Autismus und Schule : Unverstanden, unerwünscht, ausgeschlossen
Viele autistische Kinder gehen aktuell nicht zur Schule, weil die Lernumgebung für sie nicht passt. Expert:innen mahnen nun mehr Anstrengungen an.
Schulhof einer Grundschule in Haltern: In Nordrhein-Westfalen wird Autismus als besonderer Unterstützungsbedarf benannt
Hans Blossey/imago
Kinder und Jugendliche, die von Autismus betroffen sind, machen an deutschen Schulen teils traumatische Erfahrungen. Das zeigt eine Studie , die die Ständige Wissenschaftliche Kommission (SWK) am Donnerstag veröffentlicht hat.
In ihrer Stellungnahme fordern die 16 Bildungsforscher:innen die Ministerien auf, die Bedürfnisse dieser Gruppe systematischer in den Blick zu nehmen – und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass ein regulärer Schulbesuch für alle Betroffenen möglich wird. „Derzeit müssen Eltern oftmals für die Unterstützung für ihre Kinder kämpfen“, kritisiert die Bielefelder Professorin für „schulische Inklusion und sonderpädagogische Professionalität“ Birgit Lütje-Klose, die die Stellungnahme koordiniert hat.
Tatsächlich berichten betroffene Eltern immer wieder, dass ein normaler Schulalltag für ihr Kind kaum möglich ist. Gründe hierfür sind, dass autistische Kinder und Jugendliche häufig kein für sie passendes Lernumfeld vorfinden, es an Schulen oft an individueller Unterstützung wie Schulbegleitung sowie alternativen Unterrichtsformaten wie Distanzunterricht fehlt. Zu diesen Erfahrungen kämen häufig noch „Mobbing, Bullying und andere Formen der Diskriminierung“, sagte die SWK-Co-Vorsitzende Felicitas Thiel. Wegen dieser Belastungen hätten Autist:innen ein erhöhtes Risiko für Angststörungen, Depressionen und Suizidalität. Mit ihrer Stellungnahme, so Thiel, wolle die SWK auf diese sehr heterogene und vulnerable Gruppe aufmerksam machen.
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Ein Begriff, viele Ausprägungen
Unter dem Begriff Autismus verstehen Mediziner:innen ein ganzes Spektrum an neurologischen Entwicklungsstörungen, die sich sehr unterschiedlich äußern können . Die offizielle Diagnose lautet daher auch Autismus-Spektrum-Störung (ASS). Typische Merkmale sind, dass Betroffene besonders sensibel für äußere Reize wie Lärm oder Berührungen sind, Probleme in der sozialen Interaktion zeigen sowie ein starkes Bedürfnis nach Routinen haben. Allerdings ist auch verbreitet, dass Betroffene bestimmte Verhaltensmuster verschleiern. Betroffene Eltern berichten, dass Schulen deshalb teils medizinische Diagnosen infrage stellen und eine gesonderte Unterstützung für ihr Kind nicht notwendig finden.
Wie viele Menschen hierzulande von ASS betroffen sind – und wie gut ihre schulische Inklusion gelingt – kann nur geschätzt werden. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht von rund einem Prozent der Bevölkerung aus, zu den Schulkarrieren ist so gut wie keine Aussage möglich.
„In Deutschland liegen keine gesicherten Daten vor, wie viele Schüler:innen mit welchen Unterstützungsbedarfen auf welchen Schulformen unterrichtet werden und welchem Förderbereich sie zugewiesen sind“, sagt dazu Bildungsforscherin Lütje-Klose. „Wir wissen auch nicht, welche autistischen Kinder über längere Zeiten nicht oder nur eingeschränkt zur Schule gehen“. Die SWK fordert daher, solche Daten systematisch zu erheben.
Ein weiteres strukturelles Problem ist laut SWK, dass es bundesweit sehr unterschiedliche Regelungen im Umgang mit Autismus an Schulen gibt. So haben etwa nur vier Länder ( Berlin , Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein) überhaupt einen eigenen Förderschwerpunkt Autismus; ein entsprechendes Förderzentrum gibt es nur in Schleswig-Holstein.
In den übrigen 12 Bundesländern bleibt Familien dann die Wahl zwischen einer inklusiven Regelschule ohne entsprechenden Förderschwerpunkt oder eine Förderschule mit einem der anderen Förderschwerpunkte, etwa „Geistige Entwicklung“. Hier sind viele autistische Schüler:innen jedoch nicht nur unterfordert, auch die Lernumgebung ist oft nicht passend für ihre Bedürfnisse.
In sieben Ländern keine rechtliche Grundlage
In Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt wird Autismus immerhin als besonderer Unterstützungsbedarf benannt, in den übrigen sieben Bundesländern gibt es bislang gar keine rechtliche Grundlage für autistische Schüler:innen. Auch hier sieht die SWK dringenden Handlungsbedarf, um die in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschriebenen „individuell angepassten Unterstützungsmaßnahmen“ für alle Betroffe…
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