Szene aus dem Walt-Disney-Film „Pinocchio“ / picture alliance / COLLECTION CHRISTOPHEL | Walt Disney
„Lügenfritz“, „Pinocchio“, „Schwachkopf“ und Co.
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Was tun mit § 188 StGB?
Von „Schwachkopf“ bis „Lügenfritz“: Die Liste der Meinungsdelikte wegen des § 188 StGB ist lang geworden. Von Einzelfällen kann daher keine Rede mehr sein. Unsere Sonntagsfrage lautet deshalb: Was tun mit dem „Majestätsbeleidigungsparagraphen“?
KOLUMNE: SONNTAGSFRAGE am 14. Juni 2026
Autoreninfo
Frauke Rostalski ist Professorin für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung an der Universität zu Köln. Sie ist Mitglied des Deutschen Ethikrats.
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Kürzlich hielt ich einen Vortrag zur Meinungsfreiheit und deren Beschränkungen durch neue Strafgesetze und eine geänderte Strafverfolgungspraxis. Das mache ich in letzter Zeit öfter. Eher selten schlägt mir dabei Wut entgegen. Dieses Mal war es anders und wirkte dabei auf mich angesichts der gerade wieder aufgelebten öffentlichen Debatte über die Zukunft des Straftatbestandes der Politikerbeleidigung (§ 188 StGB) wie aus der Zeit gefallen. Zugegeben, die Runde war etwas speziell. Abgesehen von mir störte sich beispielsweise keiner der Teilnehmer daran, dass eine andere Referentin die gute Debattenkultur während der Corona-Pandemie hervorhob. Gleichwohl lohnt es, die Einwände, die gegen meine Sorge um die Meinungsfreiheit vorgetragen wurden, etwas näher zu betrachten.
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