Im EU-Parlament wächst der Druck auf die ESN-Partei: Mehrere EU-Parlamentsfraktionen wollen die Deregistrierung der rechten ESN-Partei auf die Parlamentsagenda setzen. „Wer gegen Minderheiten hetzt, mit den Feinden Europas paktiert und Rassismus schürt, der darf nicht mit Steuergeldern belohnt werden“, sagte Daniel Freund, Abgeordneter der Grünen-Fraktion und Mitglied im Ausschuss für konstitutionelle Fragen des EU-Parlaments. Auch die Linken und die Sozialdemokraten im EU-Parlament sprechen sich für eine Prüfung der ESN-Partei aus.
Die EU-Aufsichtsbehörde für europäische Parteien sieht Hinweise darauf, dass die Europapartei ESN gegen die Grundwerte der EU verstößt . Zu der Partei gehört auch die AfD. Damit könnte die ESN, die Partei „Europa der Souveränen Nationen“, ihre Finanzierung und ihren Status als politische Partei verlieren.
ESN könnte EU-Finanzierung verlieren
Hätte ein Verbotsverfahren Erfolg, würde der Dachverband der ESN aus dem EU-Register gestrichen und so die Partei ihren Status als Europapartei verlieren – und damit die EU-Finanzierung. Für 2026 wurden der ESN laut Politico Subventionen von über zwei Millionen Euro aus dem EU-Haushalt zugesagt.
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„Die nationalen Mitgliedsparteien wie die AfD bleiben davon unberührt. Die Abgeordneten im Europäischen Parlament behalten ihre Mandate“, sagt Heike Merten, wissenschaftliche Geschäftsführerin des Berliner Zentrums für Parteien- und Parlamentsrecht (BZPP) an der Freien Universität. Faktisch fallen die Konsequenzen eines ESN-Verbots damit gering aus, politisch hingegen wiegen sie schwer. „Damit würde einer Partei zum ersten Mal in der Geschichte offiziell bescheinigt, gegen die Grundwerte der Europäischen Union verstoßen zu haben.“
Die ESN-Partei vs. die ESN-Fraktion
Die ESN-Partei ist von der ESN-Fraktion im Europäischen Parlament zu unterscheiden, der 27 Abgeordnete angehören.
In Parlamentsfraktionen schließen sich Abgeordnete im Europäischen Parlament zusammen. Europäische Parteien bündeln hingegen nationale Parteien, die aus dem EU-Haushalt finanziert werden.
Der Direktor der EU-Aufsichtsbehörde für europäische politische Parteien (APPF), Pascal Schonard, hatte Ende Mai ein fast 300-seitiges Schreiben an den Rat der Europäischen Union, die EU-Kommission sowie das Europäische Parlament geschickt. CORRECTIV liegt das Dokument der Behörde vor. Zuvor hatte Politico berichtet.
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Aufsichtsbehörde fand bei allen ESN-Parteien Verstöße gegen EU-Grundsätze
Bei allen neun Mitgliedsparteien der ESN hat die APPF Belege für mögliche Verstöße gegen die EU-Grundsätze gefunden – darunter Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte.
Die Behörde wirft der größten Mitgliederpartei AfD vor allem Verstöße gegen die Menschenwürde und Menschenrechte vor. Als Beleg verweist sie auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, in der die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als „ gesichert rechtsextrem“ bewertet wurde. Auch andere ESN-Mitgliedsparteien stehen in der Kritik: Der ungarische Parteiführer László Toroczkai bezeichnete eine Roma-Gemeinschaft als „kriminelle Horden“, der slowakische Abgeordnete Milan Mazurek nannte britische Migranten „widerliche, herzlose, psychopathische Bestien“, und über das offizielle Profil der polnischen Nowa Nadzieja sollen antisemitische Parolen verbreitet worden sein.
Wasraschdane: Enge Verbindungen nach Moskau
Besonders schwer wiegt der Vorwurf gegen die bulgarische Partei Wasraschdane: Ihr stellvertretender Vorsitzender Tsoncho Ganev unterzeichnete im April 2025 in Moskau ein Kooperationsabkommen mit Putins Partei Einiges Russland – die seit 2014 auf der EU-Sanktionsliste steht. Hinzu kommen Beleidigungen gegen einzelne Politiker und homophobe Aussagen aus der Partei.
Laut dem Grünen-Abgeordneten Freund zeichnen die gesammelten Informationen der zuständigen Behörde ein klares Bild: „Die europäische Partei der AfD tritt die Werte Europas mit Füßen.“ Das Europäische Parlament dürfe keine Zeit verlieren und sollte das Verfahren sofort einleiten, forderte er.
AfD-Verbotsverfahren im Überblick: Hintergründe, rechtliche Grundlagen, aktuelle Entwick…
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