Rückstufung für Österreicher enthält

18. Juni 2026, 15:06

Flüchtlinge informieren sich 2017 auf einer Jobbörse in Berlin: Viele Integrationsdebatten später will Österreichs Regierung den finanzellen Druck bei der Arbeitssuche erhöhen.

Flüchtlinge sollen nicht mehr von Tag eins ihres Asylbescheids an sofort die volle Sozialhilfe bekommen: Das ist das erklärte Ziel der Koalition aus ÖVP, SPÖ und Neos. Geplant ist laut Regierungsprogramm eine Wartefrist. Während dieser "Integrationsphase" sollen Asylberechtigte Deutschkurse und andere Verpflichtungen wahrnehmen – und mit einer gegenüber dem Status quo deutlich verringerten Geldleistung auskommen müssen.

Doch wie mehrfach berichtet, sind diese Pläne nicht so einfach umsetzbar. Geflüchtete bei der Sozialhilfe gezielt schlechter zu behandeln, widerspricht laut Expertenmeinung sowohl EU-Recht als auch der heimischen Verfassung: Dieser Gruppe gebühre prinzipiell die gleiche Leistung wie österreichischen Staatsangehörigen. Zu diesem Schluss kam unter anderem der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt.

Lange Tüftelei

Aufgegeben hat die Regierung die Idee dennoch nicht. Nach monatelanger Tüftelei scheint nun eine Lösung greifbar: Wie der STANDARD erfuhr, haben Vertreter der Koalition einen Weg gefunden, der als gangbar gilt. Ein Beschluss steht allerdings noch aus, einiges ist offen.

Kern des Konzepts: Bei der Leistungshöhe wird künftig zwischen arbeitsfähigen und nicht arbeitsfähigen Beziehern unterschieden. Wer sich etwa aufgrund von Alter, Krankheit oder Betreuungspflichten keinen Job suchen kann, soll weiterhin den vollen Sozialhilfe-Richtsatz erhalten. Für Alleinstehende sind das maximal 1230 Euro im Monat. Liegen hingegen keine solchen Verhinderungsgründe vor, ist ein geringerer Grundbetrag vorgesehen. Im Gespräch ist das Niveau der Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts (DLU), die unter gewissen Umständen Teilnehmern von Arbeitsmarktkursen gebührt. Das wären bis zu 1050 Euro im Monat.

Zulässiger Anreiz

Eine entscheidende Hürde könnte damit genommen sein. Denn nach verbreiteter Rechtsmeinung gilt es als zulässig, nach sachlich begründbaren Kriterien zu differenzieren. Eine reduzierte Leistung für alle, die noch nicht am Arbeitsmarkt Fuß gefasst haben, lässt sich als notwendiger Anreiz argumentieren. Nur müsste die Regelung unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus gelten.

Genau das sieht das vorliegende Konzept vor. Auch österreichischen Staatsbürgern droht demnach die Rückstufung auf den niedrigeren Grundbetrag, sofern diese arbeitsfähig sind.

Allerdings sei dies eher nur eine theoretische Möglichkeit, lautet eine Auslegung aus Verhandlerkreisen. Die allermeisten Österreicher hätten zumindest so viel gearbeitet, dass sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe haben – und in dem Fall gilt eine Ausnahme. Wer via Sozialhilfe auf eine solche Versicherungsleistung aufstockt, soll das bis zum derzeit gültigen, höheren Niveau dürfen. De facto ziele die Regelung also auf Flüchtlinge ab.

Doppelte Kürzung

Letzterer Gruppe droht eine weitere Einschränkung. Den bereits verminderten Grundbetrag soll es nur dann in der vollen Höhe geben, wenn am vorgeschriebenen Integrationsprogramm teilgenommen wird – "Integrationsbonus" heißt das im vorliegenden Papier. Bei Nichterfüllung der Voraussetzung ist hingegen eine noch geringere Leistung vorgesehen. Die genaue Höhe steht offenbar ebenso wenig fest wie der Modus, nach dem die Berechtigung für den Bonus geprüft werden soll. Ob die generelle Schlechterstellung Arbeitsfähiger begrenzt oder auf Dauer gilt, geht aus dem Konzept ebenfalls nicht hervor.

Wann mit einem Beschluss zu rechnen ist? In der Koalition scheint es sich zu spießen. ÖVP und Neos drängen dem Vernehmen nach darauf, mit der Arbeit am entsprechenden Gesetzestext zu beginnen – schließlich soll dieser Teil der Sozialhilfereform beim sommerlichen Treffen des Ministerrats Ende Juli bereits in parlamentarische Begutachtung geschickt werden. Das von der SPÖ geführte Sozialministerium wolle hingegen erst die noch offenen Fragen klären, heißt es – etwa die genauen Höhen der reduzierten Leistungen.

Offiziell will das Ministerium nichts davon bestätigen. Die Verhandlungen zum Gesamtpaket liefen noch, heißt es aus dem Büro von Ressortchefin Korinna Schumann – und dazu zähle auch die ebenfalls geplante Kindergrundsicherung. (Gerald John, 18.6.2026)

Read the full article at Der Standard
Source document: Regierungsprogramm

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Der StandardIndependentRight3 days ago
New government plan to cut social assistance to refugees

Austrian government plans to reduce social welfare benefits for asylum seekers during an 'integration phase' requiring participation in German courses and other obligations. The proposal aims to increase financial pressure on asylum seekers to find work. However, experts argue this would violate both EU law and Austria's constitution, as asylum seekers should receive the same benefits as Austrian citizens.

Bias read (Right): The article frames the proposed policy as a reform aimed at increasing financial pressure on asylum seekers to integrate into the labor market. It highlights the government's goal of reducing benefits during an integration period but does not provide balanced coverage of potential legal challenges,宪

Official sources cited

  • government Regierungsprogramm
  • government Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt

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  • governmentRegierungsprogramm
  • governmentVerfassungsdienst im Bundeskanzleramt