Neubesetzung
Deutschlands neuer oberster Datenschützer findet Datenschutzgesetz "innovationshemmend"
Die Koalition in Berlin hat sich auf einen Freiburger Juristen geeinigt, der den Abbau von Regulierungen befürwortet
Moritz Hennemann folgt im BfDI auf Louisa Specht-Riemenschneider.
Etwa drei Monate verhandelte die deutsche Koalition über die Neubesetzung des oder der Bundesdatenschutzbeauftragten. Nun ist ein Nachfolger gefunden: der Freiburger Rechtswissenschaftler und Richter Moritz Hennemann. Dieser fällt durch seine für das Amt ungewöhnlich wirtschaftszentrierten Argumentationen auf. Er ist außerdem als Kritiker der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dem Herzstück des europäischen Datenschutzes, bekannt.
Wichtige Personalie
Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung ( FAZ ) zuerst aus der Unionsfraktion erfuhr, haben sich CDU, CSU und SPD nach langer Beratung auf die wichtige Personalie geeinigt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit steht an der Spitze der gleichnamigen Aufsichtsbehörde , welche für die Datenschutzaufsicht bei allen öffentlichen Stellen des Bundes, bei Finanzbehörden, sowie Telekom- und Postdienstleistungsunternehmen verantwortlich ist. Die Behörde ist zudem die Anlaufstelle für Anfragen zur Informationsfreiheit und berät auch den Bundestag in datenschutzrechtlichen Fragen.
Diese Aufgabe soll nun als Neunter in der Reihe der 1985 geborene Hennemann übernehmen, der das für das Amt vorgeschriebene Mindestalter von 41 Jahren nicht allzu weit überschreitet. Wie sich auf der Seite der Universität Freiburg nachlesen lässt, studierte er in Heidelberg, Krakau und Oxford, bevor er 2019 im Breisgau habilitierte – wo er nach einem Umweg über Passau auch heute den Lehrstuhl "Zivilrecht mit Informationsrecht, Medienrecht, Internetrecht" innehat. Zudem arbeitet Hennemann seit dem vergangenen Jahr nebenberuflich als Richter am Oberlandesgericht in Karlsruhe.
Hennemann übernimmt das Amt von Louisa Specht-Riemenschneider, die im März angekündigt hatte , es aus gesundheitlichen Gründen niederlegen zu müssen. Sie sagte jedoch zu, solange die Stellung zu halten, bis die Nachfolge geklärt ist. Denn die Position sei so wichtig, dass sie nicht unbesetzt sein dürfe – "auch nicht für einen kurzen Moment".
Pro Digital-Omnibus
Für jemanden, der das geltende Datenschutzrecht, das Grundrechte und -freiheiten von Menschen schützt, durchsetzen soll, hat Hennemann viel daran auszusetzen. Insbesondere mit der DSGVO steht der Jurist auf Kriegsfuß: In einem Beitrag für ein Fachmagazin von 2020 etwa attestierte er ihr "vielfältige konstruktive Schwächen" und nannte sie ein "Innovationshemmnis".
Öffentlichkeitswirksamer befürwortete er in einem Gastbeitrag in der FAZ Ende letzten Jahres den von der EU-Kommission vorgeschlagenen Digital-Omnibus. Das Gesetzespaket steht stark in der Kritik, da es bestehende Datenschutzregelungen aushöhlt und die Anwendung von neuen Regulierungen wie dem AI Act verzögert. Experten weisen darauf hin, dass es nach den Wünschen der US-Tech-Konzerne geschrieben wurde – stellenweise bis aufs Wort.
Gemeinsam mit einem Kollegen schreibt er in dem Beitrag: "Mehr Realismus und Pragmatismus kehren vor allem im Datenschutzrecht ein. Zu lange wurde die Datenschutzgrundverordnung als 'heilige Kuh' behandelt." Auch für die Einschränkung dessen, was als sensible Daten angesehen wird, plädiert er. Führt Hennemann doch als Hauptargument häufig die "Wettbewerbsfähigkeit des Binnenmarktes" an, wundert es nicht, dass die Unionsfraktion ihn als Gewinn für einen "pragmatischen Datenschutz" bezeichnet.
Umbau steht bevor
Der Behörde, der Hennemann in Bälde vorstehen wird, stehen erhebliche Umbrüche bevor. Zum einen möchte die Koalition ihr die Kontrolle der Nachrichtendienste entziehen. Specht-Riemenschneider nannte diesen Plan kürzlich "großen Quatsch". Die Aufsichtsbehörde sei die einzige, "die den vollständigen Überblick über alle Nachrichtendienste und Bundespolizeien und die dort stattfindende Datenverarbeitung". Das sei elementar, um abschätzen zu können, wie die Bürger insgesamt von staatlicher Überwachung betroffen seien – andernfalls gerate man in eine "gefährliche Schieflage zulasten der Bürgerinnen und Bürger". Gleichzeitig sollen Kompetenzen der 16 Landesaufsichtsbehörden beim Bundesdatenschutzbeauftragten in Bonn gebündelt werden. (hlk, 9.6.2026)
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