EuGH zu Ungarn
Ungarn hat im Kampf gegen die hohe Inflation zu drastischen Marktmaßnahmen gegriffen. Große ausländische Supermarktketten wurden 2023 zu Sonderangeboten verpflichtet. Das verstößt aber gegen den freien Wettbewerb in der EU, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag entschied. Ungarns Premier Peter Magyar will bisher daran festhalten.
Online seit heute, 14.06 Uhr
(Update: 14.13 Uhr)
Die obligatorischen Sonderangebote der ausländischen Ketten mussten mindestens 15 Prozent unter dem niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage liegen. Im konkreten Fall, den der EuGH nun verhandelte, ging es um den REWE-Diskonter Penny, der eine Geldstrafe erhielt, weil er Äpfel und ein Getränkeprodukt nicht im Regal hatte. Der Gerichtshof stellte einen Verstoß gegen den freien Wettbewerb fest, ein Grundprinzip im EU-Recht, verankert in der Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation (GMO).
„Die Verpflichtung, bestimmte Produkte zu einem gesenkten Preis und in einer bestimmten Mindestmenge zu verkaufen, hindert die Händler nämlich daran, ihre Verkaufspreise und die Mengen, die sie verkaufen möchten, auf der Grundlage wirtschaftlicher Erwägungen frei festzulegen“, hieß es am Donnerstag in der Mitteilung des EU-Höchstgerichts.
Ungarn hob auch Sondersteuern ein
Ungarn hatte die Preiseingriffe verhängt, um die hohe Inflation in den Griff zu bekommen und die Haushalte mit günstigen Grundnahrungsmitteln zu versorgen. Der EuGH stellte jedoch fest, dass die Maßnahmen nicht verhältnismäßig waren.
Neben den Zwangsrabatten erhebt die ungarische Regierung auch Sondersteuern auf die Umsätze ausländischer Handelsunternehmen. Gegen die Preis- und Mengenkontrollen, die Ungarn 2022 vor den Zwangsrabatten angewendet hatte, hatte die Spar-Gruppe aus Österreich bereits 2024 vor dem EuGH gewonnen.
Keine Kehrtwende zu erwarten
Ein Kurswechsel unter dem neuen ungarischen Premier Magyar gilt als unwahrscheinlich. Seine Partei TISZA hatte im April die Nachfolgeregelung zu den Zwangsrabatten, die Margendeckel („Margin-Caps“), auf unbestimmte Zeit verlängert.
Magyar vollzieht in Ungarn in vielen Punkten eine Kehrtwende – in Sachen Lebensmittelhandel aber nicht
Auch an der Sondersteuer will Magyar festhalten. Beide Maßnahmen führen dazu, dass ausländische Supermarktketten wie Spar, Penny, dm und Tesco in Ungarn seit Jahren Verluste einfahren. Diese drohen mit Schadenersatzklagen. „Jedes Urteil des EuGH erhöht Ungarns Staatshaftungsrisiko enorm. Die weiterhin in Geltung stehenden diskriminierenden Maßnahmen verursachen hohe Verluste“, hieß es am Donnerstag von Spar gegenüber dem ORF.
„Das Staatshaftungsrisiko Ungarns wird mit jedem EuGH-Urteil und mit jedem Tag, an dem die Margin-Caps und die Sondersteuer in Geltung stehen, dramatisch höher. Diese Maßnahmen verursachen für in Ungarn tätige ausländische Unternehmen wie Spar enorme finanzielle Schäden“, hieß es vom Salzburger Handelskonzern zur APA. Spar ist hinter Lidl der zweitgrößte Lebensmittelhändler in Ungarn.
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