Die österreichische Wettbewerbsbehörde hat gegen die Medienfinanzierung von Babler entschieden und erklärt, dass die Zuweisung gegen die Wettbewerbsgesetze verstoße, indem sie bestimmte Medienunternehmen gegenüber anderen bevorzugt.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel stellt das Urteil der österreichischen Wettbewerbsbehörde als neutrale Tatsache dar, ohne Bablers Handlungen offen zu kritisieren oder zu loben.

