Die deutsche Regierung hat angekündigt, ihre Drohnen-Verteidigungskapazitäten nach einem mutmaßlichen Angriffsversuch am Flughafen Leipzig/Halle erheblich auszubauen. Nach Angaben von Beamten wird die Drohnen-Verteidigungseinheit der Bundespolizei von rund 130 Mitarbeitern auf 300 Spezialeinheiten wachsen, wobei die Operationen an acht Standorten im ganzen Land statt an den zuvor geplanten vier ausgeweitet werden. Diese Entscheidung kommt, nachdem letzte Woche eine Drohne mit Sprengstoff in der Nähe ukrainischer Frachtflugzeuge am Flughafen entdeckt wurde. Der Vorfall ereignete sich laut Berichten in der Nähe eines russisch betriebenen Antonov-Transportflugzeugs.
Die Drohne, die mit Semtex-Explosivmaterial ausgestattet war, wurde Berichten zufolge auf eines der Flugzeuge gerichtet und kollidierte mit seinem Flügel. Während das Gerät nicht detonierte, wurden Spuren des Sprengstoffs in einiger Entfernung gefunden. Die Ursache für die Nichtzündung bleibt unklar. Der Fall wird von Bundesanwälten untersucht, die den Vorfall mit Sabotageversuch und Gefährdung des Luftverkehrs beschuldigt haben. Diese Entwicklung folgt ähnlichen Vorfällen in der Vergangenheit.
Diese Ereignisse haben die Forderungen nach stärkeren Maßnahmen gegen Drohnenbedrohungen verstärkt. Mehrere Politiker haben gesetzliche Änderungen vorgeschlagen, um die Fähigkeit des Landes zur Bekämpfung solcher Gefahren zu verbessern. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat die Erweiterung der Drohnen-Schutzeinheit angeordnet, die zunächst aus etwa 60 Offizieren bestehen und schnell auf 130 spezialisierte Mitarbeiter ansteigen wird.
Neben der Erhöhung der Arbeitskräfte hat die Regierung auch die Einrichtung eines neuen Technologiezentrums für Drohnensicherheit genehmigt. Diese Einrichtung, die sich in Sachsen-Anhalt befindet, wird sich auf die Entwicklung und Erprobung fortschrittlicher Technologien zum besseren Schutz vor Drohnenangriffen konzentrieren.
Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hat argumentiert, dass die strikte Trennung zwischen innerer und äußerer Sicherheit überholt ist, insbesondere angesichts der Schwierigkeit, zwischen ausländischen und inländischen Bedrohungen durch Drohnen zu unterscheiden. Er hat eine mögliche Änderung des Grundgesetzes gefordert, um eine militärische Beteiligung in solchen Szenarien zu ermöglichen. Der aktuelle Rechtsrahmen beschränkt die Rolle der Bundeswehr innerhalb Deutschlands auf Selbstverteidigung und Hilfe in Notfällen.
Trotz dieser Diskussionen hat das Bundesverteidigungsministerium erklärt, dass die bestehenden Gesetze, einschließlich der jüngsten Änderungen des Luftsicherheitsgesetzes, ausreichend sind, um das Problem anzugehen. Die Ermittlungen zum Leipziger Vorfall werden fortgesetzt, angeführt vom Generalstaatsanwalt Jens Rommel. Die Bundesanwaltschaft hat den Fall aufgrund des Verdachts auf einen versuchten Sprung und gefährliche Beeinträchtigung des Luftverkehrs übernommen.
Die Regierung hat auch die Finanzierung für lokale Polizeikräfte erhöht und sieben Millionen Euro für verbesserte Drohnen-Erkennungssysteme bereitgestellt.
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