Die Europäische Union hat ab Juli neue Zollregeln eingeführt, die den Import von Kleinsendungen aus Nicht-EU-Ländern beeinflussen. Betroffen sind alle Bestellungen, die aus Staaten außerhalb der EU stammen, und zwar unabhängig davon, ob der Gesamtwert der Sendung unter 150 Euro liegt. Früher gab es eine Ausnahme, die günstige Lieferungen von Zollschränken freisprach. Diese Regelung wird nun abgeschafft. Für jede Warengruppe wird eine pauschale Zollabgabe von 3 Euro erhoben, was bedeutet, dass selbst kleine Pakete mit geringem Wert zusätzliche Kosten verursachen. Ein Beispiel dafür ist ein Paket mit drei T-Shirts im Wert von 30 Euro, das 3 Euro Zoll kostet. Wenn zusätzlich ein günstiges Spielzeug hinzugefügt wird, steigt die Zollgebühr auf 6 Euro.
Diese Änderung führt zu höheren Kosten für Verbraucher, was Experten warnen. Es wird erwartet, dass die Mehrkosten nicht von den Verkäufern übernommen werden, sondern vielmehr an die Endverbraucher weitergereicht werden. Dies gilt besonders für sehr günstige Produkte, da der Preisrahmen hier begrenzt ist. E-Commerce-Expertin Karolin Junker von Etribes rechnet nicht damit, dass Händler oder Importeure die Kosten tragen. Stattdessen glaubt sie, dass die Preise auf den Plattformen steigen und die Kosten letztendlich bei den Verbrauchern landen. Lars Hofacker vom Handelsforschungsinstitut EHI stimmt dieser Einschätzung zu und erwähnt, dass die zusätzlichen Kosten zumindest teilweise an die Kunden weitergegeben werden könnten. Alien Mulyk, designierte Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh), sieht ebenfalls die Verbraucher als Leidtragende. Sie betont, dass auch Bestellungen bei redlichen Händlern im außereuropäischen Ausland jetzt deutlich teurer werden. Bei extrem billigen Anbietern sei es kaum möglich, dass die Kosten übernommen werden. Dennoch bleibt die Frage, ob chinesische Online-Shoppingportale wie Shein und Temu die neuen Abgaben aufschlagen werden, was bislang noch nicht geklärt ist.
Verbraucher werden daher gebeten, vor der Bestellung einige Punkte zu prüfen. Der deutsche Zoll empfiehlt, in den Geschäftsbedingungen des Verkäufers zu suchen, ob die pauschale Zollabgabe bereits im Verkaufspreis enthalten ist oder ob die Zollabwicklung durch den Käufer erfolgen soll. In der Regel kümmert sich die Post oder ein Kurierdienst um die Zollabwicklung und greift für Einfuhrabgaben in Vorleistung. Zudem müssen Verbraucher die Einfuhrumsatzsteuer zahlen, wobei manche Kurierdienste eine Servicepauschale für die Anmeldung beim Zoll erheben. Das Europische Verbraucherzentrum Deutschland rät zudem, vor der Bestellung zu prüfen, woher die Ware stammt. Hinweise dazu finden sich oft in den Versandinformationen, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Bestellprozess. Ungewöhnlich lange Lieferzeiten können ebenfalls ein Hinweis darauf sein, dass die Ware nicht aus der EU stammt. Die Angabe im Impressum zum Sitz des Online-Händlers sollte nicht als einzige Quelle betrachtet werden, da manchmal der Standort zwar in der EU ist, die Ware jedoch aus einem Drittstaat geliefert wird.
Die neue Zollabgabe wurde eingeführt, um der Flut an Billigpaketen entgegenzuwirken. Laut Angaben der EU-Kommission kamen 2025 5,9 Milliarden Sendungen mit niedrigem Warenwert an, ohne dass Zoll fällig wurde – viermal so viele wie 2022 (1,39 Milliarden). Das entspricht 16 Millionen Paketen pro Tag. Die Behörde betont, dass es bei den neuen Regeln nicht um ein bestimmtes Land geht. Mehr als 90 Prozent der E-Commerce-Pakete kommen nach Angaben eines hochrangigen EU-Beamten aus China. Gleichzeitig verstoßen viele Produkte laut den Berichten der EU gegen gesetzliche Vorschriften. Die neuen Zollregeln sollen somit nicht nur die Finanzierung der EU unterstützen, sondern auch den Schutz der europäischen Marktwirtschaft und der Verbraucher gewährleisten.
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